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Eine Netzstorung liegt vor wenn in einem Netz Storungen auftreten welche dessen Funktionsfahigkeit oder Verfugbarkeit teilweise oder ganz beeintrachtigen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Rechtsfragen 4 Netzmanagement 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenZu den Netzen gehoren insbesondere im Verkehrswesen das Strassen Schienen und Wasserstrassennetz im Energiesektor die Versorgungs Gasnetz Stromnetz Trinkwassernetz Kanalisation und Verbundnetze sowie in der Telekommunikation die Rechnernetze und Verteilnetze Durch die enge Verbindung der Netzknoten untereinander und erhohte Netzlast kann sich die Storung in einem Teilbereich durch den Dominoeffekt auf das gesamte Netz ausdehnen So fuhrt die Storung in einem Umspannwerk Netzknoten zum Stromausfall im betroffenen Stromnetz oder der Verkehrsunfall auf einer Strasse zum Verkehrsstau in der Region Stromausfall und Verkehrsstau sind typische Netzstorungen Auch unerwunschte elektrische Spannungen die an Elektrogerate ubertragen werden bezeichnet man als Netzstorung 1 Ein Netzausfall oder Totalausfall liegt vor wenn die Netzversorgung vollig zusammenbricht Arten BearbeitenUnterschieden wird zwischen Storquellen die ausserhalb des Netzes liegen und Storquellen aus dem Netz selbst 2 Aussere Storquellen konnen Naturkatastrophen Terroranschlage oder Wetter sein beispielsweise Uberschwemmungen von Strassen Hochwasser im Wasserstrassennetz Blitzschlag in eine Uberlandleitung Im Netz selbst auftretende Storungen sind insbesondere technischer Art wie Funklocher in Funknetzen Uberspannungen Spannungseinbruche Spannungsspitzen und Schwingungen im Stromnetz Netzuberlastung bei der Netzlast oder strafrechtlicher Art Cyberattacken im Internet Netzstorungen konnen auch durch den Stromnetzbetreiber verursacht werden wenn etwa die Einspeisung von Strom zu gering ist um die Ausspeisung den Stromverbrauch zu decken Rechtsfragen BearbeitenMit Netzstorungen befasst sich unter anderem das Telekommunikationsgesetz TKG Verursacht ein Endgerat ernsthafte Schaden an einem Netz oder schadliche Storungen beim Netzbetrieb oder funktechnische Storungen so kann die Bundesnetzagentur gemass 73 Abs 5 TKG dem Betreiber offentlicher Telekommunikationsnetze gestatten fur dieses Gerat den Anschluss zu verweigern die Verbindung aufzuheben oder den Dienst einzustellen Der Verbraucher kann gemass 58 Abs 1 TKG von einem Anbieter eines offentlich zuganglichen Telekommunikationsdienstes verlangen dass dieser eine Storung unverzuglich und unentgeltlich beseitigt es sei denn der Verbraucher hat die Storung selbst zu vertreten Betreiber offentlicher Telekommunikationsnetze sind nach 165 Abs 2 TKG verpflichtet angemessene technische Vorkehrungen und sonstige Massnahmen zu treffen zum Schutz gegen Storungen die zu erheblichen Beeintrachtigungen von Telekommunikationsnetzen und diensten fuhren auch soweit sie durch aussere Angriffe und Einwirkungen von Katastrophen bedingt sein konnen Netzmanagement BearbeitenDas Netzmanagement hat unter anderem die Aufgabe potenzielle Storungen im Netz zu verhindern und eingetretene Storungen zu protokollieren und zu beseitigen 3 Das Netzmanagement hat auch die Aufgabe die Netzlast permanent zu uberwachen um etwaige Engpasse fruhzeitig zu erkennen und die Kapazitaten zu erhohen 4 Die Netzuberwachung wird uberwiegend durch Computerprogramme sichergestellt die beispielsweise einen hohen Druckverlust im Wasserversorgungsnetz melden weil dieser moglicherweise auf einen Wasserrohrbruch Storung im Wassernetz zuruckgefuhrt werden kann Der Dominoeffekt kann sich auch netzubergreifend auswirken wenn etwa der Stromausfall im Stromnetz auch das Rechnernetz lahmlegt Je grosser ein Netz ist desto anfalliger ist es fur Netzstorungen da jeder zusatzliche Benutzer die Netzlast erhoht und eine potenzielle Fehlerquelle darstellt 5 Jedes weitere am Netz angeschlossene Endgerat kann andere angeschlossene Rechner beeintrachtigen so dass die Fehlerwahrscheinlichkeit mit der Anzahl der Benutzer wachst Einzelnachweise Bearbeiten Christian Alkemper Cisco Networking Academy Program 2002 S 223 Lutz J Heinrich Armin Heinzl Friedrich Roithmayr Wirtschaftsinformatik Lexikon 2004 S 454 Peter Schegner Hrsg Internationaler ETG Kongress 2005 2006 S 26 Jochen Dinger Hannes Hartenstein Netzwerk und IT Sicherheitsmanagement 2008 S 19 Heiko Hackelmann Hans J Petzold Susanne Strahringer Kommunikationssysteme Technik und Anwendungen 2000 S 185Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4171527 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Netzstorung amp oldid 230494571