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Eine Organschaft ist die Zusammenfassung von rechtlich selbstandigen Unternehmen zu einer Besteuerungseinheit Dabei wird ein rechtlich selbstandiges Unternehmen die Organgesellschaft in ein anderes rechtlich selbstandiges Unternehmen den Organtrager dergestalt integriert dass die steuerlichen Vorgange der Organgesellschaft grundsatzlich dem Organtrager als eigene zugerechnet werden Beide Unternehmen erscheinen dadurch insoweit als ein einheitlicher Steuerpflichtiger ohne ihre rechtliche Selbstandigkeit zu verlieren Die steuerliche Behandlung der Organschaft wird auch als Gruppenbesteuerung bezeichnet Eine solche Gruppenbesteuerung ist in einigen Landern auch landerubergreifend zulassig sodass die Steuerlast durch die Verluste auslandischer Tochterfirmen gesenkt werden kann Inhaltsverzeichnis 1 Organschaft in Deutschland 1 1 Umsatzsteuerliche Organschaft 1 2 Korperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft 1 2 1 Organtrager 1 2 2 Organgesellschaft 1 2 3 Voraussetzungen 1 2 3 1 Finanzielle Eingliederung 1 2 3 2 Ergebnisabfuhrungsvertrag 1 2 4 Grenzuberschreitende Verlustverrechnung 1 2 5 Mehrmutterorganschaft 2 Gruppenbesteuerung in Osterreich 2 1 Voraussetzungen 2 2 Wirkung 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 5 1 Deutschland 5 2 Osterreich 6 EinzelnachweiseOrganschaft in Deutschland BearbeitenOrganschaften sind bei der Korperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zulassig und bei der Umsatzsteuer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gegeben Die Voraussetzungen fur die korperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft einerseits und der umsatzsteuerlichen Organschaft sind nicht deckungsgleich Umsatzsteuerliche Organschaft Bearbeiten Eine Organschaft fur Zwecke der Umsatzsteuer 2 Abs 2 Nr 2 UStG fuhrt dazu dass nur ein Unternehmer im Sinne des UStG vorliegt Dazu kann der Organtrager jeder Unternehmer im Sinne des 2 UStG sein Nach 2 Abs 2 Nr 2 UStG konnen nur juristische Personen Organgesellschaften sein Nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs 1 gelten im Sinne dieser Bestimmung des Umsatzsteuergesetzes auch Personengesellschaften in der Rechtsform der GmbH amp Co KG als juristische Personen Die Auslegung des Begriffes im Umsatzsteuerrecht weicht damit von der Auslegung in anderen Rechtsgebieten ab Die Organschaft betrifft nur die im Inland gelegenen Unternehmensteile Weitere Voraussetzung ist die finanzielle wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft in das Unternehmen des Organtragers Finanzielle Eingliederung liegt vor wenn der Organtrager mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 der Stimmrechte der Organgesellschaft halt Eine Ausnahme galt nach der Rechtsprechung des V Senats fur Personengesellschaften Danach durfen bei GmbH amp Co KG als Organgesellschaft ausschliesslich der Organtrager oder Personen die in das Unternehmen des Organtragers finanziell eingegliedert sind an der Personengesellschaft beteiligt sein 2 Der Europaische Gerichtshof hat dazu jedoch am 15 April 2021 entschieden dass Art 11 der Mehrwertsteuer Systemrichtlinie dieser zusatzlichen Voraussetzung fur die Eingliederung entgegensteht 3 Der XI Senat sah schon vor dieser Entscheidung eine GmbH amp Co KG als Organgesellschaft ohne eine hundertprozentige Beteiligung des Organtragers zu verlangen 4 Wirtschaftliche Eingliederung verlangt dass das Organtragerunternehmen und die Organgesellschaft hinreichend eng miteinander wirtschaftlich verflochten sind Dies kann beispielsweise dann der Fall sein wenn eine Besitzgesellschaft einer Betriebsgesellschaft ein wesentliches Wirtschaftsgut zur Verfugung stellt oder der Vertrieb des Organtragers uber die Organgesellschaft erfolgt 5 Ein unentgeltlicher Leistungsaustausch bzw die Erbringung von wirtschaftlichen Leistungen welche nur von unerheblicher Bedeutung sind z B unwesentliche Buro Reinigungsarbeiten genugen hierbei nicht Organisatorische Eingliederung stellt bisher darauf ab dass der Organtrager in der Lage ist auf der Geschaftsfuhrungsebene der Organgesellschaft eine von seinem Willen abweichende Entscheidung jederzeit verhindern zu konnen Der BFH hat diesbezuglich entschieden dass es notwendig sei eine Organgesellschaft im Sinne eines Uber und Unterordnungsverhaltnisses beherrschen zu konnen 6 Demnach muss der Organtrager in der Lage sein jederzeit seinen eigenen Willen auf der Geschaftsfuhrungsebene der Organgesellschaft auch tatsachlich durchsetzen zu konnen Die Rechtsfolge der Organschaft ist dass Leistungsbeziehungen zwischen Organtrager und Organgesellschaft Organkreis nichtsteuerbare Innenumsatze sind und damit keine Umsatzsteuer geschuldet wird Aussenumsatze d h Leistungen an Leistungsempfanger ausserhalb des Organkreises unterliegen nach allgemeinen Regeln der Umsatzbesteuerung Die umsatzsteuerliche Organschaft beginnt sobald der Tatbestand erfullt ist Vertrage zwischen den Gesellschaften des Organkreises sind nicht Tatbestandsvoraussetzung Es ist unerheblich ob die betroffenen Unternehmen vom Bestehen der Organschaft wussten oder hatten wissen mussen Es kommt nicht auf einen Antrag oder einen Feststellungsbescheid seitens der Finanzverwaltung an Massgebend fur die nationale Regelung der umsatzsteuerlichen Organschaft ist Art 11 der Mehrwertsteuer Systemrichtlinie Von dessen Vorgaben darf der deutsche Gesetzgeber nur dann abweichen wenn dies erforderlich ist um Steuerhinterziehung oder missbrauchliche Gestaltungen zu verhindern Korperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft Bearbeiten Eine Organschaft fur Zwecke der Korperschaftsteuer 14 KStG und Gewerbesteuer 2 Abs 2 Satz 2 GewStG so genannte Betriebsstattenfiktion bewirkt grundsatzlich eine Zurechnung aller Gewinne und Verluste der Organgesellschaft Tochtergesellschaft zu denen des Organtragers Muttergesellschaft Die folgenden Erlauterungen und Voraussetzungen der Organschaft sind in den 14 bis 17 KStG geregelt Die Gewerbesteuer setzt lediglich eine korperschaftsteuerlich bestehende Organschaft voraus Organtrager Bearbeiten Organtrager kann eine unbeschrankt steuerpflichtige naturliche Person eine nicht steuerbefreite Korperschaft Personenvereinigung oder Personengesellschaft sein Ferner kann auch eine inlandische im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung eines auslandischen gewerblichen Unternehmens Organtrager sein Anders als bei der Organgesellschaft muss der Organtrager gewerblich tatig sein Bei Kapitalgesellschaften ist dies immer der Fall 8 Abs 2 KStG Personengesellschaften an denen naturliche Personen beteiligt sein konnen konnen nur Organtrager sein wenn sie originar gewerblich i S d 15 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG tatig sind und selbst die Anteile an der Kapitalgesellschaft halten 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 und 3 KStG Organgesellschaft Bearbeiten Organgesellschaft konnen nur Kapitalgesellschaften sein SE Europaische Aktiengesellschaft AG GmbH und KGaA andere Korperschaften sind nicht organgesellschaftsfahig Eine GmbH amp atypisch stille Gesellschaft kann weder Organgesellschaft noch Organtragerin sein 7 Auch eine lediglich vermogensverwaltende Gesellschaft ist organgesellschaftsfahig Daruber hinaus mussen sich Sitz und Geschaftsleitung der Organgesellschaft im Inland befinden doppelter Inlandsbezug Nachdem die Europaische Kommission und der EuGH diesen doppelten Inlandbezug als europarechtlich unzulassig bemangelt haben wurde in dem BMF Schreiben vom 28 Marz 2011 im Vorgriff einer Gesetzesanderung festgelegt dass eine im EU EWR Ausland gegrundete Kapitalgesellschaft mit Geschaftsleitung in Deutschland auch als Organgesellschaft fungieren kann Die Gesetzesanderung wurde durch das Gesetz zur Anderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts am 20 Februar 2013 vollzogen BGBl I S 285 Damit wurde die Rechtslage wie sie das BMF Schreiben vom 28 Marz 2011 auf Verwaltungsebene geschaffen hat kodifiziert In Zukunft konnen demnach europaische Kapitalgesellschaften mit statutarischem Sitz im EU EWR Ausland und Sitz der Geschaftsleitung im Inland taugliche Organgesellschaften sein Eine grenzuberschreitende Organschaft wird trotzdem aufgrund der Voraussetzung des Ergebnisabfuhrungsvertrags weiterhin nicht moglich sein da dieser Unternehmensvertrag in Europa weitestgehend unbekannt ist Voraussetzungen Bearbeiten Voraussetzung fur die ertragsteuerliche Anerkennung sind die finanzielle Eingliederung und der auf mindestens funf Jahre abgeschlossene und wahrend seiner gesamten Geltungsdauer durchgefuhrte Ergebnisabfuhrungsvertrag im Sinne des 291 Abs 1 AktG zwischen Organtrager und Organgesellschaft gemass 14 KStG Finanzielle Eingliederung Bearbeiten Finanzielle Eingliederung liegt vor wenn der Organtrager an der Organgesellschaft von Beginn des Wirtschaftsjahres an ununterbrochen mehrheitlich beteiligt war und zwar dergestalt dass dem Organtrager die Mehrheit an den Stimmrechten aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht Im Regelfall fallen Anteile und die Zahl der Stimmrechte zusammen Abweichungen ergeben sich wenn Anteile mit mehrfachem Stimmrecht vorhanden sind und oder stimmrechtslose Anteile existieren Mittelbare Beteiligungen konnen mit anderen mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen zusammengefasst werden sichergestellt werden muss nur dass der Organtrager die Organgesellschaft mit Blick auf die Stimmrechte tatsachlich lenken kann Ergebnisabfuhrungsvertrag Bearbeiten Der Ergebnisabfuhrungsvertrag muss auf mindestens funf Jahre geschlossen und in dieser Zeit auch tatsachlich durchgefuhrt werden Der Begriff Ergebnisabfuhrungsvertrag wird in 291 Abs 1 AktG nicht verwendet dort wird vielmehr der juristische Begriff Gewinnabfuhrungsvertrag benutzt Inhaltlich trifft dieser aktienrechtliche Terminus allerdings nur bedingt zu schliesslich ist im Rahmen der Organschaft nicht nur der gesamte Gewinn der Organgesellschaft an den Organtrager abzufuhren sondern der Organtrager ist im Gegenzug auch verpflichtet die gesamten Verluste der Organgesellschaft zu ubernehmen Der Begriff Ergebnisabfuhrungsvertrag entspricht daher eher dem Wesen der aktienrechtlichen Verbundenheit die sowohl Gewinnabfuhrung als auch Verlustubernahmeverpflichtung beinhaltet Gem 14 Abs 1 Nr 4 KStG ist es unschadlich wenn Gewinnrucklagen gebildet werden die bei vernunftiger kaufmannischer Beurteilung wirtschaftlich begrundet sind Grenzuberschreitende Verlustverrechnung Bearbeiten Eine grenzuberschreitende Organschaft ist auf Grund der verpflichtenden unbeschrankten Steuerpflicht des Organtrager und der Organgesellschaft nicht moglich Grundsatzlich konnen auch trotz Welteinkommensprinzip im DBA Ausland entstandene Verluste einer Konzerngesellschaft nicht mit inlandischen Gewinnen verrechnet werden da auch die auslandischen Gewinne i d R nach dem jeweiligen einschlagigen Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerbefreit sind Allerdings ist es nach der Marks amp Spencer Entscheidung des EuGH unter bestimmten Voraussetzungen europarechtlich geboten eine grenzuberschreitende Verlustverrechnung bei finalen Verlusten zwischen Mutter und einer Tochter im EU EWR Ausland zuzulassen Mehrmutterorganschaft Bearbeiten Bei der korperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft waren bis zum Veranlagungszeitraum 2002 auch sogenannte Mehrmutterorganschaften moglich Eine Mehrmutterorganschaft lag vor wenn mehrere gewerbliche organtragerfahige Unternehmen ein gewerbliches Unternehmen unterhielten und gemeinsam eine Organschaft bildeten Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20 Dezember 2001 BGBl I S 3922 wurde die von Finanzverwaltung und Rechtsprechung diskutierte Mehrmutterorganschaft zunachst gesetzlich verankert ab dem Veranlagungszeitraum 2003 ist die Mehrmutterorganschaft dann allerdings durch das Steuervergunstigungsabbaugesetz vom 16 Mai 2003 BGBl I S 660 vollstandig abgeschafft worden Gruppenbesteuerung in Osterreich BearbeitenMit dem Steuerreformgesetz 2005 hat Osterreich eine grenzuberschreitend wirkende Gruppenbesteuerung etabliert Verluste einer auslandischen Tochterkapitalgesellschaft konnen in Hohe der Beteiligungsquote gegen das osterreichische Ergebnis verrechnet werden Entstehen in einem spateren Jahr wieder Gewinne in der auslandischen Gesellschaft sind diese dem osterreichischen Ergebnis wieder hinzuzurechnen Recapture Diese Regelung kann auch als Anreiz fur Konzerne dienen ihre Zentrale in einem Staat mit Gruppenbesteuerung anzusiedeln Voraussetzungen Bearbeiten Finanziell verbundene Korperschaften konnen eine Unternehmensgruppe bilden die aus einem Gruppentrager und Gruppenmitgliedern besteht Finanziell verbunden ist ein Unternehmen bei einer Beteiligung grosser 50 Die Beteiligung kann direkt oder mittelbar auch uber eine Personengesellschaft bestehen Zusatzlich muss der Gruppentrager auch die Mehrheit der Stimmrechte an dem Gruppenmitglied haben 9 oKStG Gruppentrager kann auch eine Beteiligungsgemeinschaft sein Zwei oder mehrere Gesellschafter konnen eine Mehrmuttergruppe bilden Ein Beteiligter muss mindestens 40 jeder weitere mindestens 15 halten Weiters konnen auch auslandische Kapitalgesellschaften Gruppentrager sein sofern die Beteiligungen an den Gruppenmitgliedern einer in einem osterreichischen Firmenbuch eingetragenen Zweigniederlassung der auslandischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen sind Gruppenmitglieder konnen osterreichische Kapitalgesellschaften Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes und Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes sein Weiters konnen auslandische Kapitalgesellschaften die ausschliesslich mit osterreichischen Gesellschaften finanziell verbunden sind Gruppenmitglieder sein Die finanzielle Verbundenheit muss wahrend des gesamten Wirtschaftsjahres des Gruppenmitgliedes vorliegen Die Unternehmensgruppe muss fur mindestens drei Jahre bestehen Bei Ausscheiden eines Mitgliedes vor Ablauf von drei Jahren sind die ohne Gruppe massgeblichen steuerlichen Verhaltnisse anzuwenden Tritt ein auslandisches Gruppenmitglied aus der Gruppe aus so erfolgt stets unabhangig von der Dauer der Zugehorigkeit zur Gruppe auf Ebene des Gruppentragers eine Nachversteuerung der diesem zugerechneten Verluste des auslandischen Gruppenmitgliedes Wirkung Bearbeiten Grundsatzlich werden 100 des steuerlichen Ergebnisses dem unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw dem Gruppentrager zugewiesen Bei Beteiligungsgemeinschaften wird das Ergebnis anteilsmassig auf die Mitglieder der Beteiligungsgemeinschaft aufgeteilt Hat die Gruppe nur einen Gruppentrager so werden diesem 100 des Ergebnisses des Gruppenmitgliedes zugewiesen Bei inlandischen Gruppenmitgliedern erfolgt eine Zuweisung der Gewinne und Verluste Bei auslandischen Gruppenmitgliedern werden dem inlandischen Gruppentrager nur die Verluste zugewiesen und dies stets nur in Hohe der tatsachlichen Beteiligungsquote Steuerumlagen die zwischen Gruppentrager und Gruppenmitgliedern bezahlt werden sind steuerlich neutral Vorgruppenverluste Verlustvortrage vor Gruppenbildung konnen nur mit Gewinnen des Gruppenmitgliedes verrechnet werden Teilwertabschreibungen an Gruppenmitgliedern sind nicht abzugsfahig Es besteht jedoch die Moglichkeit bei Erwerb eines betriebsfuhrenden inlandischen Gruppenmitgliedes durch den Gruppentrager bis maximal 50 des Firmenwertes des Gruppenmitgliedes auf Ebene des Gruppentragers uber einen Zeitraum von 15 Jahren linear abzuschreiben Siehe auch BearbeitenSteuerlicher Ausgleichsposten bei Minder oder Mehrabfuhrung der Organgesellschaft an den Organtrager nach 14 Abs 4 KStG Fiktiver BilanzgewinnLiteratur BearbeitenJohanna Hey et al Einfuhrung einer modernen Gruppenbesteuerung Ein Reformvorschlag In IFSt Schrift 22 Juni 2011 Heft 471 Michael Lang Josef Schuch Claus Staringer Grundfragen der Gruppenbesteuerung Wien 2007 Christoph Niehren Perspektiven der korperschaftsteuerlichen Organschaft Fortentwicklung zu einer Gruppenbesteuerung vor europarechtlichem Hintergrund Berlin 2011 Weblinks BearbeitenDeutschland Bearbeiten Korperschaftsteuergesetz KStG Gewerbesteuergesetz GewStG Umsatzsteuergesetz UStG Aktiengesetz AktG Handelsgesetzbuch HGB Osterreich Bearbeiten Steuerreformgesetz 2005 PDF 109 kB 9 KStGEinzelnachweise Bearbeiten Bundesfinanzhof vom 2 Dezember 2015 V R 25 13 DStR 2016 S 219 abgerufen am 27 Dezember 2016 Bundesfinanzhof vom 2 Dezember 2015 V R 25 13 DStR 2016 Seite 219 abgerufen am 27 Dezember 2016 EuGH Urteil vom 15 April 2021 Rs C 868 19 M GmbH Finanzamt fur Korperschaften Berlin Bundesfinanzhof vom 19 Januar 2016 XI R 38 12 DStR 2016 S 587 abgerufen am 27 Dezember 2016 vgl 2 8 Abs 6 6c des Umsatzsteuer Anwendungserlasses BFH Urteil V R 18 13 vom 6 August 2013 OFD Niedersachsen vom 19 April 2013 S 2770 114 St 248 VDBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Organschaft amp oldid 226990732