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Nimiam licentiam ubermassige Erteilung von Erlaubnissen ist der Name einer Enzyklika Dieses apostolische Schreiben in Form einer Exhortatio erging am 18 Mai 1743 von Papst Benedikt XIV an die Bischofe des Konigreichs Polen Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Exhortatio 3 Unsachgemasse Anwendung der kirchlichen Vorschriften 4 Anordnungen 5 Siehe auch 6 WeblinksHintergrund BearbeitenBeginnend im Jahr 1741 wurden durch polnische Konsistorien auf Antrag zunehmend Ehen fur nichtig erklart Gegen diese uberhandnehmende Praxis hatte sich der Papst bereits in mehreren Schreiben und Briefen am 11 April 1741 26 August 1741 und 3 November 1741 an die Kleriker Polens gewandt und sie ermahnt dies zu unterlassen da es der Lehre der Kirche und dem kanonischen Recht widerspreche Exhortatio BearbeitenEindringlich ermahnt und belehrt der Papst die Erzbischofe und Bischofe und fordert sie auf diese ublen Sitten einzustellen Er beruft sich hierzu auf die entsprechenden Bestimmungen und Dekrete des Konzils von Trient Er verlangt eine schriftliche Aufstellung aller qualifizierten Richter am Konsistorium und die Absetzung der zum Missbrauch neigenden Richter die in ubermassige Zugellosigkeit glitten Es seien auch missbrauchliche Auslegungen der Ausnahmebestimmungen vorgekommen zudem wurde die Zahlung von Geldsummen kirchliche Richter zur Willkur verleiten Unsachgemasse Anwendung der kirchlichen Vorschriften BearbeitenBenedikt XIV fuhrt aus dass bestimmte Formen und Vorschriften bei der kirchlichen Eheschliessung nicht eingehalten wurden Auf die Zeiten der Bekanntgabe des schriftlichen Aufgebotes die Einhaltung der Fristen und das Erscheinen der Brautleute zur Aufgebotsbestellung wurde ohne dringlichen Grund verzichtet Diese Unterlassungen fuhrten spater dazu Ehen aus formaljuristischen Grunden fur ungultig zu erklaren Anordnungen BearbeitenDer Papst weist erneut auf die Einhaltung der kirchenrechtlichen Bestimmungen hin Er droht jedem Richter am Konsistorium der weiterhin ohne Einhaltung der Vorschriften Ehen fur nichtig erklare mit der Exkommunikation Auch legt er den Priestern eindringlich ans Herz den Wunsch der Brautleute zu prufen eine Ehe eingehen zu wollen Dem Ortspfarrer obliege es auch Ehehindernisse rechtzeitig zu erkennen und eventuell notwendige Dispensen einzuholen Den Diozesanbischofen wird aufgetragen Antrage auf die Erteilung einer Dispens gut zu prufung vorzunehmen und den Pfarrer als Zeugen zu befragen Alle richterlichen Entscheidungen mussten von jetzt ab von einem Notar beglaubigt und von einer siegelberechtigten Person angezeigt werden Siehe auch BearbeitenListe der papstlichen EnzyklikenWeblinks BearbeitenText der Enzyklika englisch Enzykliken von Papst Benedikt XIV chronologisch sortiert Ubi primum Quanta cura Nimiam licentiam Vix pervenit Demandatam Magnae nobis Peregrinantes Cum religiosi aeque Quod provinciale Allatae sunt Ex quo Ex omnibus christiani Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nimiam licentiam amp oldid 222529333