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Das Rechtsextremismus Datei Gesetz RED G regelt die Errichtung Fuhrung und Nutzung einer gemeinsamen Datei von Polizei und Nachrichtendiensten zum Zwecke der Bekampfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland BasisdatenTitel Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehorden und Nachrichtendiensten von Bund und Landern zur Bekampfung des gewaltbezogenen RechtsextremismusKurztitel Rechtsextremismus Datei GesetzAbkurzung RED GArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Offentliches Recht StaatsschutzFundstellennachweis 12 13Erlassen am 20 August 2012 BGBl 2012 I S 1798 Inkrafttreten am 31 August 2012Letzte Anderung durch Art 23 VO vom 19 Juni 2020 BGBl I S 1328 1330 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2020 Art 361 VO vom 19 Juni 2020 Weblink GesetzestextBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekampfung des Rechtsextremismus vom 20 August 2012 beschlossen und verkundet 1 Im Gesetzgebungsverfahren wurde eine Erweiterung der seit 2006 bestehenden Antiterrordatei um den Rechtsextremismus gepruft aber abgelehnt Im Gegensatz zum internationalen Terrorismus habe fur den gewaltbezogenen Rechtsextremismus in Deutschland der Bundesnachrichtendienst keinen gesetzlichen Auftrag und solle deshalb keinen Zugriff auf die Datei haben Ausserdem konne die vorhandene Computerhardware nicht fur einen weiteren Personenkreis mitbenutzt werden da sie fur den internationalen Terrorismus ausgelegt und vollstandig ausgelastet sei Mit dem RED G wurden daher die gesetzlichen Grundlagen fur die Errichtung einer gesonderten Rechtsextremismus Datei und deren Nutzung durch Polizei und Nachrichtendienste geschaffen 2 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Rechtsextremismus Datei 2 1 Begriff 2 2 Zu speichernde Daten 2 3 Erweiterte Datennutzung 3 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenBeteiligte Behorden sind das Bundeskriminalamt BKA die in der Rechtsverordnung nach 58 Abs 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehorde 3 die Landeskriminalamter die Verfassungsschutzbehorden des Bundes und der Lander sowie der Militarische Abschirmdienst MAD die beim BKA zur Erfullung ihrer jeweiligen Aufgaben eine gemeinsame Datei mit personenbezogenen Daten fuhren 1 Abs 1 RED G Uber die in Art 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekampfung des Rechtsextremismus festgelegte wissenschaftliche Evaluation zur Anwendung des RED G unterrichtete die Bundesregierung den Deutschen Bundestag im April 2016 4 5 6 Das RED G schrankt die Grundrechte des Brief Post und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes ein Rechtsextremismus Datei BearbeitenUber die bereits vorhandenen Regelungen zur Datenerhebung und ubermittlung einzelner Sicherheitsbehorden sowie Regelungen uber Verbunddateien wie INPOL hinaus lasst das RED G gemeinsame Dateien zur Bekampfung des Rechtsextremismus dauerhaft zu an denen sowohl Polizeibehorden als auch Nachrichtendienste beteiligt sind Ein bereits bei einzelnen Behorden vorhandener Datenbestand etwa Daten die im Rahmen einer Telekommunikationsuberwachung nach 100a StPO oder dem Artikel 10 Gesetz erlangt worden sind werden in der Rechtsextremismus Datei zusammengefuhrt und konnen in einem automatisierten Abrufverfahren von allen beteiligten Behorden genutzt werden Zu diesem Zwecke werden die beteiligten Behorden verpflichtet in der Datei bestimmte Daten zu den relevanten Personen und Objekten zu speichern Begriff Bearbeiten Rechtsextremismus ist der Oberbegriff fur bestimmte verfassungsfeindliche Bestrebungen die sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die universelle Geltung der Menschenrechte ablehnen Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates sie haben ein autoritares Staatsverstandnis das bis hin zur Forderung nach einem nach dem Fuhrerprinzip aufgebauten Staatswesen ausgepragt sein kann Das rechtsextremistische Weltbild ist gepragt von einer Uberbewertung ethnischer Zugehorigkeit aus der u a Fremdenfeindlichkeit und insbesondere Antisemitismus resultiert Dabei herrscht die Auffassung vor die Zugehorigkeit zu einer Ethnie Nation oder Rasse bestimme den Wert eines Menschen Individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessenvertretungen treten zugunsten kollektivistischer volksgemeinschaftlicher Konstrukte zuruck 7 Zu speichernde Daten Bearbeiten In der Datei werden gem 3 RED G gespeichert Grunddaten wie Personalien und Lichtbilder zur Identifizierung einer bestimmten Person oder eines bestimmten Objekts erweiterte Grunddaten die in ihrer Gesamtheit eine Gefahrdungseinschatzung ermoglichen wie Telekommunikationsanschlusse Bankverbindungen besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in der Herstellung oder im Umgang mit Sprengstoffen oder Waffen Fahrlizenzen und Luftfahrtscheine sowie genutzte Fahrzeuge aktuelle Haftbefehle mit rechtsextremistischem Hintergrund aktuelle und fruhere Mitgliedschaften sowie Funktionen Funktionar Mitglied oder Anhanger in rechtsextremistischen Vereinen Organisationen und Netzwerken Kontaktpersonen zu den jeweiligen Personen und die Angabe der Behorde die uber die Erkenntnisse verfugt sowie das zugehorige Aktenzeichen und soweit vorhanden die jeweilige Einstufung als Verschlusssache Mit Verwaltungsvorschrift vom 3 Juli 2015 8 hat das BKA nach 3 Abs 4 RED G zu besonderen Fahigkeiten gegenwartigen oder fruheren Tatigkeiten sowie von der betreffenden Person besuchten Orten nahere Kriterien und Kategorien festgelegt Erweiterte Datennutzung Bearbeiten Eine erweiterte Nutzung gem 7 Abs 5 RED G ist das Herstellen von Zusammenhangen zwischen Personen Personengruppierungen Institutionen Objekten und Sachen der Ausschluss von unbedeutenden Informationen und Erkenntnissen die Zuordnung eingehender Informationen zu bekannten Sachverhalten sowie die statistische Auswertung der gespeicherten Daten Sie darf nur mit Zustimmung der G 10 Kommission vollzogen werden Insbesondere in der Nachbereitung der Ceska Morde bzw der Morde des Zwickauer Trios habe sich nicht ein Defizit an der Informationsbeschaffung sondern am Informationsfluss und der Informationsbewertung durch die einzelnen Sicherheitsbehorden von Bund und Landern gezeigt 9 Die Erkenntnisse die das BKA ein LKA oder weitere beteiligte Polizeibehorden aus einer erweiterten Datennutzung erhalten durfen an die das strafrechtliche Ermittlungsverfahren fuhrende Staatsanwaltschaft ubermittelt werden wenn diese Behorden auf deren Ersuchen oder in deren Auftrag gehandelt haben Diese kann die ubermittelten Daten fur Zwecke des Strafverfahrens nutzen 10 Die datenschutzrechtliche Kontrolle obliegt dem Bundesbeauftragten fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit zusammen mit den Landesbeauftragten fur Datenschutz Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts BearbeitenSoweit Regelungen im RED G denen des Antiterrordateigesetzes ATDG entsprachen ergab sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24 April 2013 zur Verfassungsmassigkeit der Antiterrordatei 11 auch ein Anderungsbedarf im RED G 12 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurden mit Gesetz vom 18 Dezember 2014 13 zum 1 Januar 2015 sowohl im ATDG auch im RED G vom Bundestag umgesetzt 14 Literatur BearbeitenWolf Rudiger Schenke Kurt Graulich Josef Ruthig Sicherheitsrecht des Bundes BPolG BKAG ATDG BVerfSchG BNDG VereinsG 2 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 71602 7 S 977 1000 Weblinks BearbeitenFlorian Albrecht Axel Knabe Das Gesetz zur Verbesserung der Bekampfung des Rechtsextremismus Ein Kurzkommentar zur Entwurfsfassung vom 13 Februar 2012 JurPC Web Dok 43 2012 Abs 1 54 Datenbestand und Nutzung der Antiterrordatei ATD und der Rechtsextremismus Datei RED in den Jahren 2014 bis 2017 Bericht an den Deutschen Bundestag link zum Download auf der Website des Bundeskriminalamts 1 August 2017Einzelnachweise Bearbeiten BGBl I S 1798 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekampfung des Rechtsextremismus BT Drs 17 8672 vom 13 Februar 2012 Verordnung uber die Zustandigkeit der Bundespolizeibehorden BPolZV vom 22 Februar 2008 BGBl I S 250 Unterrichtung durch die Bundesregierung Evaluierung des Rechtsextremismus Datei Gesetzes BT Drs 18 8060 vom 7 April 2016 Stefan Krempl Rund 12 000 Personen in Neonazi Datei gespeichert heise online 19 April 2016 Jan Ziekow Dieter Katz Axel Piesker Hanna Willwacher Die Rechtsextremismus Datei in der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Praxis Ergebnisse der Evaluation nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekampfung des Rechtsextremismus Nomos Verlag 1 Auflage 2017 ISBN 978 3 8487 3517 4 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekampfung des Rechtsextremismus BT Drs 17 8672 vom 13 Februar 2012 S 10 Verwaltungsvorschrift nach 3 Absatz 4 des Rechtsextremismus Datei Gesetzes RED G Verwaltungsvorschrift RED G VwV BAnz AT 24 07 2015 B8 Kampf gegen Rechtsextremismus Bund und Lander einigen sich auf zentrale Neonazi Datei Der Spiegel 18 November 2011 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekampfung des Rechtsextremismus BT Drs 17 8672 vom 13 Februar 2012 S 19 BVerfG Urteil vom 24 April 2013 1 BvR 1215 07 vgl zu den Auswirkungen des BVerfG Urteils auf ATDG und RED G Unterrichtung durch die Bundesregierung Evaluierung des Rechtsextremismus Datei Gesetzes BT Drs 18 8060 vom 7 April 2016 S 135 ff Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze BT Drs 18 1565 vom 28 Mai 2014 Gesetz zur Anderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vom 18 Dezember 2014 BGBl I S 2318Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsextremismus Datei Gesetz amp oldid 232893532