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Ein Spassbieter ist eine Person die bei Internetauktionen mitbietet obwohl sie kein Interesse an der Ersteigerung der Sache hat Oft richten sich solche Bieter Benutzerkonten mit falschen Daten ein um anonym zu bleiben und sich so vor rechtlichen Schritten zu schutzen Der geheime Vorbehalt des Spassbieters die Kaufsache nicht abnehmen zu wollen steht in Deutschland gemass 116 BGB einer wirksamen Willenserklarung nicht im Wege 1 2 Gewinnt der Spassbieter die Auktion kommt somit ein gultiger Vertrag zustande den er auch nicht wegen des Scherzes anfechten kann Literatur BearbeitenAndreas Klees Muss ein bisschen Spass wirklich sein Rechtsfragen des sog Spassbietens bei Internetauktionen In Multimedia und Recht Heft 5 2007 S 275 Weblinks Bearbeitene Recht24 de Spassbieter bei eBay muss Schadensersatz zahlenEinzelnachweise Bearbeiten Amtsgericht Wittmund Urteil vom 28 August 2008 Az 4 C 183 08 Volltext bestatigt durch Landgericht Aurich Urteil vom 5 Dezember 2008 Az 1 S 244 08 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spassbieter amp oldid 120849130