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Dieser Artikel befasst sich mit dem geistlichen Titel fur weitere Bedeutungen siehe Provinzial Begriffsklarung Der Provinzial Plural Provinziale weibliche Form Provinzialin ist der Vorsteher bzw die Vorsteherin einer Ordensprovinz in einer Ordensgemeinschaft Es ist die verkurzte Bezeichnungen fur Provinzialsuperior oder Provinzoberer lateinisch Superior provincialis je nach Ordensgemeinschaft auch fur Provinzialminister franziskanische Orden 1 Provinzialmagister Dominikaner oder ahnlich Provinziale gehoren zu den hoheren Ordensoberen sie fungieren als Vorgesetzte der Ordensmitglieder ihrer Provinz visitieren die Niederlassungen in einem vorgeschriebenen Rhythmus und sind als Letztverantwortliche auch fur die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Provinz zustandig Stellvertreter des Provinzials werden oft Vikare oder Kustos genannt 2 der Sitz eines Provinzials und seines Beraterstabs heisst Provinzialat oder Provinzkurie Die Amtszeit eines Provinzials betragt je nach Orden oder Kongregation drei oder vier Jahre Die Ernennung erfolgt durch den Generaloberen der Gemeinschaft entweder durch unmittelbare Einsetzung oder in Form der Bestatigung nach vorausgegangenem Wahlkapitel Provinzkapitel in dem die Delegierten der Provinz ihre hoheren Oberen wahlen In vielen Orden oder Kongregationen ist die Amtszeit der Provinziale auf eine gewisse Anzahl von Amtsperioden beschrankt haufig konnen sie jedoch nach einem Aussetzen wieder in dieses Amt gewahlt werden Im Eigenrecht anderer Gemeinschaften gibt es keine Beschrankung der Wiederwahl In ihrer Amtsfuhrung werden Provinziale von einem Provinz oder Provinzialrat in manchen Orden Definitorium genannt unterstutzt In wichtigen Angelegenheiten sind sie verpflichtet das Votum dieses Rates einzuholen Gegenuber der Generalleitung des Ordens sind Provinziale rechenschaftspflichtig Wie alle hoheren Oberen klerikaler Mannerorden papstlichen Rechts fungieren der Provinzial bzw sein Vikar die in diesen Gemeinschaften Kleriker sein mussen fur die Mitglieder des Verbands als Ordinarius Der Provinzial hat damit Anteil an der kirchlichen Jurisdiktionsgewalt und kann von bestimmten kirchlichen Gesetzen dispensieren 3 Bei Streitigkeiten zwischen Ordensleuten oder Niederlassungen aus seiner Zustandigkeit ist der mit Jurisdiktionsgewalt ausgestattete Provinzial im Rahmen des allgemeinen Kirchenrechts Richter erster Instanz 4 Im Gegensatz zu den Abten der monastischen Orden empfangen Provinziale keine Benediktion und sind nicht berechtigt die Pontifikalien Mitra Krummstab Ring und Pektorale zu tragen Literatur BearbeitenKarl Suso Frank Provinzial In Walter Kasper Hrsg Lexikon fur Theologie und Kirche 3 Auflage Band 8 Herder Freiburg im Breisgau 1999 Sp 672 Stephan Haering Provinzial In Religion in Geschichte und Gegenwart RGG 4 Auflage Band 6 Mohr Siebeck Tubingen 2003 Sp 1747 Einzelnachweise Bearbeiten Der Ordensgrunder Franz von Assisi sprach in seinem Testament von den Oberenamtern Minister Diener Custos und Guardian Wachter und vermied in seinen Schriften Bezeichnungen wie Prior oder Superior Oberer Lothar Hardick OFM Das franziskanische Amtsverstandnis Testament Nr 12 In Geistliches Vermachtnis VI Studientag der Franziskanischen Arbeitsgemeinschaft 1979 Werl 1980 Wandlung in Treue Bd 22 S 46 59 jetzt auch in Dieter Berg Hrsg Spiritualitat und Geschichte Festgabe fur Lothar Hardick OFM zu seinem 80 Geburtstag Werl 1993 ISBN 3 87163 195 7 S 91 102 hier S 94 Benedikt Peters Totenbuch der Sachsischen Franziskanerprovinz vom Heiligen Kreuz nach der ersten Auflage von P Patricius Schlager O F M neu bearbeitet und mit Anmerkungen versehen Werl 1948 Erster Band Text S 4 Bruno Primetshofer Ordensrecht Rombach Freiburg im Breisgau 4 Auflage 2003 S 63f Bruno Primetshofer Ordensrecht Rombach Freiburg im Breisgau 4 Auflage 2003 S 64 nach can 1427 1 CIC Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Provinzial amp oldid 227069067