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Pfarrverweser oder einfach Verweser ist die in Deutschland und der Deutschschweiz verbreitete Bezeichnung fur einen Stellvertreter im Pfarramt bzw fur einen nicht durch Wahl durch die Gemeinde eingesetzten Pfarrer Die offizielle evangelische Bezeichnung lautet vielerorts Pfarrer zur Anstellung oder auch Pfarradministrator Dies betrifft in Deutschland insbesondere angehende Pfarrer nach dem II kirchlichen Examen und dem Vikariat oder Lehrvikariat In der Evangelischen Kirche im Rheinland EKiR wird als Pfarrverweser eine Person in der Regel ein Pfarrer im Probedienst bezeichnet die wahrend einer Pfarrvakanz die Vertretung ubernimmt und dabei mit allen Rechten eines Pfarrstelleninhabers ausgestattet ist insbesondere stimmberechtigte Mitgliedschaft im Presbyterium 1 In der Praxis der EKiR werden keine Pfarrverweser mehr bestellt In der reformierten Schweiz ist die Stellvertretung der Pfarrstellen unterschiedlich geregelt In der Reformierten Kirche Kanton Zurich werden Pfarrverweser beispielsweise vom kantonalen Kirchenrat auf frei gewordene Pfarrstellen abgeordnet bis diese wieder auf ordentlichem Wege durch Volkswahl definitiv besetzt werden konnen Die provisorisch besetzte Stelle heisst in diesem Falle Verweserei eine solche darf nicht langer als zwei Jahre dauern 2 In der Reformierten Landeskirche Aargau ist hingegen die provisorische Besetzung von Pfarrstellen Sache der Kirchenpflege 3 In der Alt Katholischen Kirche in Deutschland beinhaltet das Amt eines Pfarrverweser die Wahrnehmung aller pfarramtlichen Rechte wahrend einer Pfarrvakanz Zu der interimistischen oder dauerhaften Ausubung dieses Amtes kann nur ein Priester bestellt werden Dabei ist es unerheblich ob es sich um einen Priester im Lehrvikariat oder den Pfarrer einer anderen Pfarrgemeinde handelt Ein mit den Aufgaben eines Pfarrverwesers betrautem Priester wird sofern er nicht bereits Pfarrer ist regelmassig die Dienstbezeichnung Pfarrer verliehen so dass der Begriff Pfarrverweser lediglich kirchenrechtlich nicht aber umgangssprachlich von Bedeutung ist Nach romisch katholischem Kirchenrecht wird ein Pfarrverwalter oder Pfarrverweser bei langer andauernder oder endgultiger Abwesenheit des Pfarrers vom Bischof eingesetzt Begrifflich ist der Pfarrverweser ein Unterfall des Pfarradministrators gem can 539 CIC 4 Dieser vertritt den Pfarrer dann in allen Pflichten und besitzt dieselben Rechte 5 Literatur BearbeitenListl Muller Schmitz Herausgeber Handbuch des katholischen Kirchenrechts Seite 409f Siehe auch BearbeitenVerweser Koadjutor Prokurator PfarrverwalterQuellen Bearbeiten Art 20 2 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 10 Januar 2003 zuletzt geandert durch Kirchengesetz vom 10 Januar 2008 Art 140 der Kirchenordnung der Evangelisch reformierten Landeskirche des Kantons Zurich vom 2 Juli 1967 Art 44 3 der Kirchenordnung der Reformierten Landeskirche Aargau Erzbistum Koln Die Vertreter des Pfarrers Abgerufen am 22 September 2023 http www kirchen lexikon de kirchen lexikon taf function list begins amp Head de P amp nr 33 amp UserReference D1B05B7BA7B90B9043ADD15D Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pfarrverweser amp oldid 237531284