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Der Hessische Beauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Hessen Es handelt sich zum einen um eine unabhangige Oberste Landesbehorde mit Sitz in Wiesbaden Seit der Neufassung des Hessischen Datenschutz Informationsfreiheitsgesetzes im Jahr 2018 ist er auch der Landesinformationsfreiheitsbeauftragte fur Hessen Der Hessische Beauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit HBDI Staatliche Ebene Land HessenGrundung 1971Hauptsitz WiesbadenBehordenleitung Alexander RossnagelNetzauftritt www datenschutz hessen deAls Hessischer Beauftragter fur Datenschutz und Informationsfreiheit wird zugleich die Person bezeichnet die das Amt des Landesdatenschutz und Informationsfreiheitsbeauftragten ausubt Seit dem 1 Marz 2021 ist dies Alexander Rossnagel Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Kompetenzen 1 1 Eingaben 1 2 Gutachten und Tatigkeitsbericht 2 Rechtsgrundlagen 2 1 Wiesbadener Erklarung 3 Geschichte 4 Amtsinhaber 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAufgaben und Kompetenzen BearbeitenDer Hessische Datenschutz und Informationsfreiheitsbeauftragte wird auf Vorschlag der Landesregierung durch den Landtag fur die Dauer von 5 Jahren gewahlt 9 HDSIG i V m 11 Abs 1 HDSIG Er ist unabhangig und keinen Weisungen der Landesregierung unterworfen 8 HDSIG Der Hessische Datenschutz und Informationsfreiheitsbeauftragte uberwacht die Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzregelungen bei offentlichen und nichtoffentlichen Stellen in Hessen gibt Behorden Ministerien und Unternehmen Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes sensibilisiert die Offentlichkeit fur die Risiken Vorschriften Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Anfrage jeder betroffenen Person Informationen uber die Ausubung ihrer datenschutzrechtlichen Rechte befasst sich mit Beschwerden betroffener Personen uber Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften und gegebenenfalls der Festsetzung von Bussgeldern beobachtet die Auswirkungen der automatisierten Datenverarbeitung auf die Arbeitsweise von Behorden und Selbstverwaltungsgremien und weist auf mogliche Verschiebung in der Gewaltenteilung hin arbeitet mit dem Bundesdatenschutz und Informationsfreiheitsbeauftragten und den anderen Landesdatenschutzbeauftragten in der Konferenz der unabhangigen Datenschutzbehorden des Bundes und der Lander sowie mit anderen europaischen Datenschutzstellen im Rahmen der Datenschutz Grundverordnung zusammenEr hat ein Auskunftsrecht gegenuber datenverarbeitenden Stellen und kann Beanstandungen den betreffenden Stellen sowie deren vorgesetzten Behorden vorlegen Daruber hinaus hat er bei erheblichen Verstossen gegen das Datenschutzrecht auch eine umfangreiche Befugnis Anordnungen zu treffen Daneben hat er die Moglichkeit zur Festsetzung von Bussgeldern In seiner Funktion als Informationsfreiheitsbeauftragter unterstutzt er Antragsteller auf Informationszugang in der Wahrnehmung ihrer Rechte arbeitet er mit dem Bundesdatenschutz und Informationsfreiheitsbeauftragten sowie den anderen Landesinformationsfreiheitsbeauftragten in der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland zusammen 1 Dazu sind die auskunftspflichtigen Stellen verpflichtet ihn bei seiner Arbeit zu unterstutzen Ihm sind dazu Auskunft zu konkreten Antragen sowie Einsicht in betroffene Akten zu gewahren Seit Juli 2011 ist der Hessische Datenschutzbeauftragte fur die Schufa verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechtes zuvor war das Regierungsprasidium Darmstadt zustandig Eingaben Bearbeiten Jedermann kann sich mit Eingaben an den Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsbeauftragten wenden und Verletzungen seiner datenschutzrechtlichen oder informationsfreiheitsrechtlichen Rechte vortragen Beschaftigte offentlicher Stellen konnen sich ohne Einhaltung des Dienstweges an den Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsbeauftragten wenden Gutachten und Tatigkeitsbericht Bearbeiten Ein wesentliches Instrument des Datenschutz und Informationsfreiheitsbeauftragten Missstande aufzudecken und Verbesserungen einzufordern ist gemass 15 Abs 3 sowie 89 Abs 4 der jahrlich dem Landtag vorzulegende Tatigkeitsbericht 2 zu dem die Landesregierung anschliessend eine Stellungnahme abgibt Der datenschutzrechtliche Teil des Berichts wird ausserdem der Europaischen Kommission sowie dem Europaischen Datenschutzausschuss vorgelegt 15 Abs 3 S 2 Des Weiteren kann der Datenschutz und Informationsfreiheitsbeauftragte nach 15 Abs 1 im Auftrag von Landtag oder Landesregierung Gutachten zu datenschutzrechtlichen oder informationsfreiheitsrechtlichen Fragen erstellen Rechtsgrundlagen BearbeitenDie oben aufgefuhrten Aufgaben und Rechte im Bezug auf den Datenschutz sind im vierten Abschnitt des ersten Teils des Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetzes HDSIG 8 ff beschrieben 3 Die Aufgaben und Rechte im Bezug auf die Informationsfreiheit sind im vierten Teil des Hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetzes HDSIG 89 beschrieben 3 Weitere wesentliche Rechtsquellen sind das Bundesdatenschutzgesetz sowie die Datenschutz Grundverordnung Wiesbadener Erklarung Bearbeiten Bezugnehmend auf das gegen die Bundesrepublik Deutschland ergangene Urteil des Europaischen Gerichtshofs vom 9 Marz 2010 4 gaben die Fraktionen von CDU FDP SPD und Bundnis 90 Die Grunen anlasslich der Feierstunde zum vierzigjahrigen Bestehen des Hessischen Datenschutzgesetzes am 8 Oktober 2010 die Wiesbadener Erklarung ab Darin bekundeten sie ihre Absicht die Datenschutzaufsicht im privaten und im offentlichen Bereich beim Hessischen Datenschutzbeauftragten zusammenzufuhren 5 Die hierfur erforderliche Anderung des Hessischen Datenschutzgesetzes 6 7 wurde in der 75 Sitzung am 19 Mai 2011 beschlossen 8 und trat zum 1 Juli 2011 in Kraft Geschichte BearbeitenHessen war 1970 das erste Bundesland das ein eigenes Landesdatenschutzgesetz verabschiedete Im Jahr 1971 wurde mit Willi Birkelbach der erste Landesdatenschutzbeauftragte der Bundesrepublik Deutschland in sein Amt eingefuhrt Amtsinhaber BearbeitenWilli Birkelbach 9 Juni 1971 bis 18 Juni 1975 Spiros Simitis 18 Juni 1975 bis 22 Oktober 1991 Winfried Hassemer 22 Oktober 1991 bis 30 Mai 1996 Rainer Hamm 30 Mai 1996 bis 29 Juni 1999 Friedrich von Zezschwitz 29 Juni 1999 bis 30 September 2003 Michael Ronellenfitsch 1 Oktober 2003 bis 28 Februar 2021 Alexander Rossnagel seit 1 Marz 2021 9 10 Weblinks BearbeitenHomepage des hessischen Datenschutz und Informationsfreiheitsbeauftragten Tatigkeitsberichte des Hessischen Datenschutzbeauftragten seit 1972Einzelnachweise Bearbeiten Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Abgerufen am 3 Marz 2019 Tatigkeitsberichte des Hessischen Datenschutzbeauftragten Abgerufen am 15 September 2019 a b Hessisches Datenschutz und Informationsfreiheitsgesetz Abgerufen am 1 Marz 2019 Urteil des Europaischen Gerichtshofes vom 9 Marz 2010 Presseerklarung Fraktion Bundnis 90 Die Grunen Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und Wahrung der Unabhangigkeit des Datenschutzbeauftragten in Hessen PDF 77 kB Drucksache 18 375 Anderungsantrag zur Drucksache 18 375 PDF 93 kB Drucksache 18 3869 Beschlussprotokoll des Hessischen Landtags PDF 749 kB Ende einer Datenschutz Ara 2 Dezember 2020 abgerufen am 10 Dezember 2020 Amtsantritt Prof Dr Alexander Rossnagel 1 Marz 2021 abgerufen am 1 April 2021 Landesdatenschutzbeauftragte in der Bundesrepublik Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein ThuringenLandesdatenschutzbeauftragte von Hessen Willi Birkelbach 1971 1975 Spiros Simitis 1975 1991 Winfried Hassemer 1991 1996 Rainer Hamm 1996 1999 Friedrich von Zezschwitz 1999 2003 Michael Ronellenfitsch 2003 2021 Alexander Rossnagel seit 2021 Oberste und Obere Behorden des Landes Hessen Oberste Landesbehorden ausser den Ministerien Rechnungshof DatenschutzbeauftragterObere Landesbehorden Landesamt fur Bodenmanagement und Geoinformation Hessen Mobil Strassen und Verkehrsmanagement Landesamt fur Naturschutz Umwelt und Geologie Landeskriminalamt Statistisches Landesamt Landesamt fur Denkmalpflege Landesamt fur Verfassungsschutz Landesamt fur Geschichtliche LandeskundeDatenschutzaufsichtsbehorden in Europa Europaischer Datenschutzbeauftragter Europaischer DatenschutzausschussOffice of the Information and Data Protection Commissioner Albanien Agencia Andorrana de Proteccio de Dades Andorra Personal Data Protection Agency Armenien L Autorite de protection des donnees Belgien Personal Data Protection Agency Bosnien und Herzegowina Bulgarische Datenschutzkommission Bulgarien Datatilsynet Danemark Bundesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Deutschland Andmekaitse Inspektsioon Estland Tietosuojavaltuutetun toimisto Finnland Commission Nationale de l Informatique et des Libertes Frankreich Hellenische Datenschutzbehorde Griechenland Data Protection Commission Irland Personuvernd Island Garante per la protezione dei dati personali Italien Agencija za zastitu osobnih podataka Kroatien Datu valsts inspekcija Lettland Datenschutzstelle Liechtenstein Valstybine duomenu apsaugos inspekcija Litauen Nationale Kommission fur den Datenschutz Luxemburg Information and Data Protection Commissioner Malta Datatilsynet Norwegen Autoriteit Persoonsgegevens Niederlande Datenschutzbehorde Osterreich Prezes Urzedu Ochrony Danych Osobowych Polen Comissao Nacional de Proteccao de Dados Portugal Autoritatea Naţională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal Rumanien Integritetsskyddsmyndigheten Schweden Eidgenossischer Datenschutz und Offentlichkeitsbeauftragter Schweiz Urad na ochranu osobnych udajov Slowakei Informacijski pooblascenec Slowenien Agencia Espanola de Proteccion de Datos Spanien Urad pro ochranu osobnich udaju Tschechien Nemzeti Adatvedelmi es Informacioszabadsag Hatosag Ungarn Information Commissioner s Office Vereinigtes Konigreich Zyprischer Datenschutzbeauftragter Zypern Landesbeauftragte fur den Datenschutz in DeutschlandLandesbeauftragter fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden Wurttemberg Bayerisches Landesamt fur Datenschutzaufsicht fur alle privaten Stellen Bayerischer Landesbeauftragter fur den Datenschutz fur alle Behorden Bayern Berliner Beauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit Berlin Landesbeauftragter fur den Datenschutz und fur das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg Brandenburg Landesbeauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Hamburgischer Beauftragter fur Datenschutz und Informationsfreiheit Hamburg Hessischer Beauftragter fur Datenschutz und Informationsfreiheit Hessen Landesbeauftragter fur Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg Vorpommern Mecklenburg Vorpommern Landesbeauftragte fur den Datenschutz Niedersachsen Niedersachsen 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