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Das Novenrecht von lat novus neu unerwartet unbekannt ist ein Begriff aus dem Prozessrecht Es regelt zum einen die Moglichkeit einer Partei in der Berufung neue Angriffs und Verteidigungsmittel also neue Tatsachen Beweismittel und Einreden vorzubringen Zum anderen bestimmt es die Voraussetzungen unter denen eine Partei den Gegenstand des Rechtsstreites durch Klageanderung Aufrechnung oder Widerklage noch im Rechtsmittelverfahren verandern namentlich erweitern kann Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDie seit dem 1 Januar 2002 geltende Zivilprozessreform 1 2 hat das Novenrecht der deutschen Zivilprozessordnung ZPO neu geregelt Die Feststellung des Sachverhaltes liegt nun weitgehend allein bei dem Gericht der ersten Instanz Grundsatzlich stellt dieses den Sachverhalt abschliessend und fur die Berufungsinstanz bindend fest vgl 529 Abs 1 Nr 1 HS 1 ZPO Die Bindung kann allerdings ausnahmsweise entfallen wenn das Berufungsgericht Richtigkeit oder Vollstandigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen ernsthaft bezweifelt vgl 529 Abs 1 Nr 1 HS 2 ZPO oder wenn eine Partei in der zweiten Instanz noch neue Tatsachen vortragen darf vgl 529 Abs 1 Nr 2 ZPO Ob und inwieweit sie das darf richtet sich nach 530 bis 532 ZPO Danach sind neue Angriffs und Verteidigungsmittel unzulassig wenn sie bereits in erster Instanz zu Recht als verspatet zuruckgewiesen worden sind Praklusion 531 Abs 1 in Verbindung mit 296 ZPO Ausnahmsweise konnen sie noch zugelassen werden wenn sie einen Gesichtspunkt betreffen den das Gericht des ersten Rechtszuges erkennbar ubersehen oder fur unerheblich gehalten hat 531 Abs 2 Nr 1 ZPO wenn sie infolge eines Verfahrensmangels im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind 531 Abs 2 Nr 2 oder wenn ihre Geltendmachung in erster Instanz unterblieben ist ohne dass dies auf Nachlassigkeit einer Partei beruht 531 Abs 2 Nr 3 Soweit der Prozessgegner neue Tatsachen unstreitig stellt hat das Berufungsgericht sie nach uberwiegender Auffassung gleichfalls seiner Entscheidung zu Grunde zu legen Klageanderung Aufrechnung oder Widerklage erstmals in der Berufungsinstanz sind nach 533 ZPO nur sehr eingeschrankt zulassig Erstens muss entweder der Prozessgegner hierin einwilligen oder das Gericht ihre Zulassung fur sachdienlich halten Zweitens muss die Erweiterung des Streitstoffs Tatsachen betreffen die das Berufungsgericht nach 529 ZPO ohnehin seiner Entscheidung zu Grunde zu legen hat Es durfen also keine Sachverhalte ohne Bezug zum bisherigen Tatsachenvorbringen Prozessstoff werden Osterreich BearbeitenGem 482 496 der osterreichischen Zivilprozessordnung durfen in der Verhandlung vor dem Berufungsgericht grundsatzlich weder ein neuer Anspruch noch eine neue Einrede erhoben werden Die Sache ist vielmehr vom Berufungsgerichte an das Prozessgericht erster Instanz zur Verhandlung und Urteilsfallung zuruckzuweisen Das Neuerungsverbot bildet ein bestimmendes Merkmal des osterreichischen Rechtsmittelverfahrens 3 4 Ausnahmsweise darf das Berufungsgericht statt der Zuruckweisung die in erster Instanz gepflogene Verhandlung erganzen und durch Urteil in der Sache selbst erkennen wenn nicht anzunehmen ist dass dadurch im Vergleich zur Zuruckweisung die Erledigung verzogert oder ein erheblicher Mehraufwand an Kosten verursacht wurde Tatumstande und Beweise die nach dem Inhalt des Urteils und der sonstigen Prozessakten in erster Instanz nicht vorgekommen sind durfen von den Parteien im Berufungsverfahren aber nur zur Dartuung oder Widerlegung der geltend gemachten Berufungsgrunde vorgebracht werden auf solches neues Vorbringen darf uberdies nur dann Rucksicht genommen werden wenn es vorher im Wege der Berufungsschrift oder der Berufungsbeantwortung dem Gegner mitgeteilt wurde 482 Abs 2 ZPO 5 Schweiz BearbeitenDie Schweizer Zivilprozessordnung unterscheidet in Art 229 6 zwischen echten und unechten Noven je nachdem ob sie erst nach Abschluss des Schriftenwechsels oder nach der letzten Instruktionsverhandlung entstanden oder gefunden worden sind echte Noven oder schon davor vorhanden waren aber trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vorher vorgebracht werden konnten unechte Noven Fur die erste Instanz stellt diese Regelung einen Kompromiss zwischen der strengen Eventualmaxime wie nach altrechtlicher ZPO des Kantons Basel Stadt und einem grosszugigen Novenrecht wie beispielsweise nach luzernischer ZPO dar 7 Im Berufungsverfahrens sind Noven gem Art 317 ZPO zulassig wenn sie ohne Verzug vorgebracht werden und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht schon vor erster Instanz vorgebracht werden konnten 8 Literatur BearbeitenSebastien Moret Aktenschluss und Novenrecht nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung Zurcher Studien zum Verfahrensrecht 177 Zurich 2014 ISBN 978 3 7255 7174 1 Weblinks BearbeitenJung Hoo Oh Der Prozessstoff der zweiten Instanz im Zivilprozess in der deutschen Gesetzgebungsgeschichte seit 1877 Freiburg Univ Diss 2003 Jurgen Bronnimann Die neue Schweizerische ZPO Das ordentliche Verfahren In Anwalts Revue de l Advocat AwR 8 2008 S 323ff Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Reform des Zivilprozesses Zivilprozessreformgesetz ZPO RG vom 27 Juli 2001 BGBl I S 1887 Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27 Juli 2001 BGBl I S 1887 Gesetzesmaterialien in der Bibliothek des Bundesgerichtshofs abgerufen am 19 Marz 2016 Fucik Das Neuerungsverbot im Zivilverfahrensrecht OJZ 1992 425 Bohm Was will das Neuerungsverbot Hintergrund Funktion und Einfluss auf das Prozessverhalten in erster Instanz In Festschrift 100 Jahre ZPO 1998 239 Entscheidungen des OGH zu neuem Tatsachen oder Beweisvorbringen Schweizerische Zivilprozessordnung Zivilprozessordnung ZPO vom 19 Dezember 2008 Stand 1 Juli 2014 Barbara Klett Silvia Jenni Es braucht noch eine Richtergeneration bis sich die kodifizierte Einheit durchsetzt pladoyer 1 2012 OGE 10 2012 19 vom 23 Oktober 2012 zu Art 272 und Art 317 Abs 1 ZPO Novenrecht im Berufungsverfahren bei Geltung des UntersuchungsgrundsatzesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Novenrecht amp oldid 236040566