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UN Generalversammlung ResolutionDatum 2 Marz 2022Sitzung Elfte Dringlichkeitssitzung der Generalversammlung der Vereinten NationenKennung A RES ES 11 1 Dokument Abstimmung Dafur 141 Dagegen 5 Enthaltungen 35Gegenstand Russischer Uberfallauf die Ukraine 2022Ergebnis AngenommenAbstimmungsverhalten in der UN Generalversammlung am 2 Marz 2022 dafur dagegen enthalten abwesend kein UN MitgliedDie Resolution A RES ES 11 1 der UN Generalversammlung wurde am 2 Marz 2022 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf ihrer elften Dringlichkeitssitzung verabschiedet In ihr wurde mit der grossen Stimmenmehrheit von 77 9 der russische Einmarsch in die Ukraine auf das Scharfste missbilligt Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Inhalt der Resolution 3 Abstimmungsverhalten 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHintergrund Bearbeiten Hauptartikel Russischer Uberfall auf die Ukraine 2022 Am 24 Februar 2022 begann nach wochenlangen Konzentrationen russischer und belarussischer Streitkrafte entlang der ukrainischen Grenze der russische Einmarsch in die Ukraine Noch am selben Tag kundigten die Vereinigten Staaten die Einbringung einer Resolution in den UN Sicherheitsrat an 1 Fur diese Resolution in der die russische Invasion bedauert wurde stimmten am 26 Februar 2022 elf Mitglieder des Sicherheitsrates drei enthielten sich die Volksrepublik China Indien und die Vereinigten Arabischen Emirate und Russland legte sein Veto dagegen ein so dass die Resolution keine Gultigkeit erlangte 2 3 4 Am 27 Februar 2022 trat der UN Sicherheitsrat erneut zusammen und beschloss mit der Resolution 2623 die Einberufung einer Dringlichkeitssitzung der UN Vollversammlung zur Ukrainekrise Das Abstimmungsverhalten im Sicherheitsrat war das gleiche wie zwei Tage zuvor Der russische Vertreter votierte als Einziger gegen den Beschluss ohne dass er jedoch dieses Mal ein Vetorecht in Anspruch nehmen konnte Die Moglichkeit derartiger Dringlichkeitssitzungen war 1950 mit der Resolution 377 V eingefuhrt worden fur den Fall dass der UN Sicherheitsrat aufgrund eines Vetos nicht zu einer Entscheidung kommen konnte 5 6 Am 28 Februar 2022 formulierten 94 Staaten unter dem Titel Aggression gegen die Ukraine Aggression against Ukraine den Entwurf A ES 11 L 1 fur eine Resolution der UN Generalversammlung Der Resolutionsentwurf wurde von den folgenden 94 Staaten eingebracht 7 Afghanistan Albanien Andorra Antigua und Barbuda Argentinien Australien Bahamas Belgien Belize Bosnien und Herzegowina Botswana Bulgarien Chile Costa Rica Danemark Demokratische Republik Kongo Deutschland Dominikanische Republik Ecuador Estland Fidschi Finnland Frankreich Gambia Georgien Ghana Grenada Griechenland Guatemala Guyana Haiti Indonesien Irland Island Israel Italien Jamaika Japan Kanada Katar Kiribati Kolumbien Kroatien Kuwait Lettland Liberia Liechtenstein Litauen Luxemburg Malawi Malta Marshallinseln Mikronesien Republik Moldau Monaco Montenegro Myanmar Neuseeland Niederlande Niger Nordmazedonien Norwegen Osterreich Palau Panama Papua Neuguinea Paraguay Peru Polen Portugal Rumanien Samoa San Marino Schweden Schweiz Singapur Slowakei Slowenien Spanien St Kitts und Nevis Sudkorea Suriname Timor Leste Tonga Trinidad und Tobago Tschechische Republik Turkei Tuvalu Ukraine Ungarn Uruguay Vereinigte Staaten Vereinigtes KonigreichRepublik ZypernInhalt der Resolution BearbeitenNachfolgend der Teil der offiziellen Ubersetzung der Resolution durch den Deutschen Ubersetzungsdienst der Vereinten Nationen welcher die Forderungen beinhaltet 8 Die Generalversammlung bekraftigt ihr Bekenntnis zur Souveranitat Unabhangigkeit Einheit und territorialen Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen einschliesslich ihrer Hoheitsgewasser missbilligt auf das Scharfste die Aggression der Russischen Foderation gegen die Ukraine unter Verstoss gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta verlangt dass die Russische Foderation ihre Gewaltanwendung gegen die Ukraine sofort einstellt und jede weitere rechtswidrige Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen jedweden Mitgliedstaat unterlasst verlangt ausserdem dass die Russische Foderation alle ihre Streitkrafte unverzuglich vollstandig und bedingungslos aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen abzieht missbilligt die Entscheidung der Russischen Foderation vom 21 Februar 2022 im Zusammenhang mit dem Status bestimmter Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk in der Ukraine als eine Verletzung der territorialen Unversehrtheit und der Souveranitat der Ukraine und als mit den Grundsatzen der Charta unvereinbar verlangt dass die Russische Foderation die Entscheidung im Zusammenhang mit dem Status bestimmter Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk in der Ukraine unverzuglich und bedingungslos ruckgangig macht fordert die Russische Foderation auf sich an die in der Charta und in der Erklarung uber freundschaftliche Beziehungen verankerten Grundsatze zu halten fordert die Parteien auf sich an die Minsker Vereinbarungen zu halten und in den einschlagigen internationalen Rahmen einschliesslich des Normandie Formats und der Trilateralen Kontaktgruppe konstruktiv auf deren vollstandige Durchfuhrung hinzuwirken verlangt dass alle Parteien den sicheren und ungehinderten Durchlass zu Zielen ausserhalb der Ukraine gestatten und den raschen sicheren und ungehinderten Zugang zu humanitarer Hilfe fur die Hilfebedurftigen in der Ukraine erleichtern dass sie Zivilpersonen einschliesslich des humanitaren Personals und Menschen in verletzlichen Situationen darunter Frauen altere Menschen Menschen mit Behinderungen indigene Volker Migrantinnen und Migranten und Kinder schutzen und die Menschenrechte achten missbilligt die Beteiligung von Belarus an dieser rechtswidrigen Gewaltanwendung gegen die Ukraine und fordert das Land auf seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen verurteilt alle Verletzungen des humanitaren Volkerrechts sowie alle Menschenrechtsverletzungen und ubergriffe und fordert alle Parteien auf die einschlagigen Bestimmungen des humanitaren Volkerrechts einschliesslich der Genfer Abkommen von 1949 und des Zusatzprotokolls I von 1977 soweit anwendbar strikt einzuhalten und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten und verlangt in dieser Hinsicht ferner dass alle Parteien die Schonung und den Schutz des gesamten Sanitatspersonals und ausschliesslich medizinische Aufgaben wahrnehmenden humanitaren Personals seiner Transportmittel und Ausrustung sowie der Krankenhauser und anderer medizinischer Einrichtungen gewahrleisten verlangt dass alle Parteien ihren nach dem humanitaren Volkerrecht bestehenden Verpflichtungen vollstandig nachkommen die Zivilbevolkerung und zivile Objekte zu schonen fur die Zivilbevolkerung lebensnotwendige Gegenstande weder anzugreifen noch zu zerstoren zu entfernen oder unbrauchbar zu machen und humanitares Personal und fur humanitare Hilfseinsatze verwendete Sendungen zu schonen und zu schutzen ersucht den Nothilfekoordinator 30 Tage nach der Verabschiedung dieser Resolution einen Bericht uber die humanitare Lage in der Ukraine und uber die humanitaren Massnahmen vorzulegen fordert nachdrucklich die sofortige friedliche Beilegung des Konflikts zwischen der Russischen Foderation und der Ukraine durch politischen Dialog Verhandlungen Vermittlung und andere friedliche Mittel begrusst und fordert nachdrucklich die fortgesetzten Anstrengungen des Generalsekretars von Mitgliedstaaten der Organisation fur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und anderer internationaler und regionaler Organisationen zur Unterstutzung der Deeskalation der aktuellen Situation sowie die Anstrengungen der Vereinten Nationen namentlich des Krisenkoordinators der Vereinten Nationen fur die Ukraine und humanitarer Organisationen zur Bewaltigung der humanitaren Krise und der Fluchtlingskrise die durch die Aggression der Russischen Foderation entstanden sind beschliesst die elfte Notstandssondertagung der Generalversammlung vorlaufig zu vertagen und den Prasidenten der Generalversammlung zu ermachtigen die Tagung auf Antrag von Mitgliedstaaten wiederaufzunehmen Abstimmungsverhalten BearbeitenDie Abstimmung uber den Resolutionsentwurf fand am 2 Marz 2022 statt Eine grosse Mehrheit der Delegierten stimmten der Resolution zu womit sie angenommen war Noch wahrend der Verlesung des Abstimmungsergebnisses wurde UN Generalversammlungsprasident Abdulla Shahid vom Beifall der aufstehenden Delegierten unterbrochen 9 Abstimmung am 2 Marz 2022 10 Votum Zahl Staaten Stimmenin Prozent in Prozent derUN Mitgliedsstaaten nbsp Ja 141 Afghanistan Agypten Albanien Andorra Antigua und Barbuda Argentinien Australien Bahamas Bahrain Barbados Belgien Belize Benin Bhutan Bosnien Herzegowina Botswana Brasilien Brunei Bulgarien Chile Costa Rica Danemark Deutschland Dominica Dominikanische Republik Dschibuti Ecuador Elfenbeinkuste Estland Fidschi Finnland Frankreich Gabun Gambia Georgien Ghana Grenada Griechenland Guatemala Guyana Haiti Honduras Indonesien Irland Island Israel Italien Jamaika Japan Jemen Jordanien Kambodscha Kanada Kap Verde Katar Kenia Kiribati Kolumbien Komoren Demokratische Republik Kongo Kroatien Kuwait Lesotho Lettland Libanon Liberia Libyen Liechtenstein Litauen Luxemburg Malawi Malaysia Malediven Malta Marshallinseln Mauretanien Mauritius Mexiko Mikronesien Republik Moldau Monaco Montenegro Myanmar Nauru Nepal Neuseeland Niederlande Niger Nigeria Nordmazedonien Norwegen Oman Osterreich Palau Panama Papua Neuguinea Paraguay Peru Philippinen Polen Portugal Ruanda Rumanien Saint Kitts und Nevis Saint Lucia Saint Vincent und die Grenadinen Salomonen Sambia Samoa San Marino Sao Tome und Principe Saudi Arabien Schweden Schweiz Serbien Seychellen Sierra Leone Singapur Slowakei Slowenien Somalia Spanien Sudkorea Suriname Thailand Timor Leste Tonga Trinidad und Tobago Tschad Tschechische Republik Tunesien Turkei Tuvalu Ukraine Ungarn Uruguay Vanuatu Vereinigte Arabische Emirate Vereinigtes Konigreich Vereinigte Staaten Republik Zypern 77 9 73 1 nbsp Nein 00 5 Belarus Eritrea Nordkorea Russland Syrien 0 2 8 0 2 6 Enthaltung 0 35 Algerien Angola Aquatorialguinea Armenien Bangladesch Bolivien Burundi Volksrepublik China El Salvador Indien Irak Iran Kasachstan Kirgisistan Republik Kongo Kuba Laos Madagaskar Mali Mongolei Mosambik Namibia Nicaragua Pakistan Senegal Simbabwe Sri Lanka Sudafrika Sudan Sudsudan Tadschikistan Tansania Uganda Vietnam Zentralafrikanische Republik 19 3 18 1 Abwesend 0 12 Aserbaidschan Athiopien Burkina Faso Eswatini Guinea Guinea Bissau Kamerun Marokko Togo Turkmenistan Usbekistan Venezuela suspendiert 11 0 6 2 Gesamt 193 100 0 0 100 0 0Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource United Nations General Assembly resolution ES 11 1 Quellen und Volltexte englisch Offizielle deutsche Ubersetzung der Resolution A RES ES 11 1 des Deutschen Ubersetzungsdienstes der Vereinten NationenEinzelnachweise Bearbeiten William Mauldin U S Says Russia Will Face U N Security Council Resolution In The Wall Street Journal Abgerufen am 3 Marz 2022 englisch Russland verhindert Resolution im UN Sicherheitsrat In Frankfurter Allgemeine Zeitung 26 Februar 2022 abgerufen am 28 Februar 2022 Russia blocks Security Council action on Ukraine UN News 26 Februar 2022 abgerufen am 28 Februar 2022 Security Council resolution 2623 2022 on convening an emergency special session of the General Assembly on Ukraine In UN Digital Library Abgerufen am 3 Marz 2022 englisch Nicole Ruder Kenji Nakano Johann Aeschlimann The GA Handbook A practical guide to the United Nations General Assembly Hrsg Standige Vertretung der Schweiz bei den Vereinten Nationen 2017 ISBN 978 0 615 49660 3 S 15 englisch PDF UN Generalversammlung Dringlichkeitssitzung zur Ukraine UNRIC Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen 28 Februar 2022 abgerufen am 28 Februar 2022 A ES 11 L 1 Resolutionsentwurf Aggression gegen die Ukraine PDF 162 kB Abgerufen am 26 Marz 2022 A RES ES 11 1 Resolution der Generalversammlung verabschiedet am 2 Marz 2022 PDF 163 kB Abgerufen am 26 Marz 2022 General Assembly resolution demands end to Russian offensive in Ukraine UN News 2 Marz 2022 abgerufen am 30 Marz 2022 englisch Aggression against Ukraine Voting Summary un org UN Pressemitteilung 2 Marz 2022 abgerufen am 19 Oktober 2022 englisch Venezuela wurde aufgrund ausstehender Beitragszahlungen von den Abstimmungen der 76 Vollversammlung und der Dringlichkeitssitzung suspendiert Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Resolution ES 11 1 der UN Generalversammlung amp oldid 237526309