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Der sogenannte Polizeibrief ist ein Schreiben der Militargouverneure der westdeutschen Besatzungszonen an den Parlamentarischen Rat vom 14 April 1949 Es gilt als die Geburtsstunde des Trennungsgebotes zwischen Polizei und Nachrichtendiensten Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung 2 Abdruck 3 Literatur 4 Weblinks 5 FussnotenBeschreibung BearbeitenDer Polizeibrief betraf die Befugnisse einer einzurichtenden Polizei des Bundes spater Bundesgrenzschutz BGS und Bundeskriminalamt BKA die auf die Uberwachung des Personen und Guterverkehrs bei der Uberschreitung der Bundesgrenzen die Sammlung und Verbreitung von polizeilichen Auskunften und Statistiken sowie die Koordinierung bei der Untersuchung von Verletzungen der Bundesgesetze und die Erfullung internationaler Verpflichtungen hinsichtlich der Rauschgiftkontrolle des internationalen Reiseverkehrs und von Staatsvertragen uber Verbrechensverfolgung beschrankt sein sollten Bundespolizeibehorden sollten zudem keine Weisungsbefugnis uber Landespolizeibehorden haben Nachdem mit dem Kontrollratsgesetz Nr 31 zunachst alle deutschen Polizeidienststellen und agenturen aufgelost worden waren die mit der Uberwachung und Kontrolle politischer Betatigung beauftragt waren wurde im Polizeibrief auch die Einrichtung einer Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskunften uber umsturzlerische gegen die Bundesregierung federal government gerichtete Tatigkeiten gestattet des spateren Bundesamtes fur Verfassungsschutz BfV Es sollte jedoch keine Polizeibefugnisse haben Diese Bestimmung ist als Trennungsgebot von Polizei und Nachrichtendiensten bekannt 1 In den 1980er Jahren wurde dieses Schreiben derart interpretiert dass es sich bei diesem um einen das Verfassungsrecht uberlagernden Rechtssatz handeln sollte Unter dem Stichwort des Trennungsgebots wurde Theorien zur Zusammenarbeit der Polizei und der Verfassungsschutzbehorden formuliert Tatsache ist jedoch dass zum Zeitpunkt des Erlasses des Grundgesetzes die Rechtsqualitat strittig gewesen ist Spatestens jedoch nach der Zubilligung der inneren Souveranitat der Bundesrepublik durch die Westalliierten nach dem Erlass der Notstandsverfassung am 30 Mai 1968 ist diese These jedoch nicht mehr plausibel und haltlos Dies gilt umso mehr nach der Erlangung der vollen Souveranitat mit der Deutschen Einheit am 3 Oktober 1990 Der Polizeibrief mit seinen Festlegungen ist fur den deutschen Gesetzgeber heutzutage vollkommen belanglos Das Trennungsgebot ist damit freilich nicht entfallen Nach einem obiter dictum des Bundesverfassungsgerichts lasst es sich aus der Verfassung ableiten 2 Der Gesetzgeber ist demnach weiterhin an das Trennungsprinzip gebunden Abdruck BearbeitenDas Schreiben der Militargouverneure ist abgedruckt in Bernadette Droste Handbuch des Verfassungsschutzrechts Boorberg Stuttgart u a 2007 ISBN 978 3 415 03773 1 S 660 f Anhang 1 Ernst Rudolf Huber Quellen zum Staatsrecht der Neuzeit Bd II Deutsche Verfassungsdokumente der Gegenwart 1919 1951 Tubingen 1951 S 216 deutsche Fassung Deutscher Bundestag und Bundesarchiv Hrsg Der Parlamentarische Rat 1948 1949 Akten und Protokolle Bd 8 Die Beziehungen des Parlamentarischen Rates zu den Militarregierungen bearbeitet von Michael F Feldkamp Boppard am Rhein 1995 S 230 f deutsche Fassung und S 231 englische Fassung Literatur BearbeitenKay Nehm Das nachrichtendienstliche Trennungsgebot und die neue Sicherheitsarchitektur in NJW 2004 S 3289 bis 3295 Helmut Roewer Trennung von Polizei und Verfassungsschutzbehorden in Deutsches Verwaltungsblatt 1986 S 205 ff Helmut Roewer Stefan Schafer Matthias Uhl Lexikon der Geheimdienste im 20 Jahrhundert Herbig Munchen 2003 ISBN 3 7766 2317 9 Weblinks BearbeitenSchreiben der Militargouverneure zum Grundgesetz Polizei Brief Fussnoten Bearbeiten Unsere Geschichte Bundesamt fur Verfassungsschutz abgerufen am 5 August 2023 Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28 Januar 1998 mit dem Aktenzeichen 2 BvF 3 92 Randnummer 88 bzw BVerfGE 97 198 217 In www servat unibe ch dfr Internetprojekte Prof Dr Axel Tschentscher LL M M A 28 Januar 1998 abgerufen am 9 April 2018 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Polizeibrief amp oldid 236128155