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Die Maastrichter Prinzipien zu den extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechte wurden von einem internationalen Konsortium von Volkerrechtlern und Nichtregierungsorganisationen erarbeitet und bei einem Expertentreffen im September 2011 in Maastricht verabschiedet Die 44 Prinzipien definieren und konkretisieren grenzuberschreitende staatliche Verantwortung dort wo Staaten durch ihr Handeln oder Unterlassen die Moglichkeit haben die Einhaltung von Menschenrechten zu gewahrleisten bzw Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder zu beenden Die Maastrichter Prinzipien fassen damit zusammen was verschiedene VN Ausschusse bereits gefordert haben 1 Der normative Rahmen den die Prinzipien darstellen ist also nicht neu sondern hergeleitet aus bestehenden Menschenrechtsnormen Inhaltsverzeichnis 1 Warum die Maastrichter Prinzipien 2 Die Vereinten Nationen und die Maastrichter Prinzipien 3 Entstehung und Ziele der Maastrichter Prinzipien 4 Die Prinzipien 4 1 Allgemeine Prinzipien 4 2 Umfang extraterritorialer Staatspflichten 4 3 Achtungspflichten 4 4 Schutzpflichten 4 5 Gewahrleistungspflichten 4 6 Rechenschaft und Rechtsmittel 4 7 Schlussbestimmungen 5 Fallbeispiele 5 1 Europaische Geflugelexporte nach Westafrika 5 2 Landvertreibung in Uganda 6 EinzelnachweiseWarum die Maastrichter Prinzipien BearbeitenDie Globalisierung fuhrt dazu dass sich politische und wirtschaftliche Entscheidungen oftmals negativ auf die Wahrnehmung der Menschenrechte in anderen Landern auswirken d h zum Beispiel Aussenwirtschaftspolitik zu Menschenrechtsverletzungen im Ausland fuhren kann Die im traditionellen Volkerrecht nur territorial verstandenen Staatenpflichten reichen nicht aus um dieser grossen Reichweite staatlichen Handelns in der globalisierten Welt gerecht zu werden und die Menschenrechte effektiv zu schutzen Vor diesem Hintergrund wurden die Maastrichter Prinzipien formuliert Sie stellen eine Interpretation der VN Menschenrechtskonventionen dar und verlangen von der Staatengemeinschaft extraterritoriale Staatenpflichten als volkerrechtliche Verpflichtung anzuerkennen Damit sollen mittelfristig umfassende Achtungs Schutz und Gewahrleistungspflichten fur Situationen geschaffen werden in denen Staaten durch ihr Handeln oder Unterlassen Einfluss auf die wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Menschenrechte WSK Rechte im Ausland nehmen konnen Die Vereinten Nationen und die Maastrichter Prinzipien BearbeitenDie Maastrichter Prinzipien berufen sich auf die Empfehlungen und allgemeinen Kommentare verschiedener VN Organe 2 Viele VN Organe wiederum verweisen inzwischen explizit auf die Maastrichter Prinzipien u a der VN Kinderrechtsausschuss In seinen 16 Allgemeinen Kommentaren heisst es z B dass die Kinderrechtskonvention die staatliche Verantwortung zum Schutz der Kinderrechte nicht auf territoriale Grenzen beschrankt Staaten sollen also das Verhalten von nicht staatlichen Akteuren regulieren um die Kinderrechte international zu schutzen Auch UN Sonderberichterstatter berufen sich schon regelmassig auf die Maastrichter Prinzipien So forderten die UN Sonderberichterstatter fur das Recht auf Nahrung bzw fur das Recht auf sicheres Trinkwasser und sanitare Anlagen die nationalen Regierungen dazu auf die Maastrichter Prinzipien umgehend in politische Entscheidungen miteinzubeziehen 3 Die Prinzipien seien ein wichtiges Instrument um wirtschaftliche und soziale Probleme der Globalisierung gezielt anzugehen Die UN Sonderberichterstatterin fur extreme Armut und Menschenrechte Magdalena Sepulveda betont sogar dass extraterritoriale Staatenpflichten einen elementaren Stellenwert im Kampf gegen globale Armut hatten 4 Entstehung und Ziele der Maastrichter Prinzipien Bearbeiten2007 grundete sich das Konsortium fur extraterritoriale Verpflichtungen in Genf Das Konsortium setzt sich aus rund 80 Organisationen und Einzelpersonen der Menschenrechtspolitik und analyse zusammen darunter u a Amnesty International Brot fur die Welt Human Rights Watch die Internationale Juristenkommission ICJ Misereor Oxfam GB und die Universitat Maastricht 5 Das erklarte Ziel des Konsortiums ist die volkerrechtliche Anerkennung und Umsetzung umfassender extraterritorialer Achtungs Schutz und Gewahrleistungspflichten von Staaten im Bereich Menschenrechte Dazu wurden 2011 bei einer Konferenz der Internationalen Juristenkommission und der Universitat Maastricht aus dem Konsortium heraus die Maastrichter Prinzipien erarbeitet und verabschiedet Beteiligt waren 40 Experten der Vereinten Nationen aus Nichtregierungsorganisationen der Wissenschaft und dem Volkerrecht Das Konsortium setzt sich seitdem dafur ein dass Zivilgesellschaft soziale Bewegungen Staaten und internationale Organisationen die Maastrichter Prinzipien als Teil der Menschenrechtsanalyse und Politikgestaltung ansehen um fur einen universellen Schutz der Menschenrechte zu sorgen Gemass Artikel 38 1d der Statuten des Internationalen Gerichtshofs konnen die Maastrichter Prinzipien als eine Quelle des Volkerrechts genutzt werden 6 Die Prinzipien BearbeitenDie Maastrichter Prinzipien umfassen 44 Prinzipien die in Abschnitte unterteilt sind Allgemeine Prinzipien Achtungs Schutz und Gewahrleistungspflichten Rechenschaft und Rechtsmittel sowie Schlussbestimmungen Allgemeine Prinzipien Bearbeiten Der erste Abschnitt erlautert allgemeine Grundsatze der Menschenrechte wie zum Beispiel ihre universelle Gultigkeit Gemass Prinzip 3 sind Staaten verpflichtet Menschenrechte im In und Ausland zu schutzen Dies ist keine allgemeine Pflicht die einzelne Staat fur alle Menschen in samtlichen Landern verantwortlich macht sondern bezieht sich nur auf Situationen in denen ein Staat durch politische wirtschaftliche oder militarische Entscheidungen Einfluss auf die Verwirklichung der Menschenrechte in anderen Landern nimmt Zur Herleitung dieser extraterritorialen Verpflichtungen berufen sich die Maastrichter Prinzipien auf verschiedene Quellen des internationalen Menschenrechtsschutzes Prinzip 6 u a auch die 7 Umfang extraterritorialer Staatspflichten Bearbeiten In diesem Abschnitt wird erlautert unter welchen Voraussetzungen Staaten fur die Verwirklichung der Menschenrechte in Drittstaaten mitverantwortlich sind Gemass Prinzip 9 muss der Staat in folgenden Situationen die Menschenrechte im Ausland achten schutzen und ggf auch gewahrleisten a Er besitzt Staatsgewalt oder ubt tatsachliche Macht ausb Handlungen Unterlassungen des Staates haben vorhersehbare Auswirkungen auf die Ausubung wirtschaftlicher sozialer und kultureller Recht die dem Staat bewusst sind z B Handelsabkommen c Der Staat hat entscheidenden Einfluss auf die Verwirklichung der Menschenrechte z B in der internationalen Entwicklungshilfe Achtungspflichten Bearbeiten Diese Pflichten beziehen sich auf das aktive Eingreifen eines Staates Prinzip 20 zufolge mussen Staaten davon absehen die Ausubung von Menschenrechten ausserhalb ihres Territoriums zu erschweren oder zu verhindern Ausserdem ist von indirekten Beeintrachtigungen abzusehen Prinzip 21 Es darf also kein anderer Staat unterstutzt oder dazu angeleitet werden wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte zu verletzen So darf ein Staat einerseits durch aktives Handeln zum Beispiel militarische Einsatze die Ausubung von wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechten nicht behindern Andererseits mussen auch indirekte Aktionen zum Beispiel Handelsvertrage so abgestimmt sein dass der andere Staat nicht dazu angeleitet wird die Gewahrleistung der Menschenrechte zu beeintrachtigen Schutzpflichten Bearbeiten Die Menschenrechtsvertrage verlangen nach allgemeiner Auffassung von den Unterzeichnerstaaten auch einen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen die durch Dritte begangen werden Die staatliche Schutzpflicht endet nicht an den eigenen Staatsgrenzen Staaten mussen durch Gesetzgebung Verwaltung und Rechtsprechung sicherstellen dass unter ihrem Einfluss stehende nicht staatliche Akteure wie Privatpersonen und Organisationen transnationale Konzerne und andere Firmen die Ausubung sozialer und kultureller Rechte auch im Ausland nicht behindern oder verletzen machen Prinzip 25 erlautert in welchen Situationen staatliche Massnahmen im Sinne von Prinzip 24 ergriffen werden mussen a Wenn drohender Schaden im Territorium entspringt oder erfolgt oder b Wenn ein nicht staatliche Akteur die Nationalitat des betreffenden Landes besitzt oder c Wenn die Mutter Gesellschaft einer Firma ihren Sitz im betreffenden Staat hat oder d Wenn es eine Verbindung zwischen dem betreffenden Staat und dem zu regulierenden Verhalten gibt z B der nicht staatliche Akteur ubt einen Grossteil seiner Tatigkeiten im betreffenden Land aus oder e Wenn ein rechtsverletzendes Verhalten gegen eine zwingende Norm des Volkerrechts Ius cogens verstosst Gewahrleistungspflichten Bearbeiten Im funften Abschnitt der Prinzipien geht es um die Schaffung der Rahmenbedingungen zur weltweiten Verwirklichung der Menschenrechte Prinzip 29 In Art 2 1 des VN Sozialpakts verpflichtet sich jeder Vertragsstaat einzeln und durch internationale Kooperation nach allen Moglichkeiten Massnahmen zu treffen um mit allen geeigneten Mitteln vor allem gesetzgeberische Massnahmen die im Sozialpakt anerkannten Rechte zu verwirklichen Die Verwirklichung der wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechten muss daher bei politischen Entscheidungen auf internationaler Ebene z B in Bezug auf Besteuerung oder globalen Handel ebenso wie auf nationaler Ebene priorisiert werden Artikel 2 1 ist ausserdem zu entnehmen dass insbesondere Staaten mit hohen wirtschaftlichen und technischen Moglichkeiten eine Pflicht haben Entwicklungshilfe zu leisten Extraterritorial mussen Staaten die Menschenrechte deshalb entsprechend ihrer vorhandenen Ressourcen fordern Prinzip 31 So hatten sich schon 1970 die Vereinten Nationen das Ziel gesetzt dass alle Industriestaaten 0 7 des nationalen Bruttosozialprodukts zur Entwicklungshilfe und somit auch zur Gewahrleistung der universellen Menschenrechte bereitstellen sollten bis heute liegen die tatsachlichen Hilfen weit darunter 8 Prinzip 32 zufolge sollten Staaten dabeia Besonders die Rechte von benachteiligten und bedrohten Gruppen fordernb Kernverpflichtungen zur Verwirklichung der Rechte den Vorrang gebenc Internationale Normen respektieren z B Recht auf Selbstbestimmung d Keine ruckschrittlichen Massnahmen ergreifenLaut Prinzip 34 besteht ausserdem eine Verpflichtung zum Ersuchen um internationale Unterstutzung und Zusammenarbeit Wenn ein Staat die wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechte nicht gewahrleisten kann ist er dazu angehalten internationale Unterstutzung zu suchen um dieses Ziel zu erreichen Rechenschaft und Rechtsmittel Bearbeiten Artikel 8 der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte stellt fest dass jedes Recht ein verfugbares Rechtsmittel braucht Deshalb weist Prinzip 37 in den Maastrichter Grundsatzen auf die allgemeine Verpflichtung zur Gewahrung wirksamer Rechtsmittel hin Bei Verletzungen der wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechte muss demnach eine nationale internationale unabhangige oder gerichtliche Instanz fur Opfer zuganglich sein Um dies zu gewahrleisten sollten Staatena Zusammenarbeiten oder Unterstutzung suchen um Rechtsmittel sicherzustellen b Rechtlichen Zugang fur Gruppen und Individuen ermoglichen c Opfer beteiligen d Zugang zu ausser gerichtlichen Mitteln garantieren e Das Recht auf Einzelbeschwerde vor dem UN Sozialausschuss anerkennen 2008 wurde ein Protokoll verabschiedet um das Recht der Individualbeschwerde auch in Bezug auf wirtschaftliche soziale und kulturelle Rechte anzuerkennen Bis heute haben allerdings nur wenige Staaten das Protokoll ratifiziert Schlussbestimmungen Bearbeiten In diesem Abschnitt wird unterstrichen dass die vorangegangenen Prinzipien nicht die Verpflichtungen eines Staates gegenuber der eigenen Bevolkerung einschranken Prinzip 44 Ausserdem durfen Staaten die Erfullung der extraterritorialen Staatenpflichten nur beschranken wenn dies im Einklang mit volkerrechtlichen Bestimmungen geschieht Prinzip 42 Keine gesetzliche Verantwortung soll durch die beschriebenen Prinzipien geschwacht oder eingeschrankt werden Prinzip 43 Fallbeispiele BearbeitenEuropaische Geflugelexporte nach Westafrika Bearbeiten Die Geflugelexporte der EU nach Westafrika z B Ghana Kamerun sind in den letzten Jahren drastisch gestiegen Allein zwischen 2010 und 2012 stiegen die Exportzahlen uber 64 auf 464 059 Tonnen die deutschen Huhnerfleischexporte wuchsen im gleichen Zeitraum gar um 166 auf 42 897 Tonnen 9 In der Regel handelt es sich um gefrorene Huhnerteile die in der Europaischen Union keinen Markt haben Die erhohten Exporte fuhren zu einer Zerstorung der Lebensgrundlage von lokalen Bauern und Handlern die die inlandische Ware nicht zu einem so niedrigen Preis vermarkten konnen wie die auslandischen Verkaufer die von niedrigen Importzollen profitieren Die lokalen meist kleinbauerlichen Huhnerfleischproduzenten mussten weitestgehend ihre Produktion aufgegeben oder auf die wirtschaftlich riskantere da kostenintensivere Eierproduktion umgestellt 10 Da in afrikanischen Landern sichere Kuhlketten meist nicht sichergestellt werden konnen birgt das tiefgekuhlte Huhnerfleisch aus dem Import Gesundheitsrisiken fur die lokalen Verbraucher z B Bakterienbelastung Salmonellen Einer Studie des Centre Pasteur in Jaunde zufolge waren im Jahr 2004 83 5 der untersuchten Huhnerteile fur den menschlichen Verzehr ungeeignet der Mikrobenbesatz lag bis zu 180fach uber den EU Hochstwerten fur Geflugel 11 Dabei hat den Maastrichter Prinzipien 12 und 14 zufolge jeder Staat die Verpflichtung von Verhalten abzusehen das die wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechte in extraterritorialen Gebieten beeintrachtigen konnte Dass es in den betroffenen Landern wie Ghana oder Kamerun kaum verlassliche Kuhlketten gibt ist ein vorhersehbares Risiko dass den Exporteuren auch durch vorherige Prufung bewusst sein musste Der Eingriff in die nationale Wirtschaftsstruktur erschwert es zudem den lokalen Regierungen das Recht auf Nahrung und Gesundheit der Bevolkerung zu schutzen und zu gewahrleisten Demzufolge widerspricht das Verhalten der EU dem Maastrichter Prinzip 21 a das besagt dass die Fahigkeit eines Staates seiner Menschenrechtspflicht nachzukommen nicht vom Verhalten anderer Staaten beeintrachtigt werden darf Laut den Maastrichter Prinzipien gefahrden die Exporte die Ausubung wirtschaftlicher sozialer und kultureller Rechte und mussten deshalb untersagt oder eingeschrankt werden 12 Landvertreibung in Uganda Bearbeiten 2001 wurden rund 4000 Bewohner des ugandischen Distrikt Mubende von ihrem Land vertrieben 13 Grund dafur war die Verpachtung des Bodenbesitzes an die Kaweri Coffee Plantation Ltd eine Tochterfirma der deutschen Neumann Kaffee Gruppe Die Dorfbewohner waren aufgefordert worden ihren Landbesitz dem neuen Investor zu uberlassen Als dies nicht geschah ging die ugandische Armee brutal mit Bulldozern und Waffen gegen die Bewohner der Dorfer vor und vertrieb sie von ihrem Land Dabei kam es auch zu gewalttatigen Ubergriffen der Soldaten Hauser wurden niedergebrannt und Vorrate gestohlen 14 Wenige Tage spater wurde die neue Plantage im Beisein der deutschen Investoren eroffnet Uganda hat ebenso wie Deutschland den VN Sozialpakt ratifiziert Dementsprechend mussen beide Lander fur den Schutz der WSK Rechte sorgen Nach den Maastrichter Prinzipien hat Deutschland in diesem Fallbeispiel eindeutig seine extraterritorialen Staatenpflichten zum Schutz der wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechte verletzt Da die Bundesregierung uber die Investition in die Kaffeeplantage informiert war hatte sie den Schutzpflichten der Maastrichter Prinzipien 24 26 zufolge dafur sorgen mussen dass die Errichtung der neuen Plantage durch die Neumann Kaffee Gruppe keine Menschenrechtsverletzungen verursacht Als Mitglied in der Leitungsebene der Afrikanischen Entwicklungsbank die der Neumann Kaffee Gruppe einen Kredit zum Aufbau der Plantage bewilligte hatte die Bundesrepublik ausserdem die Moglichkeit gehabt ihren Schutzpflichten nachzukommen zum Beispiel durch eine Risikoanalyse Einem Gerichtsverfahren gegen die ugandische Regierung und das Unternehmen wurde 2002 nur aufgrund einer Kautionszahlung stattgegeben Zusatzlich verschleppte sich das Verfahren aufgrund von wechselnden Richtern der Abwesenheit von zustandigen Anwalten und nicht eingehaltenen Terminen uber ein Jahrzehnt 15 Den Zugang zu Rechtsmitteln zu gewahrleisten ist eine weitere extraterritoriale Staatenpflicht Prinzip 37 Jeder Betroffene sollte demzufolge einen Anspruch auf Rechtsmittel und ausreichende Entschadigung besitzen In diesem Fallbeispiel wurde den Opfern ein Zugang zum nationalen Rechtssystem durch die Zahlung einer Kaution und die Verschleppung des Verfahrens erschwert Deutschland steht den Maastrichter Prinzipien zufolge in der Verantwortung den vertriebenen Dorfbewohnern auch in Deutschland die Moglichkeit eines Rechtszugangs zu schaffen Eine Beschwerde wurde 2009 bei der deutschen OECD Kontaktstelle eingereicht Dort sollte ermittelt werden ob die Neumann Kaffee Gruppe fur die Vertreibung der Bauern verantwortlich ist 2011 kam die Kontaktstelle zu dem Schluss dass die Neumann Kaffee Gruppe davon ausgegangen war das Land frei von den Anspruchen Anderer erworben zu haben und deshalb die Menschenrechtsverletzungen nicht zu verantworten habe Das Unternehmen wurde nicht aufgefordert seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen in Zukunft nachzukommen Im November 2012 appellierte der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen deshalb an die deutsche Regierung das Verhalten von global agierenden Unternehmen besser zu regulieren und ausserdem den Rechtszugang fur die Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen zu fordern 16 Einzelnachweise Bearbeiten Einen Uberblick gibt Olivier de Schutter in de Schutter International Human Rights Law Oxford 2011 S 162 178 Olivier de Schutter International Human Rights Law Oxford 2011 S 162 178 Siehe auch Michael Krennerich Soziale Menschenrechte von der zogerlichen Anerkennung bis zur extraterritorialen Geltung in Zeitschrift fur Menschenrechte 2 2012 S 166 183 http www srfood org es human rights beyond borders un experts call on world governments to be guided by the maastricht principles http www srfood org es human rights beyond borders un experts call on world governments to be guided by the maastricht principles http www etoconsortium org en about us eto consortium http avalon law yale edu 20th century decad026 asp art38 http www un org millennium declaration ares552e htm Archivierte Kopie Memento des Originals vom 18 Februar 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www 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2014 online Human Rights Committee Concluding observations on the sixth periodic report of Germany adopted by the Committee at its 106th session 15 October 2 November 2012 12 November 2012 CCPR CDEU CO 6 Abschnitt 16 http www ccprcentre org newsletters overview of sessions html Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Maastrichter Prinzipien zu den extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechte amp oldid 236445248