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Das Konkordat von Fontainebleau war ein staatskirchenrechtlicher Vertrag den Napoleon I mit Papst Pius VII am 25 Januar 1813 in Fontainebleau schloss Seitens des Papstes wurde der Vertrag wenig spater annulliert Vorangegangen war das Konkordat von 1801 mit dem Napoleon zu jener Zeit noch als Erster Konsul die Beziehungen Frankreichs zur Katholischen Kirche neu ordnete Wesentlicher Inhalt des Vertrages der lediglich von franzosischer Seite als Konkordat betrachtet wurde waren Bestimmungen zur Bestatigung der franzosischen Bischofe Daneben enthielt er Zugestandnisse zugunsten der Kirche gegenuber dem Konkordat von 1801 Da die napoleonische Herrschaft bald darauf endete ist der Vertrag nie wirklich zur Ausfuhrung gelangt Bereits am 24 Marz 1813 nahm der Papst der die Vereinbarung ohnehin nur als Praliminarartikel sah gegenuber den in Fontainebleau versammelten Kardinalen seine Zustimmung zuruck Literatur BearbeitenJohann Jakob Herzog Gustav Leopold Plitt Hrsg Real Encyklopadie fur protestantische Theologie und Kirche 8 Band 2 Auflage J C Hinrichs Leipzig 1881 S 159 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konkordat von Fontainebleau amp oldid 184358979