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Die Mineralwassersteuer ist eine historische Verbrauchssteuer mit der in Deutschland nicht nur Mineralwasser sondern auch Limonaden und bierahnliche Getranke besteuert wurden Vorausgegangen war diesem Gesetz die Verordnung uber Bier und bierahnliche Getranke vom 24 Januar 1918 wonach Brauereien nur noch Biere mit maximal 3 Stammwurze erzeugen durften 1 Flaschen mit Seltersverschluss in einem historischen Bierkasten Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDas erste Mineralwassersteuergesetz wurde am 26 Juli 1918 vom Reichstag verabschiedet und trat zum 3 September 1918 in Kraft Diese Steuer wurde am 1 Mai 1922 auf das Doppelte angehoben und durch ein Gesetz vom 11 August 1923 mit Wirkung zum 1 September 1923 wieder aufgehoben 2 da sie die Erhebungskosten durch die hyperinflationare Geldentwertung nicht deckte 3 Aber auch danach wurde Mineralwasser in einzelnen besonders belasteten Gemeinden im Rahmen der Getrankesteuer besteuert Das erste Mineralwassersteuergesetz fuhrte im Rahmen der sonstigen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu einer Verminderung der Mineralwasserfabriken brunnen und Heilquellen von 1918 noch 11 389 zu 1925 nur noch 3 639 Betrieben gleichzeitig sank auch der gesamtstaatliche Ausstoss an Sussgetranken von uber 3 857 Millionen Hektolitern 1919 20 auf unter eine Million Hektolitern 1922 23 Das zweite Mineralwassersteuergesetz wurde am 15 April 1930 vom Reichstag verabschiedet Die Einnahmen sollten uberwiegend den Gemeinden zugutekommen die durch die seit dem Winter 1929 erheblich anwachsenden Ausgaben fur die Erwerbslosenwohlfahrt stark belastet waren und eine Verbesserung des Volksschullastenausgleichs bewirken 4 Auf Vorschlag des Reichsministers der Finanzen wurde die Steuer durch Kabinettsorder fur die Zeit vom 1 Januar 1932 bis 31 Dezember 1933 ausser Kraft gesetzt Sie hatte bis dahin nur 12 Millionen statt der erhofften 40 Millionen Reichsmark erbracht 5 Am 15 November 1933 wurde das Mineralwassersteuergesetz durch eine NS Verordnung aufgehoben Die Regelungen betreffs bierahnlicher Getranke wurden 1918 aus dem Brausteuergesetz von 1909 ubernommen gemeinsam mit dem Mineralwassersteuergesetz wurde am 26 Juli 1918 auch ein erstes Biersteuergesetz fur Deutschland verabschiedet durch das nun verboten wurde Getranke mit weniger als 3 Stammwurze als Bier zu bezeichnen Mit der Aufhebung der Mineralwassersteuergesetze wurde jeweils die Besteuerung bierahnlicher Getranke wieder ins aktualisierte Biersteuerrecht ubernommen Dazu gehorte dann zeitweise auch in Bierflaschen abgefulltes Wasser wie auch unvergorene Getranke die aus Malzextrakt hergestellt wurden Malzbier und Bier Limonaden Die Deutungshoheit was denn konkret jeweils als bierahnliches Getrank zu besteuern war lag beim Reichs und anschliessend bis zur Neufassung des Biersteuergesetzes 1993 bei der bierahnlicher Getranke aus dem Gesetz gestrichen wurden beim Bundesfinanzministerium Osterreich BearbeitenIn Osterreich wurde am 6 Februar 1919 eine Steuer auf Mineralwasser eingefuhrt ab 1922 betrug sie 10 auf den Verkaufspreis 6 Bereits am 28 Juli 1917 hatte das osterreich ungarische Finanzministerium zusammen mit den Ministerien des Inneren des Handels sowie dem Amt fur Volksernahrung eine Verordnung betreffend die Erzeugung von Bierersatz erlassen in dem Getranke definiert und der Besteuerung unterworfen wurden welche aus Wasser und Hopfen Hopfenextrakt oder einem Hopfen ersetzenden Bitterstoffe sowie aus sonstigen Beigaben unter Zusatz von Kohlensaure bereitet werden und nach Aussehen und Geschmack bierahnlich jedoch nicht Bier Bierwurze sind 7 Siehe auch BearbeitenListe nicht mehr erhobener SteuerartenLiteratur BearbeitenOtto Grote Walter Bernhard Kommentar zum Biersteuergesetz In Fortfuhrung des Koppeschen Biersteuerkommentars vollig neu bearbeitet VLB Berlin 1953 Koppe Fleminger Biersteuerrecht Reichs und Gemeindebiersteur 4 Auflage Industrieverlag Spaeth amp Linde Berlin 1931 Rudolf Sajovic Die Weinsteuer Schaumweinsteuer und Mineralwassersteuer Gesetze und Verordnungen mit erlauternden Anmerkungen einem Quellenverzeichnis und ausfuhrlichen Sachregistern nebst Weingesetz u a einschlagigen Vorschriften Manz 1934Weblinks BearbeitenMineralwassersteuergesetz 1930 in Deutschland Verordnung des Bundesministers fur Finanzen vom 27 Oktober 1932 uber die Durchfuhrung der Mineralwassersteuer in Osterreich Handbuch der GetrankeindustrieEinzelnachweise Bearbeiten Tageszeitung fur Brauerei vom 30 Januar 1918 Carsten Weerth Mineralwassersteuer In Gabler Wirtschaftslexikon abgerufen am 27 Juli 2018 Hans Jurgen Teuteberg Vom Gesundbrunnen in Kurbadern zur modernen Mineralwasserproduktion In Rolf Walter Hrsg Geschichte des Konsums Franz Steiner Verlag 2004 S 123 ff 148 Google Books Suren Die letzten Anderungen des kommunalen Finanzrechts und die Wege aus der Finanznot der Gemeinden In Verwaltungsakademie Berlin Hrsg Neue Wege der Kommunalverwaltung Berlin und Leipzig 1932 S 68 ff 73 Google Books Ministerbesprechung vom 4 Dezember 1931 Mineralwassersteuer Akten der Reichskanzlei Dokumente Website des Bundesarchivs abgerufen am 27 Juli 2018 Wolfgang Fritz Fortschritt und Barbarei Osterreichs Finanzverwaltung im Dritten Reich Lit Verlag 2011 S 256 Zugl Linz Univ Diss 2010 Google Books https austria forum org af Community Alles C3 BCber C3 96sterreich Regelung 20Bierersatz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mineralwassersteuer amp oldid 237655058