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Die Kurlande waren jene Territorien im Heiligen Romischen Reich mit welchen die spezifischen Rechte der Kurfursten untrennbar verbunden waren Diese Rechtsstellung ergab sich aus der Goldenen Bulle von 1356 aus Reichsgesetzen und den Wahlkapitulationen Kurlande Kur und ihre Erzamter waren untrennbar miteinander verbunden So wie Wahlrecht und Erzamt unterlagen daher auch die Kurlande der Unteilbarkeit Kurlande des Kurfurstentum Brandenburg Bearbeiten Hauptartikel Kurmark nbsp Brandenburg Preussen mit der zentralen Kurmark und Preussen um 1688Das Kurfurstentum Brandenburg bestand aus mehreren Landesteilen wovon nur die Altmark und die Mittelmark zur Kurmark zahlen Die Neumark und alle spater erworbenen Gebiete waren nicht Teil der Kurlande Kurlande des Kurfurstentum Sachsen Bearbeiten Hauptartikel Kurkreis Sachsen Wittenberg ging 1423 als Kurkreis in den wettinischen Herrschaftsbereich auch als Kurfurstentum Sachsen bezeichnet ein Die fur die Kur konstituierenden Kurlande blieben aber auf das ehemalige Herzogtum Sachsen Wittenberg beschrankt Das bedeutet derjenige Herzog der den Kurkreis besass war Kurfurst Im Fall der Leipziger Teilung von 1485 fuhrte das dazu dass nur der ernestinische Teil des Landes das Kurrecht erhielt und der albertinische Teil nur das Herzogrecht zuruckbehielt Literatur BearbeitenStephan Messinger Die Ubertragung der pfalzischen Kurwurde auf das Herzogtum Bayern Rechtliche zeremonielle und politische Probleme LIT Verlag Munster 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kurlande amp oldid 175793442