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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Das Musikzitat ist eine besondere Form des Kleinzitats und bezeichnet die Einbindung einzelner Teile eines Musikstuckes in ein neues Werk Inhaltsverzeichnis 1 Nutzung 2 Nationales 2 1 Deutschland 2 2 Osterreich 2 3 Schweiz 3 Zitierte Phrasen 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseNutzung BearbeitenDas Zitat ist in der Musik seit alters her ublich und wurde bis in die jungste Neuzeit als Hommage gesehen Es findet sich von musikalischen Andeutungen hin bis zu vollstandigen Bearbeitungen In den Fokus des Urheberrechts ruckte es erst im 20 Jahrhundert Die Regelung zur Nutzung eines Musikzitates sieht vor dass die ubernommenen Stellen eines fremden Werkes innerhalb einer neuen Komposition deutlich erkennbar sein mussen Es muss entsprechend immer so lang sein dass der Horer die Fremdelemente eindeutig erkennen und zuordnen konnen muss Zugleich mussen die Grenzen des Zitierrechts fur das Kleinzitat eingehalten werden die Passagen durfen also auch nicht zu umfangreich sein damit keine unzumutbare Beeintrachtigung der Interessen des Urhebers bestehen Die Werke in denen ein Musikzitat eingearbeitet wird mussen wie bei anderen Formen des Zitats zudem einen eigenstandigen Werkcharakter aufweisen Zitierte Stellen mussen eindeutig referenziert werden Die Variation eines Musikstuckes ist nicht uber das Zitatrecht abgesichert und muss entsprechend vom Musikzitat unterschieden werden da es sich dabei nicht um ein unverandertes Zitat handelt In diesem Fall gilt der Melodienschutz beispielsweise nach deutschem 24 UrhG Die zitierte Passage darf entsprechend nicht grundlegend fur das eigene Werk sein Siehe auch Grundsatzliche Begriffsabgrenzung im Artikel CoverversionNationales BearbeitenDeutschland Bearbeiten Die Nutzung des Musikzitats in Musikstucken ist in Deutschland uber den 51 Nr 3 die Nutzung in Sprachwerken Texte Aufnahmen in 51 Nr 1 und 2 des Urhebergesetzes geregelt Das deutsche Urhebergesetz erlaubt das Zitat im 51 wobei sich Nr 3 auf das Musikzitat im engeren Sinne in eigenstandigen Musikstucken bezieht die Nr 1 und 2 fur Zitate im Allgemeinen gelten Zulassig ist die Vervielfaltigung Verbreitung und offentliche Wiedergabe wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang 1 einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbstandiges wissenschaftliches Werk zur Erlauterung des Inhalts aufgenommen werden 2 Stellen eines Werkes nach der Veroffentlichung in einem selbstandigen Sprachwerk angefuhrt werden 3 einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbstandigen Werk der Musik angefuhrt werden Fur die Ubernahme von Musikstucken als Zitat gilt zudem das Anderungsverbot nach 62 UrhG sowie die Pflicht zur Quellenangabe nach 63 UrhG Osterreich Bearbeiten In Osterreich wird das Zitatrecht und damit auch der Umgang mit Musikzitaten uber das Bundesgesetz uber das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und uber verwandte Schutzrechte geregelt Wahrend sowohl das Klein als auch das Grosszitat von Sprachwerken sowie von Bildern ausser Werken der bildenden Kunst uber 46 UrhG geregelt wird galt hier fur Werke der Tonkunst der 52 UrhG Zulassig sind die Vervielfaltigung und die Verbreitung sowie die offentliche Auffuhrung die Rundfunksendung und die offentliche Zurverfugungstellung 1 wenn einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Tonkunst in einem selbststandigen neuen Werke der Tonkunst angefuhrt werden 2 wenn einzelne Stellen eines veroffentlichten Werkes der Tonkunst in einer literarischen Arbeit angefuhrt werden 3 wenn einzelne erschienene Werke der Tonkunst in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfang in ein die Hauptsache bildendes wissenschaftliches Werk aufgenommen werden Neben dem nach deutschem Recht moglichen Zitat im Rahmen eines musikalischen Werkes und eines wissenschaftlichen Textes wird hier also zusatzlich das Zitat eines Musikstucks im Rahmen eines literarischen Werkes erlaubt Es wird als musikalisches Kleinzitat bezeichnet und auch nach osterreichischem Recht ist der zum Zweck gerechtfertigte Umfang des Zitats zu beachten Dieser 52 wurde allerdings in der Urheberrechts Novelle 2015 Urh Nov 2015 aufgehoben Stattdessen wurde der 42f UrhG erweitert Ein veroffentlichtes Werk darf zum Zweck des Zitats vervielfaltigt verbreitet durch Rundfunk gesendet der Offentlichkeit zur Verfugung gestellt und zu offentlichen Vortragen Auffuhrungen und Vorfuhrungen benutzt werden sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist Zulassig ist dies insbesondere wenn 5 einzelne Stellen eines erschienenen Werkes in einem selbststandigen neuen Werk angefuhrt werden Schweiz Bearbeiten Das Schweizer Bundesgesetz uber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte regelt das Zitieren von Werken im Art 24 wobei keine Trennung zwischen Sprach und Musikzitaten gemacht wird Dort heisst es 1 Veroffentlichte Werke durfen zitiert werden wenn das Zitat zur Erlauterung als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist 2 Das Zitat als solches und die Quelle mussen bezeichnet werden Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen so ist diese ebenfalls anzugeben 1 Auch hier konnen also Musikzitate verwenden werden wenn der Umfang des Zitats durch den Zweck gerechtfertigt ist und die Quelle bezeichnet wird Zitierte Phrasen BearbeitenBei der Improvisation im Jazz werden gelegentlich einzelne Phrasen zitiert Meist handelt es sich um Zitate aus Musikstucken die der Musiker oft gehort oder gespielt hat Bekannte Beispiele solcher Phrasen waren aus Stormy Weather Cielito lindo Siboney La Cucaracha u a m Aber auch klassische Komponisten zitierten gerne Beispielsweise zitierte Wolfgang Amadeus Mozart in Don Giovanni den italienischen Komponisten Giuseppe Sarti der auch von Antonio Salieri in Prima la musica e poi le parole zitiert wurde Weblinks BearbeitenZitat in Heiko Maus Lexikon Musikrecht COVER INFO Umfassende Datenbank mit Cover Versionen Medleys Samples und anderen MusikzitatenEinzelnachweise Bearbeiten Art 24 Schweizer UrhGBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Musikzitat amp oldid 231152581