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Das Reichsgewerbegesetz vom 16 August 1731 auch als Reichszunftgesetz bekannt wird auf Betreiben des preussischen Konigs Friedrich Wilhelm I vom Reichstag erlassen Die Autonomie der Zunfte wird eingeschrankt und der Zugang zum Handwerk erleichtert Gleichzeitig wird das Lehrlings und Gesellenwesen neu geordnet Die Zunfte verlieren ihre eigene Gerichtsbarkeit Rechtliche Auseinandersetzungen mussen nun vor offentlichen Gerichten ausgetragen werden Durch die Erleichterung des Zugangs zum Handwerk und die Erhohung der Zahl von Meistern und Gesellen wird das Monopol der Zunfte gebrochen Die Gesellenausbildung wird festen Regeln und Kontrollen unterworfen Die Erteilung von Lehrzeugnissen wird genau geregelt Gesellenverbande und Arbeitskampfe sind verboten Arbeitsverweigerungen werden mit drastischen Strafen bis hin zur Todesstrafe geahndet Quelle BearbeitenChronik der Deutschen Harenberg Verlag ISBN 3 88379 023 0 Seite 397 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsgewerbegesetz amp oldid 177017673