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Als Rechtshistoriker wird ein Jurist oder Historiker bezeichnet der sich mit der Rechtsgeschichte befasst Aber auch Volkskundler Theologen und Philologen tragen zu diesem interdisziplinaren Fachgebiet bei Ob es bereits im Mittelalter Rechtshistoriker gegeben hat ist umstritten Historischen Sinn kann man mittelalterlichen gelehrten Juristen jedenfalls nicht absprechen Aber erst ab dem Humanismus beobachtet man eine intensivere Beschaftigung mit der Geschichte des Rechts Als Begrunder der deutschen Rechtsgeschichte bezeichnet man ublicherweise Hermann Conring mit seinem Werk De origine iuris Germanici 1643 An deutschen Universitaten sind eigentliche rechtshistorische Lehrstuhle selten geworden Immer wieder wird beklagt das Fach sterbe aus Fuhrende Fachzeitschriften im deutschsprachigen Raum sind die Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte und die Zeitschrift fur Neuere Rechtsgeschichte Das Standardwerk auf diesem Gebiet ist das Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte HRG Alle zwei Jahre treffen sich die Fachvertreter auf dem Deutschen Rechtshistorikertag Der 38 Deutsche Rechtshistorikertag fand 2010 an der Westfalischen Wilhelms Universitat in Munster statt der 39 wurde 2012 von der Universitat Luzern ausgerichtet und der 40 Deutsche Rechtshistorikertag im Jahr 2014 fand in Tubingen statt Weblinks Bearbeitenwww rechtshistorikertag de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtshistoriker amp oldid 215746257