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Ein Prostitutionsvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag uber das Erbringen einer sexuellen Handlung Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Allgemeines 1 2 Verhaltnis zwischen Kunden und Prostituierten 1 3 Verhaltnis zwischen Bordellbetreiber und Prostituierten 1 4 Sozialversicherungspflicht 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Literatur 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Wahrend des 20 Jahrhunderts galt der Prostitutionsvertrag in Deutschland nach allgemeiner Auffassung als sittenwidrig 138 Abs 1 BGB und damit als nichtig Dies hatte zur Folge dass die Prostituierte auch nach erfullter Handlung keinen Anspruch gegen den Kunden Freier auf das Entgelt hatte Um eine Entlohnung sicherzustellen wurde daher in der Regel Vorauszahlung vereinbart eine Ruckforderung war in diesem Fall gemass 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen Zum 1 Januar 2002 trat das Prostitutionsgesetz ProstG in Kraft mit dem die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten verbessert werden sollte Das Gesetz stellte die Rechtswirksamkeit der Entgeltforderung fest Ob Prostitutionsvertrage weiterhin sittenwidrig sind ist jedoch umstritten Verhaltnis zwischen Kunden und Prostituierten Bearbeiten Bei dem Dienstvertrag zwischen Kunden und Prostituierten handelt es sich um ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhaltnis Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistung Ist die Leistung erbracht worden hat die Prostituierte Anspruch auf das vorher vereinbarte Entgelt Eine Einrede gegen den Entgeltanspruch ist nur moglich wenn die Leistung nicht erbracht wurde hingegen nicht bei einer Schlechterfullung Verhaltnis zwischen Bordellbetreiber und Prostituierten Bearbeiten Das Dauerschuldverhaltnis zwischen Bordellbetreiber und Prostituierten ist ein gemass 1 Satz 2 ProstG wirksamer Arbeits bzw Dienstvertrag Vertragsgegenstand ist das Sichbereithalten der Prostituierten fur die Erbringungen sexueller Handlungen Auch dieser Vertrag ist so die herrschende Meinung nur einseitig verpflichtend Moglichkeiten zur Einrede gegen die Entgeltforderung bestehen gemass 2 Satz 2 ProstG nur dann wenn sich die Prostituierte nicht fur die vereinbarte Zeitdauer bereitgehalten hat Keine Einrede ist dagegen moglich wenn es die Prostituierte abgelehnt hat einem Kunden sexuelle Handlungen zu erbringen Bei der Auswahl der Kunden und dem Angebot der Sexualpraktiken hat der Bordellbetreiber kein Weisungsrecht Dagegen steht ihm ein Weisungsrecht in Bezug auf Ort und Zeitraum des Sichbereithaltens zu Anteile von Escort Services und Agenturen konnen sich auf bis zu 60 des Lohnes belaufen 1 Agenturen uben meist keinen Zwang auf ihre Prostituierten aus da sie sich auf die Konkurrenz unter den Madchen verlassen konnen 2 Die Konkurrenz kann dazu fuhren dass Prostituierte auch von ihnen abgelehnte Sexualpraktiken anbieten und dadurch auch fur die Agenturen lukrativer werden 3 Sozialversicherungspflicht Bearbeiten Das Prostitutionsgesetz sieht die Moglichkeit der angestellten und dann sozialversicherungspflichtigen Tatigkeit von Prostituierten vor und damit die Pflicht fur Bordellbetreiber und entsprechende Agenturen den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben abzufuhren Faktisch wird dies dadurch aufgehoben dass nur etwa 1 der Prostituierten entsprechend eingestellt sind 4 Es ist durchaus ublich dass in Vertragen des Rotlichtmilieus ausdrucklich geregelt wird dass es sich zwar um keine Anstellung im arbeitsrechtlichen Sinne handele obwohl eine exklusive Tatigkeit nur fur ein Unternehmen vereinbart wird die Sozialversicherungspflichten und die Versteuerung daher nicht den Unternehmen oblagen 5 Diese Umgehungsversuche oder Versuche die entsprechenden Verpflichtungen im Rahmen einer Scheinselbststandigkeit auf die Prostituierten abzuwalzen gelten als grosses Problem bei der beabsichtigten Verbesserung der sozialrechtlichen Stellung der Prostituierten 6 Osterreich BearbeitenIn Osterreich gelten Prostitutionsvertrage gemass 879 ABGB grundsatzlich als sittenwidrig und damit nichtig Durch Urteil des Obersten Gerichtshofs OGH vom 18 April 2012 Az 3 Ob 45 12g sind sie nicht prinzipiell sittenwidrig so begrundet etwa die vereinbarungsgemass erbrachte sexuelle Handlung gegen zuvor vereinbartes Entgelt eine klagbare Entgeltforderung 7 8 Zahlreiche weitere Rahmenbedingungen sind denen in Deutschland ahnlich Schweiz BearbeitenNach herrschender Lehre und hochstrichterlicher Rechtsprechung ist Prostitution sittenwidrig und die Vertragserfullung daher nicht einklagbar weswegen Vorauszahlung Usanz ist Im Jahr 2012 forderte der Kanton Bern mit einer Standesinitiative das Bundesparlament auf die entsprechende gesetzliche Bestimmung dahingehend zu andern dass Prostitution ausdrucklich von der Sittenwidrigkeit ausgenommen ist 9 Ein Richter in Horgen urteilte 2013 dass Prostitution im Grossraum Zurich heutzutage nicht mehr sittenwidrig sei und zumindest die Geldforderung erfullt werden muss 10 Literatur BearbeitenChristian Armbruster Anhang zu 138 1 3 ProstG In Munchener Kommentar zum BGB 5 Auflage 2006 Holger Wendtland Prostitutionsgesetz In Heinz Georg Bamberger Herbert Roth Beck scher Online Kommentar zum BGB Andrea Di Nicola Isabella Orfano Andrea Cauduro Nicoletta Conci Study on national legislations on prostitution and the trafficking in women and children Transcrime Europaisches Parlament 2005 ec europa eu PDF Gotz Schulze Die Naturalobligation Mohr Siebeck Verlag Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 149407 9 S 548 551 Einzelnachweise Bearbeiten Martin Auer Hurentaxi Reportage aus dem Wiener Rotlichtmilieu Schluss Memento des Originals vom 4 November 2006 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www readers edition de In Readers Edition 24 September 2006 Auer nennt das Preisbeispiel von 140 Euro fur eine Stunde von denen die Prostituierte 60 Euro erhalt Martin Auer Hurentaxi Reportage aus dem Wiener Rotlichtmilieu Schluss Memento des Originals vom 4 November 2006 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www readers edition de In Readers Edition 24 September 2006 Martin Auer Hurentaxi Reportage aus dem Wiener Rotlichtmilieu Schluss Memento des Originals vom 4 November 2006 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www readers edition de In Readers Edition 24 September 2006 Das okonomische West Ost Gefalle und die Gesetze des Marktes bewirken dass die Madchen junger hubscher und williger geworden sind Standig drangen neue Madchen nach und zwar vorwiegend freiwillig Freiwillig in dem Sinn dass sie nicht von anderen unmittelbar dazu gezwungen werden sondern nur von den Verhaltnissen Joachim Renzikowski Reglementierung von Prostitution eine kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes PDF 923 kB Gutachten im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2007 Vgl Katharina Schuler Luftnummer In Die Zeit Nr 4 2006 Martin Auer Hurentaxi Reportage aus dem Wiener Rotlichtmilieu Teil 1 Memento des Originals vom 26 Januar 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www readers edition de In Readers Edition 19 September 2006 Joachim Renzikowski Reglementierung von Prostitution eine kritische Betrachtung des Prostitutionsgesetzes PDF 923 kB Gutachten im Auftrag des Bundesfamilienministeriums 2007 Rdn 88 89 Mitteilung des OGH vom 23 Mai 2012 1 2 Vorlage Toter Link www ogh gv at Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde 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