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Das Gesetz uber die Entschadigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener Kriegsgefangenenentschadigungsgesetz KgfEG war ein deutsches Bundesgesetz aus dem Jahr 1954 das nach dem 31 Dezember 1946 aus auslandischem Gewahrsam in den Geltungsbereich des Gesetzes entlassenen Kriegsgefangenen des Zweiten Weltkrieges eine Entschadigung gewahrte 1 BasisdatenTitel Gesetz uber die Entschadigung ehemaliger deutscher KriegsgefangenerKurztitel KriegsgefangenenentschadigungsgesetzAbkurzung KgfEGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Sozialrecht HeimkehrerrechtUrsprungliche Fassung vom 30 Januar 1954 BGBl I S 5 Inkrafttreten am 3 Februar 1954Neubekanntmachung vom 4 Februar 1987 BGBl I S 506 Letzte Anderung durch Art 2 Nr 22 G vom 20 Dezember 1991 BGBl I S 2317 2320 Inkrafttreten derletzten Anderung 29 Dezember 1991 Art 4 G vom 20 Dezember 1991 Ausserkrafttreten 1 Januar 1993 Art 5 G vom 21 Dezember 1992 BGBl I S 2094 2104 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Anspruchsvoraussetzungen 2 Berechtigte 3 Leistungen 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAnspruchsvoraussetzungen BearbeitenUber die im Gesetz selbst enthaltenen Regelungen hinaus enthielt 44 KgfEG in seiner ursprunglichen Fassung von 1954 eine Ermachtigung der Bundesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen die nahere Bestimmungen uber die Voraussetzungen des Entschadigungsanspruchs enthalten Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts war diese Ermachtigung nicht hinreichend nach Inhalt Zweck und Ausmass bestimmt und deshalb wegen eines Verstosses gegen Art 80 Abs 1 Satz 2 GG nichtig 2 Am 8 Dezember 1956 wurde deshalb eine Neufassung des KgfEG verkundet 3 44 n F enthielt nur noch eine Ermachtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen die nahere Vorschriften uber Voraussetzung Hohe Laufzeit und Sicherung der Darlehen sowie uber die Gewahrung von Beihilfen enthalten Die Dritte Durchfuhrungsverordnung zum KgfEG 4 mit der unter anderem der Begriff des Kriegsereignisses naher definiert worden war wurde aufgehoben und 1 KgfEG n F entsprechend konkretisiert Berechtigte BearbeitenBerechtigte waren Kriegsgefangene die uber das Jahr 1946 hinaus festgehalten wurden nicht aber Personen die nach dem 8 Mai 1945 von deutschen Gerichten wegen Verbrechen oder Vergehen gegen andere Kriegsgefangene in auslandischem Gewahrsam verurteilt worden waren Von alliierten Gerichten Verurteilte waren daher anspruchsberechtigt soweit sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zentralen Rechtsschutzstelle vorlegen konnten So kamen auch zahlreiche SS und Wehrmachtsangehorige die als NS oder Kriegsverbrecher von alliierten Gerichten verurteilt worden waren in den Genuss von Haftentschadigungszahlungen 5 Da im Zweiten Weltkrieg ab 1941 rund 70 der deutschen Wehrmachtsoldaten an der Ostfront eingesetzt waren machte die Sowjetunion zwischen 3 2 und 3 6 Millionen deutsche Kriegsgefangene 6 7 Die rund 2 Millionen uberlebenden Heimkehrer aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft stellten damit die bedeutendste Gruppe der Berechtigten Leistungen Bearbeiten nbsp Kriegsgefangenen Entschadigung Auszahlung 1956 fur fast 5 Jahre KriegsgefangenschaftBerechtigte erhielten einen Betrag von 30 DM fur jeden ab dem 1 Januar 1947 in Gewahrsam verbrachten Kalendermonat Fur erst nach dem 1 Januar 1949 Entlassene erhohte sich der Betrag auf 60 DM fur jeden Kalendermonat Mit der Entschadigung waren etwaige Anspruche der Berechtigten gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Freiheitsentziehung und Arbeitsleistung im auslandischen Gewahrsam abgegolten 3 ff KgfEG Ausserdem konnten bei Bedurftigkeit auch Darlehen und Beihilfen zum Aufbau einer neuen gesicherten Lebensgrundlage gewahrt werden etwa zur Beschaffung von Wohnraum und Hausrat oder zur Grundung einer selbstandigen wirtschaftlichen Existenz 28 ff KfgEG Personen die bei Ende des Zweiten Weltkriegs nicht wegen ihres militarischen Dienstes sondern infolge der politischen Entwicklung der Nachkriegszeit und der bei Errichtung und Sicherung der kommunistischen Herrschaftssysteme angewendeten Methoden in Gewahrsam genommen worden waren insbesondere in der sowjetischen Besatzungszone und den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten Danzig Estland Lettland Litauen der ehemaligen Sowjetunion Polen der Tschechoslowakei Ungarn Rumanien Bulgarien Jugoslawien Albanien oder China konnten nach dem Haftlingshilfegesetz 8 entschadigt werden Die Reihenfolge in der die Berechtigten entschadigt wurden richtete sich nach der sozialen Dringlichkeit Nach der dazu erlassenen Rechtsverordnung spielten dabei das Entlassungsjahr das Familieneinkommen bei Antragstellung die Haushaltsgrosse sowie eine eventuelle Kriegsbeschadigung eine Rolle 9 Das Gesetz wurden von den Landern durchgefuhrt Der Bund erstattete den Landern die Aufwendungen fur die den Antragstellern gewahrten Leistungen Durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz KfbG vom 21 Dezember 1992 10 wurde das Kriegsgefangenenentschadigungsgesetz zum 1 Januar 1993 aufgehoben Die Regelungen des KgfEG uber die Heimkehrerstiftung wurden in das Gesetz uber die Heimkehrerstiftung ubernommen das am 1 Januar 1993 in Kraft trat und 2008 im Heimkehrerentschadigungsgesetz aufging Mit dem Gesetz wurden auch die ehemaligen Kriegsgefangenen die in die DDR und nach Berlin Ost entlassen worden waren und die bis dahin keine Anspruche nach dem KgfEG hatten geltend machen konnen in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen 11 Siehe auch BearbeitenListe sowjetischer Kriegsgefangenenlager des Zweiten WeltkriegsWeblinks BearbeitenMartin Rath Kriegsgefangenenentschadigungsgesetz Beispiel fur schlechtes juristisches Handwerk Legal Tribune Online 17 Oktober 2021 Einzelnachweise Bearbeiten BGBl 1954 I S 5 BVerfG Beschluss vom 13 Juni 1956 1 BvL 54 55 BGBl 1956 I S 908 Dritte Verordnung zur Durchfuhrung des Kriegsgefangenenentschadigungsgesetzes vom 3 Juni 1955 BGBl I S 271 Haftentschadigung fur verurteilte Kriegsverbrecher Memento vom 17 Februar 2017 im Internet Archive abgerufen am 24 April 2019 K D Muller Deutsche Kriegsgefangene Anmerkungen zum Stand der Forschung und den zukunftigen Perspektiven in Sowjetische und deutsche Kriegsgefangene in den Jahren des Zweiten Weltkriegs S 293 360 Webseite der Stiftung Sachsische Gedenkstatten Dokumentationsstelle Dresden abgerufen am 3 Oktober 2016 Deutsche Kriegsgefangene Sowjetunion liess deutsche Kriegsgefangene frei Der Spiegel 22 Juli 2008 Gesetz uber Hilfsmassnahmen fur Personen die aus politischen Grunden ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland in Gewahrsam genommen wurden Haftlingshilfegesetz HHG vom 6 August 1955 Die Entschadigung fur Kriegsgefangene Auszahlung an die zweite bis zehnte Dringlichkeitsstufe Ostpreussenblatt 2 April 1955 S 4 BGBl 1992 I S 2094 Kriegsgefangenenentschadigung Webseite des Thuringer Finanzministeriums abgerufen am 3 Oktober 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kriegsgefangenenentschadigungsgesetz amp oldid 236448369