www.wikidata.de-de.nina.az
Das Politische System des Iran vor 1979 basierte seit der Konstitutionellen Revolution von 1906 auf der Staatsform der Konstitutionellen Monarchie Das Parlament bestand aus zwei Kammern dem Madschles und dem Senat Die Abgeordneten des Madschles Madschles Shora Melli wurden vom Volk gewahlt die Abgeordneten des Senats wurden je zur Halfte gewahlt bzw vom Schah ernannt An der Gesetzgebung waren beide Hauser beteiligt Die aktive politische Rolle in der Gesetzgebung kam jedoch dem Madschles zu Konigliches Dekret vom 5 August 1906Verfassung des Iran 1906 1907 Nach der Verfassung stand der Schah als Monarch an der Spitze der Exekutive d h der Verwaltung des diplomatischen Diensts und des Militars Er hatte das Recht Minister zu ernennen und zu entlassen und zur Ausfuhrung der von den parlamentarischen Kammern erlassenen Gesetze Dekrete und Ausfuhrungsbestimmungen zu erlassen Inhaltsverzeichnis 1 Die Verfassung 2 Verfassungsorgane 2 1 Staatsoberhaupt 2 2 Regierung 2 3 Parlament 2 4 Justiz 3 Verfassung 4 Erganzendes Verfassungsgesetz 4 1 Allgemeiner Teil 4 2 Grundrechte 4 3 Gewaltenteilung 4 4 Rechte des persischen Herrschers 4 5 Rechte und Pflichten der Minister 4 6 Richterliche Gewalt 4 7 Provinzial und Unterprovinzial Landtage 4 8 Steuern 4 9 Das Heer 5 Bedeutung und Kritik 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseDie Verfassung BearbeitenDie Verfassung des Iran die mit einigen Modifikationen bis zur Grundung der Islamischen Republik Iran nach der Islamischen Revolution 1979 Gultigkeit hatte besteht aus folgenden Dokumenten Konigliches Dekret vom 5 August 1906 Wahlgesetz vom 5 September 1906 Grundgesetz vom 30 Dezember 1906 Erganzungen zum Grundgesetz vom 7 Oktober 1907 Wahlgesetz vom 1 Juli 1909 Mit dem von Mozaffar ad Din Schah am 5 August 1906 erlassenen Koniglichen Dekret wurde die Bildung eines Parlaments angeordnet dessen Delegierte in einem nach Standen gegliederten Wahlsystem gewahlt wurden Stande waren die Prinzen der koniglichen Familie Doktoren der Geistlichkeit ulama Familienmitglieder der Kadscharen Mitglieder der Adelsfamilien Grossgrundbesitzer Kaufleute und Mitglieder der Zunfte In nur vier Wochen wurde von einer hierfur einberufenen Kommission ein Wahlgesetz ausgearbeitet nach dem die Wahlen zum ersten iranischen Parlament abgehalten wurden Bis zum 30 Dezember wurde dann ein Grundgesetz ausgearbeitet das die Rechte des Parlaments sowie die Rechte und Pflichten der Abgeordneten regelte Das Parlament sollte aus den zwei Kammern Madschles und Senat bestehen Das ausfuhrende Gesetz zur Bildung eines Senats wurde allerdings erst am 18 Mai 1950 verabschiedet Am 7 Oktober 1907 wurde dieses Grundgesetz erganzt Die Erganzung regelt nbsp Staatsflagge des Iran von 1964 bis 1979die Schia als Staatsreligion die Einfuhrung eines Rats bestehend aus mindestens funf Geistlichen der alle vom Parlament erlassenen Gesetze auf ihre Ubereinstimmung mit dem Islam uberpruft und gegebenenfalls fur ungultig erklart Teheran ist Hauptstadt die iranische Fahne hat die Farben grun weiss und rot und den Lowen mit Sonne als Staatsemblem die burgerlichen Rechte der Einwohner des Irans die Gewaltenteilung in Legislative Exekutive und Jurisprudenz die Stellung Rechte und Pflichten des Monarchen die Rolle der Regierung bzw der Minister die Ausgestaltung des Gerichtswesens die Einfuhrung von regionalen Ratsversammlungen fur die Provinzen die Rolle der ArmeeDas Wahlgesetz vom 5 September 1906 wurde am 1 Juli 1909 durch ein neues Wahlgesetz ersetzt das die Wahl nach Standen aufhob und Wahlen nach der Zugehorigkeit zu den in der Verfassung anerkannten Religionsgruppen der Muslime Christen Juden und Zoroastrier regelt Daruber hinaus wurde der genaue Ablauf der Wahlen neu geregelt und die Zahl der Abgeordneten fur die einzelnen Provinzen des Iran neu festgelegt Die Gesamtzahl der Abgeordneten des Parlaments wurde zunachst auf 120 festgelegt Die Legislaturperiode betrug zwei Jahre 1925 1934 1947 und 1963 wurde das Wahlgesetz erneut geandert Die Anzahl der Abgeordneten wurde auf zweihundert erhoht 1963 wurde zudem das aktive und passive Wahlrecht fur Frauen eingefuhrt Nach der Verfassung stand der Geistlichkeit im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses ein Vetorecht zu Im Rahmen eines von den Abgeordneten des Parlaments aus einer Liste von 20 Geistlichen gewahlten Rates von funf Geistlichen sollte ein Gremium gebildet werden das alle vom Parlament erlassenen Gesetze hinsichtlich ihrer Kompatibilitat mit dem Islam uberprufen und ggbfs verwerfen konnte Dieses im Rahmen der Verfassungsdiskussion von 1907 auf Vorschlag von Scheich Fazlollah Nuri eingefuhrte Gremium wurde allerdings nie gewahlt und konnte daher seine Funktion auch nicht ausuben 1 Verfassungsorgane BearbeitenDer iranische Staat war von 1906 bis 1979 eine konstitutionelle Monarchie die nach dem Prinzip der Gewaltenteilung organisiert war Die Verfassung definierte die Rolle des Schahs der Minister und der beiden parlamentarischen Kammern fest Staatsoberhaupt Bearbeiten Der Schah war das Staatsoberhaupt des Staates Iran Der Schah setzte die von den parlamentarischen Kammern verabschiedeten Gesetze durch seine Unterschrift in Kraft Er erliess die Ausfuhrungsbestimmungen zu den Gesetzen per Dekret Ferner oblag ihm die Ernennung und Entlassung der Minister die Unterzeichnung internationaler Vertrage die Gewahrung von Beforderungen in den Streitkraften die Verleihung von Orden und das Gnadenrecht zur Erlassung von Strafen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Er fuhrte den Oberbefehl uber die Streitkrafte und war fur die Erklarung eines Krieges sowie fur die Unterzeichnung eines Friedensvertrages zustandig Dem Schah unterstand die Herstellung von Munzen Regierung Bearbeiten Die Regierung ubte die Exekutivgewalt des Irans aus Obwohl die Verfassung des Iran keine Position eines Premierministers kannte hatte es sich eingeburgert dass der Schah zunachst einen Premierminister und dann auf Vorschlag des Premierministers die restlichen Minister ernannte Die Minister stellten sich einschliesslich des Premierministers dem Madschles zur Vertrauensabstimmung Der Ministerrat tagt mindestens einmal pro Woche Jedes Ministerium verfugt neben den Fachbeamten uber ein Sekretariat eine Personalabteilung und eine Rechnungsabteilung Der Iran ist in Provinzen eingeteilt Die einzelnen Provinzen werden durch einen vom Premierminister ernannten Gouverneur verwaltet Parlament Bearbeiten Das iranische Parlament war die legislative Gewalt Es bestand aus zwei Kammern dem Madschles und dem Senat Alle Gesetze des Madschles mit Ausnahme des Haushalts mussten durch den Senat bestatigt werden Das Parlament ubte die Aufsicht uber die Regierung aus Es hatte ein Untersuchungs und Befragungsrecht und konnte jeden Minister bei Amtsverfehlungen zur Verantwortung ziehen Aus der Menge der Abgeordneten wurden Fachausschusse gebildet Die Abgeordneten des Madschles wurden in geheimer Wahl gewahlt Kandidaten mussten mit Ausnahme der Vertreter der religiosen Minderheiten Mosleme sein lesen und schreiben konnen in ihrem Wahlbezirk bekannt sein und mindestens 30 Jahre und hochsten 70 Jahre alt sein Der Senat hatte 60 Sitze 30 Senatoren wurden wie die Abgeordneten des Madschles gewahlt Die restlichen 30 Senatoren wurden durch den Schah ernannt Justiz Bearbeiten Die Gerichte des Irans ubten die Rechtsprechung aus Die Richter wurden vom Schah ernannt Sie waren unabhangig und an keine Weisungen gebunden Nach den Bezirksgerichten konnten Provinzgerichte als Revisionsinstanz angerufen werden Der Oberste Gerichtshof entschied als letzte Instanz Er ubte zudem bei Klagen gegen Minister eine Art Verwaltungsgerichtsbarkeit aus Neben den zivilen Gerichten und den Strafgerichten gab es Sondergerichte wie Militargerichte und Religionsgerichte Verfassung BearbeitenDie Verfassung vom 30 Dezember 1906 regelt in 51 Artikeln die gesetzgebende Gewalt die aus einem von der Bevolkerung frei gewahlten Parlament und einem Senat besteht Die Senatoren werden je zu Halfte von der Bevolkerung frei gewahlt bzw vom Schah ernannt Erganzendes Verfassungsgesetz BearbeitenAllgemeiner Teil Bearbeiten Der allgemeine Teil des Erganzenden Verfassungsgesetzes vom 8 Oktober 1907 regelt in 7 Artikeln die Fragen der Staatsreligion die Einsetzung eines Rats der Geistlichen zur Uberprufung der vom Parlament verabschiedeten Gesetze die Grenzen des Landes die Hauptstadt sowie die Fahne und das Staatssymbol In 7 wird bestimmt dass die Grundlagen der Verfassung gemeint sind entsprechend 16 der Erklarung der Menschen und Burgerrechte die Gewaltenteilung und die Grundrechte Eine Gesellschaft in der die Gewahrleistung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist hat keine Verfassung nicht aufgehoben werden konnen Grundrechte Bearbeiten Die Verfassung garantiert der ganzen Bevolkerung Persiens Grundrechte wie sie in der Erklarung der Menschen und Burgerrechte zum ersten Mal formuliert worden sind Der Grundrechtskatalog ist in dem Erganzenden Verfassungsgesetz vom 8 Oktober 1907 unter dem Abschnitt Rechte des persischen Volkes enthalten Im Einzelnen sind dies 8 Gleichheit vor dem Gesetz 9 Schutz des Lebens und Eigentums der Wohnung und der Ehre 10 Schutz vor willkurlicher Verhaftung 11 Recht auf einen fairen Prozess 12 Keine Strafe ohne Gesetzes 13 Unverletzlichkeit der Wohnung 14 Freie Wahl des Wohnsitzes 15 Schutz des Eigentums 16 Schutz des beweglichen Eigentums 17 Schutz des Besitzes 18 Freiheit von Wissenschaft und Lehre 19 Recht auf Bildung durch den kostenlosen Besuch einer Schule und einer Hochschule 20 Freiheit der Presse 21 Versammlungsfreiheit und die Freiheit zur Grundung von Vereinigungen 22 Wahrung des Postgeheimnis 23 Wahrung des Brief Telegramm geheimnisses 24 Annahme der persischen Staatsangehorigkeit durch Auslander 25 Beschwerderecht gegen StaatsbeamteGewaltenteilung Bearbeiten In den Artikeln 26 bis 34 wird die Teilung der Staatsgewalten festgelegt 26 bestimmt Die Gewalten des Landes entspringen dem Volke Rechte des persischen Herrschers Bearbeiten Die Artikeln 35 bis 57 bestimmen die Rechte des Herrschers Schahs und die Thronfolge 35 bestimmt Das persische Herrschertum ist ein anvertrautes Gut welches als Gottesgabe der Person des Herrschers vom Volke ubertragen wurde Rechte und Pflichten der Minister Bearbeiten In den Artikeln 58 bis 70 sind die Rechte Pflichten und Verantwortlichkeiten der Minister als Teil der Exekutive festgelegt Richterliche Gewalt Bearbeiten Die Artikel 71 bis 89 regeln die Rechtsprechung durch staatliche Gerichte und die Rechte und Pflichten der Richter Provinzial und Unterprovinzial Landtage Bearbeiten Die Artikel 90 bis 93 legen die Selbstverwaltung durch gewahlte Provinzlandtage und Unterprovinzlandtage Stadtrate Gemeinderate fest Damit wird eine Unterteilung der staatlichen Verwaltung in drei Ebenen geschaffen der Zentralverwaltung durch die Zentralregierung und der Nationalversammlung der Provinzverwaltung mit den Provinzraten und die Kommunalverwaltung mit Stadt und Gemeinderaten Steuern Bearbeiten Artikel 94 bis 103 regeln das Steuerwesen 94 bestimmt Keine Steuer ist gultig als kraft Gesetzes Das Heer Bearbeiten Artikel 104 bis 107 regeln die grundlegenden Bestimmungen zur Errichtung eines stehenden Heeres der Wehrpflicht und der Unverletzlichkeit der territorialen Integritat durch fremde Heere Bedeutung und Kritik BearbeitenDie Bedeutung dieses ersten Grundgesetzes eines iranischen Staates kann nicht hoch genug eingeschatzt werden Es bereitete den Weg von der absolutistischen Monarchie zur konstitutionellen Monarchie Zudem schaffte es die Grundlagen fur ein modernes Staatsverstandnis mit einer klaren staatlichen Struktur und einer prazisen Beschreibung der einzelnen Verfassungsorgane Das bisherige islamische Rechtssystem wie die Rechtsprechung durch Schariagerichte und geistliche Richter wird abgeschafft Nicht der Koran ist die Quelle der Rechtsprechung sondern die von einem gewahlten Parlament erlassenen Gesetze Den Burgern werden Schutz und Freiheitsrechte zugestanden die einen vollstandigen Bruch mit der bisherigen Praxis der Feudalrechte bedeuteten Auch die Abschaffung der Schariagerichte bedeutete einen vollstandigen Bruch mit der bisherigen Rechtspraxis Dass Gesetze von nun an nicht von Gott kommen sondern von einem Parlament verabschiedet werden war ein Sakrileg das Khomeini in seiner spateren Kritik an der Verfassung aufgriff Der islamische Staat ist ein Staat des Gesetzes In dieser Staatsform gehort die Souveranitat einzig und allein Gott Das Gesetz ist nichts anderes als der Befehl Gottes 2 Der Geistlichkeit wird in 2 des erganzenden Verfassungsgesetzes ein umfassendes Pruf und Kontrollrecht der Gesetzgebung zugestanden Ein Kollegium von funf Geistlichen soll daruber wachen dass das Parlament keine Gesetze erlasst die dem Islam widersprechen Die Wahl des Kollegiums erfolgt durch das Parlament aus einer von den Geistlichen vorgelegten Liste Dadurch dass die Entscheidungsgewalt wer Mitglied dieses Prufungsgremiens ist beim Parlament liegt unterwerfen sich die Geistlichen der Entscheidung der gewahlten Abgeordneten und stehen nicht uber dem Gesetz Dieser Auswahlprozess fuhrte dann letztlich dazu dass es nie zu einer Besetzung dieses Gremiums kam da die Geistlichen sich nicht auf eine Liste von 20 Personen aus ihrer Mitte einigen konnten oder wollten bzw weil sie sich nicht der Entscheidungsgewalt von Nichtgeistlichen unterwerfen wollten Eine besondere Bedeutung kommt in der Verfassung dem Schutz des Eigentums zu In der bis zur Verabschiedung der Verfassung im Iran herrschenden absolutistischen Monarchie betrachtete der Monarch das gesamte Land einschliesslich seiner Bewohner als sein Eigentum Es gab keine Trennung zwischen privaten und staatlichen Einnahmen des Monarchen Private Kredite des Monarchen wurden zu Lasten des Landes aufgenommen und aus Zoll und Steuereinnahmen getilgt Die in mehreren Artikeln der Verfassung formulierten Eigentumsschutzrechte bildeten den ersten Baustein einer Eigentumsordnung Siehe auch BearbeitenPolitisches System der Islamischen Republik IranLiteratur BearbeitenAli Akbar Schamsse Aram Elemente des gegenwartigen iranischen Regierungssystems Heidelberg 1966 Heidelberg Universitat Dissertation vom 19 Juli 1966 Fatollah Khan Djalali Die verfassungs und staatsrechtliche Entwicklung Persiens im 20 Jahrhundert Berlin 2017 ISBN 978 3 7450 0667 4 Bearbeitete Fassung der Erstausgabe Marburg 1934 Details Iran Today A quarterly review Bd 1 Nr 1 1960 ZDB ID 901765 3 S 60 The Mashruteh Constitution of Iran epubli Berlin 2014 ISBN 978 3 8442 9292 3 Details persisch Wilhelm Litten Die neue persische Verfassung Ubersicht uber die bisherige gesetzgeberische Arbeit des persischen Parlaments Teheran 1907 epubli Berlin 2014 ISBN 978 3 7375 0183 5 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Konigliches Dekret Farman vom 5 August 1906 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Iranische Verfassung von 1906 Quellen und Volltexte englisch Iranische Verfassung von 1906 farsi Einzelnachweise Bearbeiten Shahrough Akhavi Religion and Politics in Contemporary Iran Clergy State Relations in the Pahlavi Period State University of New York Press Albany NY 1980 ISBN 0 87395 408 4 S 26 Ajatollah Chomeini Der islamische Staat Islamkundliche Materialien Bd 9 Schwarz Berlin 1983 ISBN 3 922968 21 X S 52 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Politisches System des Iran vor 1979 amp oldid 218623802