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Die Sachsische Datenschutz und Transparenzbeauftragte ist eine unabhangige oberste Staatsbehorde des Freistaates Sachsen mit Dienstsitz in Dresden Sie uberwacht als Datenschutz Aufsichtsbehorde nach der Datenschutz Grundverordnung bei den meisten offentlichen und nicht offentlichen Stellen in Sachsen die Anwendung der Vorschriften uber den Datenschutz Sie ist des Weiteren auch Datenschutz Aufsichtsbehorde im Polizei und Justizvollzugsbereich Seit dem 1 Januar 2023 ubt sie zusatzlich die Aufgabe der Transparenzbeauftragten nach dem Sachsischen Transparenzgesetz aus Derzeitige Amtsinhaberin ist seit Januar 2022 die Juristin Juliane Hundert Sachsische Datenschutz und Transparenzbeauftragte SDTB Staatliche Ebene Land SachsenGrundung 1991Hauptsitz DresdenBehordenleitung Juliane HundertBedienstete ca 41Netzauftritt 5 Als Sachsische Datenschutz und Transparenzbeauftragte SDTB wird zugleich die Behorde der Amtsinhaberin bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Rechtsstellung Aufgaben und Befugnisse 3 Behorde 4 Weblinks 5 Literatur 6 BelegeGeschichte BearbeitenNach der Wiederbegrundung des Freistaates Sachsen am 3 Oktober 1990 ubte zunachst der Bundesbeauftragte fur den Datenschutz als Organ des Freistaates Sachsen die Kontrolle uber die Verarbeitung personenbezogener Daten durch sachsische offentliche Stellen bis zur Schaffung einer Datenschutzkontrolle langstens jedoch bis zum 31 Dezember 1991 Einigungsvertrag Anlage I Kapitel II Sachgebiet C Abschnitt III Nr 3 aus Im April 1991 wurde der Koblenzer Rechtsanwalt Thomas Giesen an die Spitze des Aufbaustabes des Landesbeauftragten fur den Datenschutz des Freistaates Sachsen in der Sachsischen Staatskanzlei berufen Nachdem der Sachsische Landtag am 21 November 1991 das Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung Sachsisches Datenschutzgesetz beschlossen hatte und Giesen auf dieser Grundlage am 20 Dezember 1991 zum Sachsischen Datenschutzbeauftragten gewahlt worden war trat er am 1 Januar 1992 sein Amt mit vier Mitarbeitern an 1 Gemass Art 57 der Verfassung des Freistaates Sachsen und dem Sachsischen Datenschutzgesetz wurde er beim Landtag berufen was sich auch darin ausdruckte dass seine Behorde organisatorisch an die Verwaltung des Landtages angelehnt wurde Giesen wurde 1997 wiedergewahlt Am 18 Dezember 2003 wahlte der Sachsische Landtag Andreas Schurig zum Sachsischen Datenschutzbeauftragten Er trat sein Amt zum 1 Januar 2004 an 2009 und zuletzt am 19 November 2015 wurde er mit jeweils grosser Mehrheit wiedergewahlt 2 Bundesweit sorgte der Sachsische Datenschutzbeauftragte u a fur Aufsehen als er 2006 das Sachsische Staatsministerium des Innern im Rahmen seiner Sachsensumpf Ermittlungen wegen der gesetzeswidrigen Beobachtung von Organisierter Kriminalitat die keinen Bezug zu den herkommlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes aufwies 3 und 2011 das Sachsische Staatsministerium des Innern und das Sachsische Staatsministerium der Justiz wegen der unverhaltnismassigen Verarbeitung von uber einer Million Verkehrsdatensatzen und uber 40 000 Bestandsdatensatzen 4 Name Vorname Adresse und Geburtsdatum eines Mobilfunk Anschlussinhabers aus Funkzellenabfragen Handygate 5 beanstandete Am 25 Mai 2018 endete mit der Anwendbarkeit der Datenschutz Grundverordnung und dem Inkrafttreten des Sachsischen Datenschutzdurchfuhrungsgesetzes 6 auch die organisatorische Anbindung des Sachsischen Datenschutzbeauftragten an den Sachsischen Landtag In der Folge baute der Sachsische Datenschutzbeauftragte eine selbstandige oberste Staatsbehorde auf Im Jahr 2020 hatte Schurig den einjahrigen Vorsitz in der Konferenz der unabhangigen Datenschutzbehorden des Bundes und der Lander inne Am 21 Dezember 2021 wahlte der Sachsische Landtag Juliane Hundert zur Sachsischen Datenschutzbeauftragten 7 Sie trat ihr Amt zum 1 Januar 2022 an 8 Mit Gesetz vom 19 August 2022 9 schuf der Sachsische Landtag das Sachsische Transparenzgesetz das am 1 Januar 2023 in Kraft trat 10 Seither nimmt die Amtsinhaberin zusatzlich auch die Aufgaben der Transparenzbeauftragten wahr In der Folge wurde die Bezeichnung der Behorde in Sachsische Datenschutz und Transparenzbeauftragte geandert Rechtsstellung Aufgaben und Befugnisse BearbeitenRechtsstellung Aufgaben und Befugnisse der Sachsischen Datenschutz und Transparenzbeauftragten ergeben sich im Anwendungsbereich der Datenschutz Grundverordnung aus deren unmittelbar geltendem Kapitel VI und erganzend aus dem Sachsischen Datenschutzdurchfuhrungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz 11 Danach wird die Sachsische Datenschutzbeauftragte vom Sachsischen Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewahlt und steht in einem offentlich rechtlichen Amtsverhaltnis nicht in einem Beamtenverhaltnis zum Freistaat Sachsen Nach Art 52 der Datenschutz Grundverordnung handelt sie bei der Erfullung ihrer Aufgaben und bei der Ausubung ihrer Befugnisse vollig unabhangig Nach Art 57 der Datenschutz Grundverordnung hat sie u a die Anwendung der Datenschutz Grundverordnung zu uberwachen und durchzusetzen den Sachsischen Landtag und die Sachsische Staatsregierung uber Massnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten naturlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beraten und sich mit Beschwerden einer betroffenen Person zu befassen Dazu verfugt sie nach Art 58 der Datenschutz Grundverordnung uber Untersuchungs Abhilfe sowie Genehmigungs und beratende Befugnisse etwa die Befugnis von dem Verantwortlichen Art 4 Nr 7 der Datenschutz Grundverordnung Zugang zu allen personenbezogenen Daten und Informationen die zur Erfullung ihrer Aufgaben notwendig sind zu erhalten Des Weiteren darf sie u a Geldbussen nach Art 83 der Datenschutz Grundverordnung und 22 des Sachsischen Datenschutzdurchfuhrungsgesetzes wegen Verstossen gegen Rechtsvorschriften uber den Schutz personenbezogener Daten verhangen Nach Art 59 der Datenschutz Grundverordnung hat sie ausserdem einen Jahresbericht uber ihre Tatigkeit zu erstellen Im Hinblick auf Polizei Justiz und u a Massregelvollzug sowie das Landesamt fur Verfassungsschutz Sachsen ergeben sich die Aufgaben und die Befugnisse der Sachsischen Datenschutz und Transparenzbeauftragten aus Landesgesetzen wie dem Sachsischen Datenschutz Umsetzungsgesetz 12 dem Sachsischen Justizvollzugsdatenschutzgesetz dem Sachsischen Psychisch Kranken Gesetz oder dem Sachsischen Verfassungsschutzgesetz Im Hinblick auf den Sachsischen Landtag seine Gremien seine Mitglieder und deren Beschaftigte die Fraktionen und deren Beschaftigte sowie die Landtagsverwaltung ist die Sachsische Datenschutz und Transparenzbeauftragte nach der Datenschutzordnung des Landtages 13 nicht zur Aufsicht befugt soweit diese Stellen die Daten in Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben verarbeiten Als Transparenzbeauftragte kontrolliert die Sachsische Datenschutz und Transparenzbeauftragte bei den transparenzpflichtigen Stellen die Einhaltung des Sachsischen Transparenzgesetzes berat die transparenzpflichtigen Stellen zur Transparenzpflicht und gibt ihnen Empfehlungen zur Verwirklichung des Transparenzgebots Wer seinen Transparenzanspruch als verletzt ansieht kann sich an sie wenden Behorde BearbeitenDie Behorde der Sachsischen Datenschutz und Transparenzbeauftragten ist derzeit Stand 23 Juni 2023 in ein Referat Justiziariat Verwaltung vier Datenschutz Fachreferate sowie ein Sachgebiet Sachsisches Transparenzgesetz 14 mit insgesamt 41 Vollzeitstellen gegliedert In den Fachreferaten konzentriert sich die Aufgabe der Datenschutzaufsicht uber die ca 180 000 Unternehmen 15 ca 29 000 Vereine 16 ca 2 2 Millionen Privathaushalte 17 sowie zahlreichen offentlichen Stellen in Sachsen Referat Justiziariat Verwaltung Grundsatzfragen Haushalt und Finanzen Personal Vertretung vor Gericht Referat 1 Informationstechnik Medien Akkreditierung und Zertifizierung Referat 2 Nicht offentlicher Bereich Offentliches Dienstrecht Beschaftigtendatenverarbeitung Referat 3 Kommunales Gesundheitswesen E Government Soziales Statistik Wissenschaft Referat 4 Justiz Polizei Verfassungsschutz Sachgebiet Sachsisches TransparenzgesetzDie Behorde hat ihren Sitz gegenuber dem Sachsischen Landtag in der Devrientstrasse 5 in Dresden Weblinks Bearbeitenhttps www datenschutz sachsen de index html Webseite der SDTB Zentralarchiv fur Tatigkeitsberichte der Bundes und der Landesdatenschutzbeauftragten sowie der Aufsichtsbehorden fur den Datenschutz ZAfTDaLiteratur BearbeitenGiesen Bannasch Naumann Mauersberger Dehoust Kommentar zum Sachsischen Datenschutzgesetz SachsDSG LexisNexis Deutschland 2011 ISBN 978 3 89699 411 0 Belege Bearbeiten 1 Tatigkeitsbericht zum 31 3 1993 Punkt 1 2 S 21 Aufbau einer Dienststelle Entstehung und Besonderheiten des Sachsischen Datenschutzgesetzes In Sachsischer Datenschutzbeauftragter Abgerufen am 17 September 2019 Parlament bestatigt Andreas Schurig im Amt des Sachsischen Datenschutzbeauftragten In Sachsischer Landtag 19 November 2015 Abgerufen am 26 September 2019 Jens Schneider Haltlose Geruchte uble Anschuldigungen In Suddeutsche Zeitung 17 Mai 2010 Abgerufen am 23 September 2019 Medieninformation des Sachsischen Datenschutzbeauftragten vom 9 September 2011 In Sachsischer Datenschutzbeauftragter 9 September 2011 Abgerufen am 30 September 2019 Sachsische Polizei nutzt weiter Mobilfunkdaten In heise de 5 Dezember 2011 Abgerufen am 23 September 2019 Sachsisches Datenschutzdurchfuhrungsgesetz revosax sachsen de Abgerufen am 17 September 2019 Landtag wahlt Dr Juliane Hundert zur neuen Sachsischen Datenschutzbeauftragten In Sachsischer Landtag 21 Dezember 2021 Abgerufen am 21 Dezember 2021 Amtsantritt In Sachsische Datenschutzbeauftragte 3 Januar 2022 Abgerufen am 10 Januar 2022 1 In Revosax Abgerufen am 25 Juni 2023 2 In Revosax Abgerufen am 23 Juni 2023 Bundesdatenschutzgesetz gesetze im internet de Abgerufen am 17 September 2019 3 In REVOSax Abgerufen am 2 Marz 2020 4 In REVOSax Abgerufen am 2 Marz 2020 Organigramm In Sachsische Datenschutz und Transparenzbeauftragte Abgerufen am 23 Juni 2023 Unternehmensregister In Sachsen de Statistik Abgerufen am 30 September 2019 Vereine und Steuern In Sachsen de Staatsministerium der Finanzen Stand 30 Juni 2018 Abgerufen am 30 September 2019 h Familien Haushalte In Sachsen de Familien Haushalte Abgerufen am 30 September 2019 Landesdatenschutzbeauftragte in der Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein ThuringenDatenschutzaufsichtsbehorden in Europa Europaischer Datenschutzbeauftragter Europaischer DatenschutzausschussOffice of the Information and Data Protection Commissioner Albanien Agencia Andorrana de Proteccio de Dades Andorra Personal Data Protection Agency Armenien L Autorite de protection des donnees Belgien Personal Data Protection Agency Bosnien und Herzegowina Bulgarische Datenschutzkommission Bulgarien Datatilsynet Danemark 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