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Das neue Konzept englisch New Approach fur die Produktregulierung und das Gesamtkonzept fur die Konformitatsbewertung der Europaischen Union dienen seit 1985 der technischen Harmonisierung der nationalen gesetzlichen Vorschriften fur bestimmte Produktgruppen und dem Abbau von Handelshemmnissen innerhalb des Europaischen Binnenmarktes Gemeinsam haben diese einander erganzenden Konzepte dass sie das Einschreiten des Staates auf ein unentbehrliches Mindestmass beschranken und somit der Industrie bei der Erfullung ihrer Verpflichtungen gegenuber der Offentlichkeit einen grosstmoglichen Handlungsspielraum gewahren um den technischen Fortschritt zu fordern Massstab fur die Strenge der geforderten Massnahmen ist das Risikopotential der betroffenen Produkte Seit 1987 sind nach und nach uber 25 Richtlinien in Kraft getreten die auf dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept beruhen Grundsatzlich unterscheidet man Produkte fur die eine CE Kennzeichnung oder ein anderes Konformitatszeichen erforderlich ist sowie Produkte an denen kein Konformitatszeichen angebracht werden darf Nach uber 20 Jahren wurde der New Approach uberarbeitet und aktualisiert hierzu wurde 2008 das sogenannte New Legislative Framework NLF 1 beschlossen Es trat Januar 2010 in Kraft 2 Ein Leitfaden fur die Umsetzung der nach dem Neuen Konzept verfassten Richtlinien ist der so genannte Blue Guide der Europaischen Kommission 3 Die aktuelle Ausgabe berucksichtigt auch die Anderungen Erganzungen durch das New Legislative Framework Inhaltsverzeichnis 1 Regulatorische Grundlagen 1 1 Neues Konzept 1 2 Das New Legislative Framework 2 Prinzipien der Richtlinien 2 1 Inverkehrbringen 2 2 Wesentliche Anforderungen 2 3 CE Kennzeichnung 2 4 Produkte ohne CE Kennzeichnung 3 EU EG Richtlinien 3 1 Richtlinien mit CE Kennzeichnung 3 2 Weitere Richtlinien 3 3 Sonstige Richtlinien 4 Einzelnachweise 5 WeblinksRegulatorische Grundlagen BearbeitenNeues Konzept Bearbeiten Das Neue Konzept wurde entwickelt um das Regelungssystem der EU zu vereinfachen und zu vereinheitlichen Es fusst auf folgenden Rechtsakten des Rates die Entschliessung vom 7 Mai 1985 uber eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung 4 die Entschliessung vom 21 Dezember 1989 zu einem Gesamtkonzept fur die Konformitatsbewertung 5 der Beschluss vom 22 Juli 1993 93 465 EWG uber die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module fur die verschiedenen Phasen der Konformitatsbewertungsverfahren und die Regeln fur die Anbringung und Verwendung der CE Konformitatskennzeichnung 6 die Entschliessung vom 28 Oktober 1999 zur Funktion der Normung in Europa 7 und den Schlussfolgerungen vom 1 Marz 2002 zum Thema Normung 8 Das neue Konzept insbesondere dessen Umsetzung soll gemass einem Ratsbeschluss der europaischen Kommission vom 10 November 2003 weiter verbessert werden Die Grundsatze des Neuen Konzepts gelten im Wesentlichen auch weiterhin Hauptelemente des neuen KonzeptsDie Richtlinien des neuen Konzepts beruhen auf folgenden Prinzipien Die Harmonisierung beschrankt sich auf die Festlegung der sogenannten wesentlichen Anforderungen Nur diese sind verbindlich Nur Produkte die den wesentlichen Anforderungen entsprechen konnen in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden Bei der vollstandigen Anwendung von harmonisierten Normen deren Fundstellen im Amtsblatt veroffentlicht und die in nationale Normen umgesetzt worden sind ist die Ubereinstimmung mit den korrespondierenden wesentlichen Anforderungen anzunehmen Konformitatsvermutung Die Anwendung harmonisierter Normen oder anderer technischer Spezifikationen bleibt jedoch freiwillig und den Herstellern steht die Wahl jeder technischen Losung frei mit der sie die Konformitat mit den wesentlichen Anforderungen erfullen wollen Technischer Massstab fur Behorden bleiben jedoch immer die harmonisierten Normen Hersteller haben in der Regel die Wahl zwischen verschiedenen Konformitatsbewertungsverfahren die in den jeweiligen anwendbaren Richtlinien vorgegeben sind je nach Risikopotential des Produktes Das New Legislative Framework Bearbeiten In Erganzung und Erweiterung des neuen Konzepts wurde 2008 das New Legislative Framework neuer gesetzlicher Rahmen 1 verabschiedet Es besteht aus Verordnung EG Nr 765 2008 zur Festlegung der Anforderungen an die Akkreditierung von Konformitatsbewertungsstellen und Marktuberwachung von Produkten Diese Verordnung richtet sich an die Mitgliedsstaaten und gilt unmittelbar Beschluss Nr 768 2008 EG uber einen gemeinsamen Rahmen fur die Vermarktung von Produkten der Referenzbestimmungen enthalt die bei jeder Uberarbeitung der Produktgesetzgebung einzubeziehen sind Er ist eine Vorlage fur kunftige Produktharmonisierungsvorschriften und richtet sich damit an die Kommission selbst Verordnung EG Nr 764 2008 zur Festlegung von Verfahren im Zusammenhang mit der Anwendung bestimmter nationaler technischer Vorschriften fur Produkte die in einem anderen EU Land rechtmassig in Verkehr gebracht werdenVon besonderer Bedeutung fur die Ausgestaltung der Produkt Richtlinien ist der Beschluss 768 2008 Er vereinheitlicht konkretisiert und erweitert die Vorgaben des Neuen Konzepts die in den Richtlinien umgesetzt werden mussen Vereinheitlichung von Begriffsdefinitionen zusatzliche Vorgaben fur Hersteller z B Risikoanalyse jetzt bei allen Richtlinien Marktbeobachtungspflicht risikoabhangig Marktstichproben durchfuhren Ruckrufmanagement einrichten unverzugliche Korrekturmassnahmen einschl Rucknahme od Ruckruf bei begrundetem Verdacht auf Konformitatsmangel bei Gefahren Meldepflicht und Zusammenarbeit mit den zustandigen Behorden Einfuhrung der sogenannten Wirtschaftsakteure das sind neben den bereits behandelten Herstellern Bevollmachtigten des Herstellers und Importeure jetzt zusatzlich Handler und alle Wirtschaftsakteure werden mit zusatzlichen administrativen Auflagen belegt Diese Anforderungen gelten uber das Datum des Inverkehrbringens hinaus Prinzipien der Richtlinien BearbeitenInverkehrbringen Bearbeiten Inverkehrbringen bezeichnet die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Produktes auf dem Gemeinschaftsmarkt der fur den Vertrieb oder die Benutzung im Gebiet der Gemeinschaft im Rahmen einer Geschaftstatigkeit Zu diesem Zeitpunkt muss ein betroffenes Produkt die zutreffenden Richtlinie n einhalten Wird ein Produkt erstmals auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen muss es allen auf das Produkt zutreffenden EG Richtlinien entsprechen Die Mitgliedstaaten mussen durch entsprechende Marktuberwachungsmassnahmen gewahrleisten dass nur konforme Produkte in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden Wesentliche Anforderungen Bearbeiten Die wesentlichen Anforderungen werden in den Anhangen zu den Richtlinien festgelegt Diese Anforderungen betreffen den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Benutzer in der Regel Verbraucher und Arbeitnehmer es kann aber auch andere wesentliche Anforderungen geben zum Beispiel den Schutz des Eigentums knapper Ressourcen oder der Umwelt Produkte durfen nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden wenn sie die wesentlichen Anforderungen erfullen CE Kennzeichnung Bearbeiten Die CE Kennzeichnung darf nur an Produkten angebracht sein fur welche die anwendbaren Richtlinien diese Kennzeichnung vorsehen Die CE Kennzeichnung zeigt dann an dass das Produkt die wesentlichen Anforderungen aller anwendbaren Richtlinien erfullt und einem in den Richtlinien vorgesehenen Konformitatsbewertungsverfahren unterzogen wurde Produkte ohne CE Kennzeichnung Bearbeiten Fur die folgenden Produktgruppen gibt es europaische Richtlinien nach den Grundsatzen des neuen Konzepts oder des Gesamtkonzepts nach denen keine CE Kennzeichnung vorgesehen ist oder andere Konformitatszeichen angebracht werden mussen Verpackungen und Verpackungsabfalle Richtlinie 94 62 EG 9 Hochgeschwindigkeitsbahnsystem Richtlinie 96 48 EG 10 Schiffsausrustung Richtlinie 96 98 EG 11 Konformitatszeichen Ruderrad Interoperabilitat des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft Richtlinie 2008 57 EG 12 Komponenten zur bestimmungsgemassen Verwendung in explosionsgefahrdeten Bereichen Richtlinie 94 9 EG 13 ersetzt durch die ATEX Richtlinie Produkte die keinen Europaischen Richtlinien unterliegen unterliegen der jeweiligen nationalen Gesetzgebung des Landes in dem sie in Verkehr gebracht werden Fur diese Produkte ist innerhalb des Europaischen Wirtschaftsraumes die Verordnung EG 764 2008 siehe oben anzuwenden Diese Produkte durfen keine CE Kennzeichnung tragen EU EG Richtlinien BearbeitenRichtlinien mit CE Kennzeichnung Bearbeiten Fur folgende Produkte ist eine CE Kennzeichnung nach den entsprechenden Richtlinien vorgesehen Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in den Niederspannungsbereichen AC 50 1000 V bzw DC 75 1500 V Richtlinie 2014 35 EU Niederspannungsrichtlinie Spielzeug Richtlinie 88 378 EWG Bauprodukte Richtlinie 89 106 EWG CPD wurde 2011 ersetzt durch die Verordnung EU Nr 305 2011 Bauprodukteverordnung Personliche Schutzausrustungen Verordnung EU 2016 425 Aktive implantierbare medizinische Gerate Richtlinie 90 385 EWG AIMD wurde ab 26 Mai 2020 ersetzt durch die Verordnung EU 2017 745 uber Medizinprodukte Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen Richtlinie 99 5 EG R amp TTE wurde ersetzt durch die Funkanlagen Richtlinie Gasverbrauchseinrichtungen Richtlinie 90 396 EWG GAD Mit flussigen oder gasformigen Brennstoffen beschickte neue Warmwasserheizkessel Richtlinie 92 42 EWG Medizinprodukte Richtlinie 93 42 EWG kurz Medizinprodukterichtlinie Abk MDD wurde ab 26 Mai 2020 ersetzt durch die Verordnung EU 2017 745 uber Medizinprodukte Maschinen Richtlinie 2006 42 EG kurz Maschinenrichtlinie In vitro Diagnostika Richtlinie 98 79 EG kurz IVD Richtlinie IVDD Seilbahnen fur den Personenverkehr Richtlinie 2000 9 EG uber Seilbahnen fur den Personenverkehr Sportboote Richtlinie 2013 53 EU siehe auch CE Seetauglichkeitseinstufung Explosivstoffe fur zivile Zwecke Richtlinie 2014 28 EU Einfache Druckbehalter Richtlinie 2014 29 EU Elektromagnetische Vertraglichkeit von Elektro und Elektronikprodukten Richtlinie 2014 30 EU Nichtselbsttatige Waagen Richtlinie 2014 31 EU NAWI Messgerate Richtlinie 2014 32 EU Aufzuge Richtlinie 2014 33 EU Gerate und Schutzsysteme zur bestimmungsgemassen Verwendung in explosionsgefahrdeten Bereichen Richtlinie 2014 34 EU ATEX Druckgerate Richtlinie 2014 68 EU uber Druckgerate Verwendung bestimmter gefahrlicher Stoffe in Elektro und Elektronikgeraten Richtlinie 2011 65 EU RoHS Richtlinie Weitere Richtlinien Bearbeiten Es gibt noch weitere Richtlinien nach den Grundsatzen des neuen Konzepts oder des Gesamtkonzepts Elektrische Haushaltskuhl und gefriergerate Richtlinie 96 57 EG 14 Ortsbewegliche Druckgerate Richtlinie 2010 35 EU 15 Umweltbelastende Gerauschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geraten und Maschinen Richtlinie 2000 14 EG 16 kurz Outdoorrichtlinie Energieeffizienzanforderungen an Vorschaltgerate fur Leuchtstofflampen Richtlinie 2000 55 EG 17 ersetzt durch Verordnung EG Nr 245 2009 18 Sonstige Richtlinien Bearbeiten Folgende Richtlinien Verordnungen und Beschlusse der Kommission stehen in Zusammenhang mit dem neuen Konzept oder dem Gesamtkonzept Nahtlose Stahlflaschen Richtlinie 84 525 EWG 19 Nahtlose Aluminiumflaschen Richtlinie 84 526 EWG 20 Geschweisste Stahlflaschen Richtlinie 84 527 EWG 21 Haftung fur fehlerhafte Produkte Richtlinie 85 374 EWG 22 und Richtlinie 1999 34 EG 23 Richtlinie 2001 95 EG uber die allgemeine Produktsicherheit fur Verbraucherprodukte Einzelnachweise Bearbeiten a b Europaische Kommission New legislative framework Abgerufen am 2 April 2020 Europaische Kommission Bundesministerium fur Wirtschaft und Technologie Referat VIIA3 vom 14 Marz 2008 Das Akkreditierungssystem in Deutschland PDF 125 kB insbesondere Seiten 2 und 5 abgerufen bei Inst fur Siedlungswasserbau und Abfallwirtschaft der Universitat Stuttgart am 21 Mai 2019 Europaische Kommission Leitfaden fur die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 Blue Guide In ABl C Nr 247 29 Juni 2022 S 1 152 Entschliessung des Rates vom 7 Mai 1985 uber eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung und der Normung In ABl C Nr 136 4 Juni 1985 S 1 9 Entschliessung des Rates vom 21 Dezember 1989 zu einem Gesamtkonzept fur die Konformitatsbewertung In ABl C Nr 10 16 Januar 1990 S 1 2 93 465 EWG Beschluss des Rates vom 22 Juli 1993 uber die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendenden Module fur die verschiedenen Phasen der Konformitatsbewertungsverfahren und die Regeln fur die Anbringung und Verwendung der CE Konformitatskennzeichnung In ABl L Nr 220 30 August 1993 S 23 39 Entschliessung des Rates vom 28 Oktober 1999 zur Funktion der Normung in Europa In ABl C Nr 141 19 Mai 2000 S 1 4 Schlussfolgerungen des Rates vom 1 Marz 2002 zum Thema Normung In ABl C Nr 66 15 Marz 2002 S 1 2 Richtlinie 94 62 EG Richtlinie 96 48 EG Richtlinie 96 98 EG Richtlinie 2008 57 EG Richtlinie 94 9 EG Richtlinie 96 57 EG Richtlinie 2010 35 EU Richtlinie 2000 14 EG Richtlinie 2000 55 EG Verordnung EG Nr 245 2009 Richtlinie 84 525 EWG Richtlinie 84 526 EWG Richtlinie 84 527 EWG Richtlinie 85 374 EWG Richtlinie 99 34 EGWeblinks BearbeitenEG Richtlinien online Liste der EG Richtlinien nach dem Neuen Konzept sowie der harmonisierten Normen Ubersichtsseite der EU Kommission zu Industriesektoren mit den jeweiligen Richtlinien und ZusatzinformationenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Neues Konzept fur die Produktkonformitat in der Europaischen Union amp oldid 234686059