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Der Krakauer Oberhof fur deutsches Recht war ein Gericht des Konigreiches Polen Es handelte sich dabei um einen Oberhof fur Magdeburger Recht Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Zustandigkeit 1 2 Verfahren und Zusammensetzung 1 3 Ende und Rezeption 2 Literatur 3 AnmerkungenGeschichte BearbeitenIm Konigreich Polen waren zahlreiche Siedlungen nach deutschem Recht worunter das Recht Magdeburgs zu verstehen ist gegrundet worden Daher gab es das Bedurfnis nach einer Instanz fur die Vogteien und Schulzeien die nach diesem Recht urteilten Jedoch gab es bereits Obergerichte fur das Recht im kleinpolnischen Raum Die Grundungsurkunde beschreibt dass ein wichtiger Punkt war den Rechtszug nach Magdeburg zu beenden Der Geltungsanspruch des deutschen Rechts sollte aber nicht geschwacht sondern im Gegenteil durch einen Oberhof gestarkt werden Das Gericht sollte das Magdeburger Recht und die nach diesem Recht gegrundeten Orte in das polnische Staatssystem eingliedern 1 Der polnische Konig Kasimir der Grosse richtete 1356 den Oberhof als ius supremum Theutonicale in castro Cracoviensi ein Das Gericht hatte seinen Sitz in der polnischen Konigsburg auf dem Wawel Die Grundungsurkunde datiert auf den 5 Oktober Im Laufe des 15 Jahrhunderts wurde Theutonicale durch Magdeburgense ersetzt 2 Ius supremum wird zumeist mit Oberhof wiedergegeben im Polnischen wird es mit sadu najwyzszego ubersetzt was im Deutschen mit hochster Gerichtshof wiedergegeben werden kann 2 Zustandigkeit Bearbeiten Der Oberhof hatte zum einen gerichtliche und zum anderen Rechtsauskunft erteilende Funktion Seine Aufgaben waren somit vergleichbar mit den Oberhofen in den deutschen Landen die zum Teil die Funktion von Gerichten zum Teil nur die Funktion von Rechtsauskunftsstellen wie Schoffenstuhlen hatten Der Oberhof war zunachst nur ortlich zustandig fur die Ortschaften um die Stadt Krakau die nach deutschem Recht lebten Im 16 Jahrhundert weitete sich die Zustandigkeit aus und etwa die Halfte des Konigreich Polens gehorte zur Zustandigkeit des Oberhofes 2 Der Oberhof war das erstinstanzliche Gericht fur die Vogte und Schulzen der in Magdeburger Recht gegrundeten und nach diesem Recht lebenden Orte Fur die Gerichte der Orte denen diese Amtspersonen vorsassen war der Oberhof eine Rechtsauskunftsstelle 2 Neben diesen Funktionen war es auch moglich unstreitige Rechtsangelegenheiten registrieren zu lassen Aber nicht nur Vogte und Schulzen konnten sich an den Oberhof wenden sondern auch Rate und Kloster 1 Aus den gesammelten Entscheidungen entstanden zwei Sammlungen getrennt nach den Zustandigkeiten Die eine Sammlung waren die acta iudicaria als Sammlung gerichtlicher Entscheidungen wobei die alteste Sammlung Entscheidungen aus den Jahren 1390 bis 1416 enthalt Die zweite Sammlung waren die acta decretorum als Sammlung von Auskunften wobei hier die Aufzeichnungen im Jahr 1456 einsetzen Aus den edierten Decreta wurde geschlussfolgert dass sich von 1456 bis 1481 etwa 250 Orte an den Oberhof gewandt haben und 1629 Spruche ergangen sind Inhaltlich waren dies uberwiegend Fragen des Privat und Verfahrensrechts 2 Nach 1518 sank die Zahl der Anfragen stark denn seit diesem Jahr wurde den Bauern verboten sich an konigliche Gerichte zu wenden Sie konnten sich somit nur noch an die adlige Gerichtsbarkeit wenden 1 Verfahren und Zusammensetzung Bearbeiten Die Spruche waren zuerst noch in deutscher Sprache relativ schnell dann jedoch nur noch in Latein gehalten 2 Das Verfahren wurde schriftlich gefuhrt die Gerichte die den Oberhof anriefen versiegelten ihre Akten und versandten sie nach Krakau Die Parteien eines Verfahrens waren in dem Verfahren in Krakau nicht beteiligt sie mussten sich bei der Abfassung der Anfrage vor dem unteren Gericht beteiligen Eine Schelte der Urteilsspruche war ebenso wie bei der Krakauer Spruchsammlung nur moglich vor der Kommission der sechs Stadte Magdeburger Rechts Zunachst wurde diese Institution erst als sex civitates oder commissatii sex civitatum bezeichnet Erst im 16 Jahrhundert wurde diese Kommission als ein Gericht betrachtet 1 Neben dem Krakauer Oberhof existierten Gerichte in Breslau Posen und der Kulmer Oberhof 3 Fur die Besetzung war vorgesehen dass sich das Gericht aus Schulzen und Vogten der Orte zusammensetzte die nach deutschem Recht lebten Die Realitat sah jedoch anders aus das Gericht war mit Burgern der Stadte wie Krakau und Kazimierz besetzt Diese waren jedoch mit Expertise im Magdeburger Recht ausgestattet Im 16 Jahrhundert waren nur rechtskundige Burger Krakaus im Oberhof tatig 2 Mit Privileg von Henri III aus dem Jahr 1574 wurde den Burgern sogar das alleinige Recht zur Besetzung des Gerichtes zugestanden 1 An der Spitze des Oberhofes stand ein vom Konig auf Lebenszeit berufener Vogt 3 Neben ihm waren sieben Schoffen auf Lebenszeit berufen 1 Ende und Rezeption Bearbeiten Im Jahr 1791 reformierte der Sejm mit einem Gesetz das Gerichtswesen in Polen grundlegend Der Oberhof wurde im Zuge dieser Entwicklung im Jahr 1794 aufgelost 2 Der Rechtshistoriker Heiner Luck ordnet die Errichtung des Oberhofes in die Entwicklungen in Polen ein magdeburgisches Recht zu ubernehmen was seit dem Hochmittelalter zu einer Rezeption deutschen Rechtes in Orten und Landstrichen Osteuropas gefuhrt hatte In Krakau galt seit der Neugrundung 1257 Magdeburg Breslauer Recht Konig Kasimir liess nach der Errichtung des Oberhofes eine Handschrift des Sachsenspiegel Landrechtes und des Magdeburger Weichbildrechtes anschaffen Der Oberhof sollte verhindern dass die Stadte sich nach Magdeburg wenden wurden um Rechtsauskunfte einzuholen und so die Rolle des Konigtums starken und die Siedlungen in den polnischen Staat integrieren 2 Der Konig verbot sogar die Einholung von Rechtsauskunften im Ausland 3 Jedoch war noch bis ins 16 Jahrhundert die Praxis verbreitet bei schwierigen Rechtsfragen die Auskunft aus Magdeburg einzuholen 2 Der Oberhof in Krakau fuhrte jedoch zu einer Starkung der Rezeption Magdeburger Rechtes in Polen 4 Seit 2007 erinnert eine Reliefplatte eines Krakauer Kunstlers inmitten der Tuchhallen an die Rolle Krakaus als Stadt Magdeburger Rechts Die Aufarbeitung der Spruche des Oberhofes durch die Wissenschaft steht Anfang des 21 Jahrhunderts erst am Anfang 2 Literatur BearbeitenHeiner Luck Krakauer Oberhof fur deutsches Recht in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2 Auflage Band III Lieferung 17 Spalten 205 208 Margret Obladen Magdeburger Recht auf der Burg zu Krakau Die guterrechtliche Absicherung der Ehefrau in der Spruchpraxis des Krakauer Oberhofs In Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen Band 48 2005 Krystyna Waligora Die Dekrete des Krakauer Oberhofs 1456 1504 als Textallianzen und Textsorten Verlag Jagiellonian University 2009 Anmerkungen Bearbeiten a b c d e f Margret Obladen Magdeburger Recht auf der Burg zu Krakau Die guterrechtliche Absicherung der Ehefrau in der Spruchpraxis des Krakauer Oberhofs In Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen Band 48 2005 S 38 41 a b c d e f g h i j k Heiner Luck Krakauer Oberhof fur deutsches Recht in Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band III Lieferung 17 Spalten 205 208 a b c Inge Bily Wieland Carls Katalin Gonczi Sachsisch magdeburgisches Recht in Polen Untersuchungen zur Geschichte des Rechts und seiner Sprache Walter de Gruyter 2012 ISBN 978 3 11 024890 6 S 28 29 Katalin Gonczi Die Mittelalterliche Stadtrechtsentwicklung in Ostmitteleuropa im Kontext des Rechtstransfers In Antonio Sanchez Aranda Hrsg Rechtskultur Band 6 Edition Rechtskultur 2018 ISBN 978 3 96374 033 6 S 6 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Krakauer Oberhof fur deutsches Recht amp oldid 238061870