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Remission lateinisch remittere zuruckschicken ist im Handel bzw Vertriebswesen die Ruckgabe von Waren so genannten Remittenden vom Handler an den Hersteller bzw Verlag Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Arten 4 Sonstiges 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Remissionsrecht hat insbesondere die Funktion im Einzelhandel eine breite Angebotspalette zu gewahrleisten Ohne Remissionsrecht wurde der Einzelhandel wegen des dann von ihm zu tragenden Absatzrisikos nur noch die gangigsten Verlagsprodukte anbieten und auch diese in geringen Mengen 1 so dass Angebotslucken und Regallucken die Folge waren Das Remissionsrecht begrenzt das Risiko des Grosshandels und des Einzelhandels auf die Handelsspanne wahrend es das volle Absatzrisiko auf das Verlagsunternehmen verlagert 2 Rechtsfragen BearbeitenIn Deutschland ist das Remissionsrecht fur alle Bucher Zeitungen und Zeitschriften gewahrt und deshalb als Handelsbrauch nach 345 HGB anzusehen Das Remissionsrecht ist ein Recht aller Handelsstufen unverkauft gebliebene Presseerzeugnisse nach Ablauf der Angebotszeit gegen vollstandige Erstattung des Einkaufspreises an den Verlag zuruckzugeben 3 Die Remittenden werden in umgekehrter Lieferkette uber den Einzelhandel und das Presse Grosso an den Verlag zuruckgegeben Der Verlag tragt hierdurch das alleinige Absatz und Lagerrisiko Arten BearbeitenDabei wird zwischen einer korperlichen und einer korperlosen Remission unterschieden Im ersten Fall wird die Ware an den Hersteller bzw Verlag zuruckgegeben und von diesem verrechnet bzw gutgeschrieben im zweiten Fall erfolgt keine Ruckgabe zum Beispiel bei Zeitungen Zeitschriften die wegen ihrer Tagesaktualitat danach wertlos waren sondern es erfolgt nur eine Verrechnung Im Verlagswesen unterscheidet man zwischen drei Arten des Nachweises einer erfolgten Remission Vollremission Ganzstuckremission Die Handler senden zum Nachweis das gesamte Printmedium zuruck Titelkopf Titelblattremission Nur Titelblatter oder kopfe werden von den Handlern an die Verlage weitergeleitet das spart Porto bzw Frachtkosten den Rest der Zeitung vernichten die Handler Diese Remissionsart wird heutzutage kaum noch angewandt Korperlose Remission Die Zeitungen werden komplett entsorgt und der Verlag erhalt lediglich ein Warenflussprotokoll als Nachweis uber die Anzahl an verkauften Exemplaren nicht jedoch uber die unverkauften Exemplare Der Nachweis letzterer wird heutzutage uber ein luckenloses elektronisches Erfassungssystem gewahrleistet Eine Variante der korperlosen Remission ist die Vertrauensremission bei der der Verlag keine Moglichkeit zur Kontrolle der Angaben hat Sonstiges BearbeitenIn einigen amerikanischen Buchern findet sich der Hinweis dass sich der Leser an den Verlag wenden soll wenn das Buch keinen Umschlag mehr besitzt eine Massnahme gegen den Missbrauch der Titelblattremission Weblinks BearbeitenRemissionsverfahren auf initiative tageszeitung de Definition aus dem VDZ Vertriebslexikon Website der DPV Deutscher Pressevertrieb GmbHEinzelnachweise Bearbeiten Klaus J Hopt Das Vertragsverhaltnis zwischen Verlag und Pressegrossisten in Franz Hauser Horst Hammen Joachim Hennrichs Anja Steinbeck Ulf R Siebel Reinhard Welter Hrsg Festschrift fur Walther Hadding zum 70 Geburtstag am 8 Mai 2004 2004 S 445 OLG Karlsruhe Urteil vom 23 April 1980 Az 6 U 226 78 WRP 1980 635 636 Joseph H Kaiser Das Recht des Presse Grosso 1979 S 146Normdaten Sachbegriff GND 4840077 4 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Remission Handel amp oldid 232386827