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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Als Kleinzitat bezeichnet man im Urheberrecht etwa 51 deutsches UrhG Nr 2 das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschutzten nicht wissenschaftlichen Werk Das Kleinzitat steht im Gegensatz zum Grosszitat etwa 51 deutsches UrhG Nr 1 dem umfangreichen Zitieren aus einem wissenschaftlichen Werk Eine spezielle Form des Kleinzitats stellt das Musikzitat etwa 51 deutsches UrhG Nr 3 dar 1 Das Zitatrecht basiert auf dem Grundgedanken dass bei kulturellen Leistungen praktisch immer auf Vorganger aufgebaut wird Daher wird erwartet dass der Urheber diesen relativ geringen Eingriff in sein Verwertungsrecht hinzunehmen hat Weblinks BearbeitenMeine Worte Deine Worte Gesetzestext UrhGEinzelnachweise Bearbeiten Universitat Wurzburg Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz Zitatrecht S 1 3 PDF 55 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kleinzitat amp oldid 192579892