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Als Anderungsverbot bezeichnet man im Urheberrecht eine einschrankende Bestimmung fur die Nutzung bestimmter Werke Ein Anderungsverbot verbietet die Vornahme von Anderungen am Werk und kommt dann zum Tragen wenn das Werk unter Inanspruchnahme bestimmter urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen ohne Zustimmung des Urhebers bzw Rechteinhabers genutzt werden darf Mit dem Anderungsverbot wird insoweit ein Interessensausgleich zwischen dem Urheber bzw Rechteinhaber und dem Werknutzer bezweckt Inhaltsverzeichnis 1 Deutsche Rechtslage 1 1 Inhalt 1 2 Anwendungsbereich 2 Osterreich 3 Literatur 4 AnmerkungenDeutsche Rechtslage BearbeitenInhalt Bearbeiten 62 UrhG regelt den zulassigen Umfang von Anderungen im Rahmen der gesetzlich erlaubten Nutzung eines Werkes Die Norm stellt klar dass der Schutz der urheberpersonlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers vor Eingriffen in die Werkintegritat nicht nur allgemein 14 UrhG und innerhalb von Nutzungsvertragen 39 UrhG gilt sondern auch bei der Nutzung im Rahmen der gesetzlichen Schrankenregelungen zu beachten ist 1 Abs 1 enthalt fur den gesamten Bereich der Urheberrechtsschranken den Grundsatz dass keine Anderungen vorgenommen werden durfen Anderungen zu denen der Urheber seine Einwilligung nach Treu und Glauben nicht versagen kann sind allerdings zulassig 62 Abs 1 Satz 2 39 UrhG Das Anderungsverbot gilt somit nicht absolut sondern ist selbst auch Gegenstand einer Interessenabwagung 2 Einige Schranken sind auch uberhaupt fast nur im Zusammenspiel mit der Vornahme gewisser Anderungen denkbar sind etwa die Aufnahme eines Kunstwerks in einen Ausstellungskatalog 58 UrhG die mit einem Dimensionswechsel einhergehen wird 3 Ein typisches Beispiel fur eine nach Treu und Glauben zulassige Anderung liegt auch etwa vor wenn unter Berufung auf die Zitierfreiheit 51 UrhG eine Formulierung in der indirekten Rede wiedergegeben wird 4 Andererseits ist zu bedenken dass die Interessen der Werknutzer bei der Beurteilung nach 62 UrhG nach wohl herrschender Ansicht in der Literatur restriktiver zu werten sind als im Rahmen von 39 UrhG weil der Urheber bei der Ausnutzung von Urheberrechtsschranken schon die Nutzung geschweige denn die Anderung nicht eigens gestattet hat 5 Nach Abs 2 durfen Ubersetzungen Auszuge und Ubertragungen in eine Tonart oder Stimmlage vorgenommen werden soweit der Benutzungszweck dies erfordert Abs 3 legt fur Werke der bildenden Kunste und Lichtbildwerke fest dass Ubertragungen in eine andere Grosse und solche Anderungen zulassig sind die durch das Vervielfaltigungsverfahren bedingt sind Abs 4 enthalt schliesslich besondere Bestimmungen fur Sammlungen fur den religiosen Gebrauch Nutzungen fur Unterricht und Lehre und fur die Nutzung in Unterrichts und Lehrmedien Seit 2017 sind insbesondere Anderungen bei der Nutzung fur Unterricht und Lehre 60a UrhG sowie fur Unterrichts und Lehrmedien 60b UrhG nicht mehr einwilligungspflichtig wenn die Anderungen deutlich sichtbar kenntlich gemacht werden Abs 4 Satz 4 6 Anwendungsbereich Bearbeiten Erfasst werden von 62 Werknutzungen im Rahmen von Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes Schranken des Urheberrechts also der 44 ff Zusatzlich gilt das Anderungsverbot auch fur Schrankenregelungen im Bereich der verwandten Schutzrechte die auf Bestimmungen in Abschnitt 6 verweisen im Einzelnen 70 Abs 1 71 Abs 1 Satz 3 72 Abs 1 83 85 Abs 4 87 Abs 4 87g Abs 4 Satz 2 94 Abs 4 95 i V m 94 Abs 4 UrhG 7 Obwohl zu Abschnitt 6 gehorig soll das Anderungsverbot nach uberwiegender Literaturmeinung nicht auf privilegierte Verwertungshandlungen durchgreifen die im privaten Bereich stattfinden insbesondere als Privatkopie gemass 53 Abs 1 UrhG 8 Damit wird auch ein Wertungswiderspruch zu 23 Abs 2 UrhG verhindert der im Umkehrschluss den Grundsatz der Herstellungsfreiheit von Bearbeitungen oder anderen Umgestaltungen enthalt 9 Seit dem Vorziehen des 61 a F Zwangslizenz zur Herstellung von Tontragern in 42a UrhG ist das Anderungsverbot des 62 UrhG darauf dementsprechend auch nicht mehr anwendbar 10 Schliesslich verweist 5 UrhG amtliche Werke in Abs 2 auf das Anderungsverbot und nimmt insoweit eine Sonderstellung ein weil diese Werke ansonsten urheberrechtlich schutzlos sind dem tragt die Formulierung von 5 Abs 2 Rechnung der zufolge 62 UrhG entsprechend anzuwenden ist 11 In der Tat fehlt es bei amtlichen Werken auch an der urheberpersonlichkeitsrechtlichen Dimension des Anderungsverbots gebuhrt seine Wahrnehmung doch nicht dem Urheber sondern dem Rechtstrager der betreffenden Behorde 12 Osterreich Bearbeiten 57 Abs 1 UrhG bestimmt Die Zulassigkeit von Kurzungen Zusatzen und anderen Anderungen an dem Werke selbst an dessen Titel oder an der Urheberbezeichnung ist auch bei freien Werknutzungen nach 21 zu beurteilen Sinn und Wesen des benutzten Werkes durfen in keinem Fall entstellt werden Literatur BearbeitenHans Grohmann Das Recht des Urhebers Entstellungen und Anderungen seines Werkes zu verhindern Diss Univ Erlangen Nurnberg 1971 Anmerkungen Bearbeiten Schulze in Dreier Schulze UrhG 6 Aufl 2018 62 Rn 1 Dietz Peukert in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 62 Rn 1 Dietz Peukert in Loewenheim Handbuch des Urheberrechts 2 Aufl 2010 16 Rn 95 Vgl Dietz Peukert in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 62 Rn 11 Dietz Peukert in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 62 Rn 9 Dreyer in Dreyer Kotthoff Meckel Urheberrecht 3 Aufl 2013 62 Rn 20 Schulze in Dreier Schulze UrhG 6 Aufl 2018 62 Rn 23a Dietz Peukert in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 62 Rn 5 Bullinger in Wandtke Bullinger Urheberrecht 4 Aufl 2014 62 Rn 4 Dietz Peukert in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 62 Rn 10 Schulze in Dreier Schulze UrhG 6 Aufl 2018 62 Rn 8 Bullinger in Wandtke Bullinger Urheberrecht 4 Aufl 2014 62 Rn 4 Schulze in Dreier Schulze UrhG 6 Aufl 2018 62 Rn 8 Dreyer in Dreyer Kotthoff Meckel Urheberrecht 3 Aufl 2013 62 Rn 10 Dietz Peukert in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 62 Rn 7 Katzenberger Metzger in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 62 Rn 89 Katzenberger Metzger in Schricker Loewenheim Urheberrecht 5 Aufl 2017 62 Rn 89 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Anderungsverbot amp oldid 180377122