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Neben der westlich gepragten Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wurden auch in der arabischen Welt Menschenrechtserklarungen erarbeitet Als Antwort auf die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 und in Folge der Iranischen Revolution 1979 verabschiedete der Islamrat Europas 1981 die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte im Islam Dieser folgte 1990 die Kairoer Erklarung der Menschenrechte im Islam welche auf der Aussenministerkonferenz der Organisation fur Islamische Zusammenarbeit OIC entworfen und von 57 muslimisch gepragten Staaten unterzeichnet wurde Beide Erklarungen sind eine Kritik an der westlich gepragten Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte und beanspruchen den Islam als Grundlage und Ursprung der Menschenrechte 1 Jedoch sind beide Erklarungen volkerrechtlich nicht bindend und haben eher symbolischen Charakter 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vergleich verbriefter Menschenrechte der UN und aus der arabischen Welt 1 1 Kritik 2 Die kulturalistische Aneignung emanzipatorischer Ideen 2 1 Die hegemoniale Diskursposition 2 2 Strategien fur Gegenhegemonien 3 Eine philosophische Perspektive auf die Menschenrechte in der islamischen Welt 4 EinzelnachweiseVergleich verbriefter Menschenrechte der UN und aus der arabischen Welt BearbeitenUm Unterschiede und Gemeinsamkeiten aufzuzeigen werden in der Tabelle die drei genannten Erklarungen anhand von drei exemplarischen Menschenrechten Freiheit und Gleichheit Verbot der Folter und Gedanken Gewissens und Religionsfreiheit verglichen Diese Auswahl ist willkurlich insofern als dass nur nach Vergleichbarkeit ausgewahlt wurde Allgemeine Erklarung der Menschenrechte der Vereinten Nationen 10 Dezember 1948 Allgemeine Erklarung der Menschenrechte im Islam 19 September 1981 Kairoer Erklarung der Menschenrechte im Islam 5 August 1990 Alle Menschen sind frei und gleich an Wurde und Rechten geboren Art 1 Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklarung verkundeten Rechte und Freiheiten Art 2 Die Freiheit des Menschen ist wie sein Leben geheiligt Es ist die erste naturliche Eigenschaft mit der der Mensch geboren wird und ist unverausserlich Art 2a Alle Menschen sind vor der sari a gleich Art 3a Jedes Denken jede Gesetzgebung und jeder Zustand die es erlauben zwischen den einzelnen einen Unterschied aufgrund des Geschlechts der Rasse der Farbe der Sprache oder der Religion zu machen sind eine direkte Behinderung dieses allgemein islamischen Prinzips Art 3b Alle Menschen sind gleich an Wurde Pflichten und Verantwortung Der wahrhafte Glaube ist die Garantie fur das Erlangen solcher Wurde auf dem Pfad zur menschlichen Vollkommenheit Art 1a Niemand darf der Folter oder grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen sein Art 5 Das Foltern des Ubeltaters geschweige denn des Angeschuldigten ist nicht erlaubt Welcher Art die Straftat oder die gesetzlich vorgesehene Strafe auch sein mag die menschliche Wurde und Ehre der Person haben unangetastet zu bleiben Art 7a b Das Recht auf korperliche Unversehrtheit wird garantiert es ist verboten dieses Recht zu verletzen ausser wenn ein von der Scharia vorgeschriebener Grund vorliegt Art 2d Jeder hat das Recht auf Gedanken Gewissens und Religionsfreiheit Art 18 Jeder kann denken glauben und zum Ausdruck bringen was er denkt und glaubt ohne dass ein anderer einschreitet oder ihn behindert solange er innerhalb der allgemeinen Grenzen die die sari a vorschreibt bleibt Nicht erlaubt ist die Verbreitung von Unwahrheit und die Veroffentlichung dessen was der Verbreitung der Schamlosigkeit oder Schwachung der Umma dient Art 12a Jeder hat die Freiheit des Glaubens und der Religionsausubung entsprechend seinem Glauben Ihr habt eure Religion und ich die meine Koran 109 6 Art 13 Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart Es ist verboten irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuuben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren Art 10 Freiheit und Gleichheit werden im Vergleich zur UN Erklarung durch den wahrhaften Glauben und die sari a in den beiden arabischen Erklarungen eingeschrankt Zwar ist die Freiheit des Menschen unverausserlich aber nur wer den wahrhaften Glaube hat ist auch an Wurde gleich In Bezug auf das Verbot der Folter welches ausdrucklich in der UN Charta erklart wurde und auch ahnlich formuliert in der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte im Islam wiederzufinden ist wird in der Kairoer Erklarung eine Ausnahmeerlaubnis eingebaut Hier heisst es dass das Recht auf korperliche Unversehrtheit garantiert wird jedoch kann dieses eingeschrankt werden wenn ein in der sari a genannter Grund vorliegt Ahnliche Ausnahmegrunde werden auch in Bezug auf die Gedanken Gewissens und Religionsfreiheit in den beiden islamischen Erklarungen festgehalten So ist man laut Art 12a der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte im Islam in diesen Rechten zwar frei jedoch nur wenn das Gesagte der Wahrheit entspricht und nicht zur Schadigung der Gemeinschaft der Muslime der Umma verwendet wird Rechtsgrundlage bildet auch hier die sari a In Bezug auf die Religionsfreiheit wird in der Kairoer Erklarung in Art 10 der Islam als die wahre Religion angesehen und der Versuch der Konversion verboten Kritik Bearbeiten Die islamischen Menschenrechtserklarungen werden von liberalen muslimischen Denkern als unzureichend kritisiert und stehen den Menschenrechtsstandards der AEMR nach Des Weiteren ist kritisch zu betrachten dass die Auslegung und Rechtsprechung der Menschenrechte auf Grundlage der sari a erfolgt welche eine einheitliche Anwendung der Menschenrechte im Islam erschwert 1 Grundsatzlich ist die politische Umsetzung und Einhaltung von Menschenrechten weiterhin sowohl in den westlichen als auch in den arabischen Landern verbesserungswurdig 1 Denn so lange Menschenrechtsorganisationen wie der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Amnesty International oder Human Rights Watch von Menschenrechtsverletzungen berichten wird offenbar noch nicht genug fur die Umsetzung und Einhaltung dieser Rechte getan unabhangig davon ob westliche oder arabische Lander dieses versaumen Die kulturalistische Aneignung emanzipatorischer Ideen BearbeitenIn der westlichen Welt wird oft argumentiert dass der Islam nicht mit einem demokratischen politischen System vereinbar sei In der arabischen Welt widersprechen jedoch viele Muslime sowohl Intellektuelle als auch einfache Burger dieser Aussage 3 Der Ursprung von emanzipatorischen Ideen geht nicht allein auf eine einzige Kultur zuruck Politische Ideen wie beispielsweise Menschenrechte und Demokratie die daraus hervorgegangen sind haben eine lange Entstehungsgeschichte Dennoch konnen partikularistische und kulturalistische Argumentationsansatze ebenso wie universalistische zur Demokratie fuhren Partikularistische Ansatze mit einer solchen Ausrichtung treten aber in verschiedenen Gesellschaften zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Erscheinung 4 Michael Walzer bezeichnet dies als wiederholenden Universalismus der Teil der Universalgeschichte der Menschheit ist und gleichzeitig zur partikularen Geschichte eines Volkes gehort 5 Die spezifischen Erfahrungen jeder Kultur fuhren dabei dazu dass die Ausgestaltung der Ergebnisse wie z B einer Demokratie einander zwar ahnelt aber nicht vollig identisch ist Zudem wird die Wiederholung von Ideen unweigerlich von ihren Vorgangern beeinflusst Im Fall der Ideen von Demokratie und Menschenrechten fuhrt dies in der arabischen Welt meist zu deren Ablehnung als Element des westlichen Imperialismus Damit diese Lander trotzdem am wiederholenden Universalismus teilhaben konnen hilft es Motive und Bilder zu suchen die diesen emanzipatorischen Ideen innerhalb ihrer Kultur einen Sinn geben Durch eine solche kulturalistische Aneignung die die Vereinbarkeit der Ideen mit den arabischen kulturellen Auffassungen demonstriert konnen diese Ideen Zugang zum dominierenden Diskurs bekommen 6 Die hegemoniale Diskursposition Bearbeiten Laut Holger Zapf hat das islamistische hegemoniale Projekt in der arabischen Welt grosstenteils die Diskurshoheit inne 7 In Anlehnung an Nonhoffs Hegemonieanalyse bezeichnet Zapf den Islam als zentralen leeren Signifikanten im arabischen politischen Diskurs 8 Ein leerer Signifikant steht fur eine umfassende Forderung die im Rahmen hegemonialer Praxis durchgesetzt werden soll 9 Diese Forderung zielt auf eine islamische Gesellschaftsordnung ab wobei der leere Signifikant die Grenzen dieses Diskurses markiert Das heisst dass alles was unislamisch ist nicht mehr zum hegemonialen Diskurs gehort und als illegitim angesehen wird 10 Der leere Signifikant umfasst viele einzelne Forderungen z B nach Gottesherrschaft sozialer Gerechtigkeit und Selbstbestimmung 11 Menschenrechte und Demokratie werden zwar von liberalen Intellektuellen eingefordert 7 spielen aber nur eine sehr untergeordnete Rolle in der Hierarchie dieser Forderungen 12 Strategien fur Gegenhegemonien Bearbeiten Dennoch besteht Holger Zapf zufolge die Moglichkeit den arabischen Menschenrechts und Demokratiediskurs zu verandern Dafur nennt er drei Strategien Die erste besteht darin den Inhalt des zentralen leeren Signifikanten Islam zu verandern oder eine bestimmte Bedeutung zu betonen So konnen beispielsweise Kongruenzen und Kontinuitaten von Zivilisationen hervorgehoben werden wie der Zusammenhang von Islam und Demokratie Zweitens kann der zentrale leere Signifikant beibehalten werden wahrend jedoch einzelne Forderungen entfernt und durch Gegenforderungen ersetzt werden Der Philosoph al Jaberi verfolgt zum Beispiel diese Strategie Schliesslich kann auch der zentrale leere Signifikant ersetzt werden Dies ist aber nur moglich wenn eine alternative Forderung uberzeugender dargestellt wird als die hegemoniale Forderung nach der islamischen Gesellschaftsordnung Somit ist die dritte Strategie diejenige die die grossten Veranderungen mit sich bringt und auch am schwersten umzusetzen ist 13 Eine philosophische Perspektive auf die Menschenrechte in der islamischen Welt BearbeitenEine mogliche Auslegungsperspektive insbesondere auf die Menschenrechte im Islam bietet der marokkanische Philosoph Mohammad Abed al Jabri Er bezieht sich auf eine Auslegungsvielfalt im islamischen politischen Denken und behauptet dass die Definition und Einforderung von Rechten also die Rechtspraxis sich gemass ihrer Intentionen maqasid am Gemeinwohl maslaha zu orientieren habe Selbst wenn davon ausgegangen wird dass die Scharia als gottliches Recht unabanderlich ist ermoglicht diese Gemeinwohlorientierung eine flexible Anwendung von ansonsten rigiden Regeln 14 In diesem Zusammenhang ist Al Jabris Intention die universelle Gultigkeit der Menschenrechte durch den Nachweis ihrer ahnlichen Erwahnung im Koran im sinne des wiederholenden Universalismus zu legitimieren 15 Somit bewegt sich Al Jabri nicht ausserhalb des sogenannten leeren Signifikanten Islam vertritt jedoch revolutionare Reformgedanken um eine philosophische Perspektive auf die Menschenrechte zu offnen Er bezeichnet die Menschenrechte in ihrer heutigen Form als nicht gedacht im islamischen politischen Denken Er betont jedoch dass dies nur verstandlich sein kann da die gegenwartige Definition dieser Rechte als Produkt der sozialen und okonomischen Entwicklung Europas und der westlichen Welt im Allgemeinen zu verstehen ist Er geht jedoch gleichzeitig davon aus dass das was ursprunglich nicht gedacht wurde durchaus noch gedacht werden kann 16 Eine mogliche Ursache der mangelnden Definition der Menschenrechte im islamischen politischen Denken liegt nach Al Jabri daran dass man sich stark auf die Definition von Herrschaft den Prinzipien guter Herrschaft und auf das Verhaltnis zwischen dem Herrscher und den Beherrschten konzentriert hat In diesem Rahmen haben islamische Gelehrte fuqaha auch die Rechte Gottes und einige Rechte der Menschen ausformuliert Die von den fuqaha definierten Rechte der Menschen finden ihre Legitimationsgrundlage darin dass sie dem Wohle der Menschheit im Diesseits und Jenseits dienen sollen Nach Al Jabri haben diese Rechte wenig gemeinsam mit der gegenwartigen Vorstellung von Menschenrechten Um dies zu veranschaulichen werden einige Beispiele wie das Blutrecht der Familie einer ermordeten Person das Ehrenrecht des Mannes bei Missbrauch oder Verleumdung und das Recht auf Rache nach dem Prinzip von Auge um Auge Zahn um Zahn genannt Al jabri rat von einem Weiterdenken der Menschenrechte in diesem Rahmen ab und argumentiert dass solch eine Vorgehensweise mit einer Projektion dessen gleichkommt was heute in der islamischen Welt durchaus gedacht werden kann auf eine Zeit in der die Menschenrechte in ihrer heutigen Form nicht gedacht werden konnten Er schlagt vor die Menschenrechte aufs Neue im direkten Bezug auf die Texte im Koran und den Hadithen zu definieren 17 In diesem Sinne fuhrt er einige Formulierung zu den Rechten der Menschen aus dem Koran und den Hadithen an Das Recht auf Leben und seine Vergnugungen das Recht auf Glauben wissen und auf Beratung shura das Recht auf Gleichheit und Gerechtigkeit sowie die Rechte der Unterdruckten Al Jabri empfiehlt anschliessend eine zeitgemasse Ausformulierung dieser abstrakt formulierten Rechte in Verbindung mit der Bekampfung von Armut und Ungerechtigkeit in der islamischen Welt 17 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Ali Al Nasani Religion Menschenrechte im Islam In Amnesty International Journal Januar 2002 uber http www amnesty de umleitung 2002 deu05 010 letzter Zugriff 13 November 2016 Anne Duncker Menschenrechte und Islam In http www bpb de internationales weltweit menschenrechte 38719 menschenrechte und islam p all 2009 Zugriff 13 November 2016 Rainer Huhle Kurze Geschichte der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte In https www bpb de internationales weltweit menschenrechte 38643 geschichte der menschenrechtserklaerung p all 2008 Zugriff 13 November 2016 Amaney Amal Mark Tessler The Arab Aspiration for Democracy In Larry S Diamond Marc F Plattner Hrsg How People View Democracy The Johns Hopkins University Press Baltimore S 132f Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 S 179 Michael Walzer Lokale Kritik globale Standards Zwei Formen moralischer Auseinandersetzung Rotbuch Verlag Hamburg 1996 S 144 Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 S 179f a b Vgl Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 185 Vgl Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 184 Martin Nonhoff Politische Diskursanalyse als Hegemonieanalyse In Martin Nonhoff Hrsg Diskurs Radikale Demokratie Hegemonie Zum Politischen Denken von Ernesto Laclau Und Chantal Mouffe Transcript Verlag 2007 S 183 Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 S 191 Vgl Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 181 Vgl Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 188 Vgl Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 189f Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 16 2016 Vgl Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 S 20 Mohammed Abed Al Jabri Democracy Human Rights and Law in Islamic Thought I B Tauris New York London 2009 S 249 a b Vgl Holger Zapf Menschenrechte und Demokratie im arabischen politischen Diskurs In Sybille De La Rosa Sophia Schubert Holger Zapf Hrsg Transkulturelle Politische Theorie Trans und interkulturelle Politische Theorie und Ideengeschichte Springer Fachmedien Wiesbaden 2016 250 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Menschenrechte in der islamischen Welt amp oldid 228906382