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Der Regierungskommissar ist nach dem Recht der osterreichischen Bundeslander ein provisorisches Exekutivorgan fur eine politische Gemeinde In seiner Funktion ersetzt er zeitweilig den Burgermeister wenn dieser durch die Aufsichtsbehorde abberufen wurde oder wenn dessen Mandat aufgrund einer Gemeindefusion erlischt Der Regierungskommissar hat sich in seiner Tatigkeit auf die laufenden und unaufschiebbaren Geschafte zu beschranken Die Funktionsdauer eines Regierungskommissars endet mit der Angelobung eines neuen Burgermeisters In Italien gibt es die Funktion eines Regierungskommissars commissario del governo und das damit verbundene Amt eines Regierungskommissariats commissariato del governo nur in Sudtirol und im Trentino kraft des Autonomiestatuts vertritt der Regierungskommissar die Agenden der staatlichen Zentralverwaltung in den beiden autonomen Provinzen Bozen und Trient und nimmt die Aufgaben eines Prafekten wahr 1 Inhaltsverzeichnis 1 Begriff und Bezeichnung 2 Rechtsgrundlagen 2 1 Bei Gemeindefusionen 2 2 Bei Auflosung des Gemeinderates 3 Amtsfuhrung und Tatigkeit 4 Einzelnachweise 5 WeblinksBegriff und Bezeichnung BearbeitenDer Begriff Regierungskommissar verweist auf die Tatsache dass es sich um einen von der Landesregierung per Bescheid bestellten Funktionstrager handelt der kommissarisch d h ubergangsweise die Geschafte einer Gemeinde fuhrt In Tirol und Vorarlberg wird die Bezeichnung Amtsverwalter in Salzburg der Begriff Gemeindeverwalter angewandt Rechtsgrundlagen BearbeitenIm Folgenden wird beispielhaft die Rechtslage in der Steiermark besprochen da die Funktion des Regierungskommissars dort aufgrund der Steiermarkischen Gemeindestrukturreform besonders in den Blickpunkt der Offentlichkeit geraten ist Es ist jedoch in allen osterreichischen Bundeslandern eine grundsatzlich ahnliche rechtliche Situation gegeben Verfassungsrechtlich ist die Tatigkeit eines Regierungskommissars durch das Aufsichtsrecht des Landes uber die Gemeinden Art 119 a Abs 7 B VG begrundet Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bereits die Annahme dass die Gemeinde zu einer ordnungsgemassen Besorgung ihrer Aufgaben ausserstande ist eine hinreichende Rechtfertigung fur die Auflosung durch die Aufsichtsbehorde Umstande die eine Auflosung rechtfertigen mussen nach der Entscheidung des VwGH auch nicht nachgewiesen werden 2 Bei Gemeindefusionen Bearbeiten Verandern sich Gemeinden durch Vereinigung Teilung oder Neubildung sind fur die dadurch entstandenen neuen Gemeinden noch keine Gemeindeorgane vorhanden Zum Zeitpunkt in welchem die Veranderung wirksam wird ist daher von der Landesregierung ein Regierungskommissar zu bestellen welcher die Geschafte der Gemeinde bis zur Wahl eines Gemeinderates und Burgermeisters die binnen sechs Monaten erfolgen muss verwaltet Der Regierungskommissar ubernimmt die operative Fuhrung der Gemeinde insbesondere ist er berechtigt Verordnungen zu erlassen um Schaden von der Gemeinde abzuwenden und kann hiefur auch bestehende Verordnungen der alten Gemeinden ausser Kraft setzen Insbesondere hat er wahrend seiner Funktionsperiode laufende Verwaltungsverfahren z B Bauverfahren zu erledigen 3 Als beratendes Gremium ist ein Beirat einzurichten In solchen Fallen wird meist der Burgermeister einer der betroffenen Fusionsgemeinden zum Regierungskommissar bestellt Bei Auflosung des Gemeinderates Bearbeiten Die Landesregierung ist befugt einen Gemeinderat per Bescheid aufzulosen wenn Umstande die Annahme rechtfertigen dass die Gemeinde aus Grunden die sie selbst zu vertreten hat zur ordnungsgemassen Besorgung ihrer Aufgaben ausserstande ist 4 103 Abs 1 Stmk GemO Damit erloschen samtliche Mandate in der Gemeinde auch jenes des Burgermeisters unabhangig davon ob er auch Mitglied des Gemeinderates ist Anstelle des Burgermeisters ist ebenfalls per Bescheid ein Regierungskommissar zu bestellen der von einem Beirat beraten wird Wichtigste Aufgabe des Regierungskommissars ist neben der laufenden Verwaltung der Gemeinde vor allem die Vorbereitung einer Neuwahl die binnen sechs Monaten nach der Auflosung zu erfolgen hat Ein per Bescheid abgesetzter Burgermeister kann eine Beschwerde gegen den Auflosungsbescheid vor dem VwGH Bescheidbeschwerde gem Art 131 B VG vorbringen In der Praxis wird die Auflosung des Gemeinderates meist in Fallen vorgenommen wo die Finanzgebarung der Gemeinde zu einer ausserordentlich hohen Verschuldung oder einer Gefahrdung der Liquiditat gefuhrt hat Regierungskommissare wegen Auflosung des Gemeinderates wurden in der Steiermark zuletzt in Oblarn 2006 und Fohnsdorf 2010 bestellt 5 6 Zum Regierungskommissar bestellt wird in solchen Fallen grundsatzlich ein Beamter der Gemeindeaufsichtsbehorde Amtsfuhrung und Tatigkeit BearbeitenDer Regierungskommissar hat die laufende Verwaltung der Gemeinde zu erledigen sowie unaufschiebbare Angelegenheiten zu regeln Unter laufender Verwaltung versteht man in diesem Zusammenhang die Besorgung der regelmassig vorkommenden Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Unaufschiebbar sind solche Angelegenheiten die bei einem Nichthandeln Gesetze verletzen wurden oder durch welches der Gemeinde ein Schaden entstehen konnte Die Zustandigkeit des Regierungskommissars erstreckt sich sowohl auf die Hoheitsverwaltung als auch auf die Privatwirtschaftsverwaltung sowie auf den eigenen und den ubertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde 7 Es ist dem Regierungskommissar z B gestattet einen Haushaltsvoranschlag zu erstellen oder ein Darlehen fur den laufenden Betrieb aufzunehmen Dem Regierungskommissar gebuhrt eine Aufwandsentschadigung in Hohe des Burgermeistergehalts welches von der Gemeinde zu tragen und auszubezahlen ist In Hinblick auf den temporaren Charakter der Amtsfuhrung des Regierungskommissars ist die Dokumentation seiner Arbeit von grosser Bedeutung Einzelnachweise Bearbeiten Webseite des Regierungskommissariats in Sudtirol abgerufen am 27 Marz 2023 VwGH 17 Mai 1995 93 01 0670 vgl 11 Steiermarkische Gemeindeordnung 103 Abs 1 Steiermarkische Gemeindeordnung Regierungskommissar als Gemeindechef Land Steiermark 11 Juli 2006 Fohnsdorf steht unter Kuratel Kleine Zeitung 15 Dezember 2010 Hauer in Klug Oberndorfer Wolny Hrsg Gemeinderecht 17 Teil Rz 255 ff Weblinks BearbeitenLand Steiermark Informationen zur Gemeindestrukturreform Der Regierungskommissar Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regierungskommissar amp oldid 232236718