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Das Kolonenedikt des Anastasius ist ein vom ostromischen Kaiser Anastasius I erlassenes Edikt das in eine Ubergangsphase in der Entwicklung vom freien Bauern zum ans Land gebundenen Kolonen fiel War bis dahin vielfach die bodenbearbeitende Bevolkerung an ihr Land gebunden wahrend ihr Besitz ihrem Herrn gehorte so konnten andere nach drei Jahrzehnten in diesem Rechtszustand ihren mobilen Besitz bzw ihr Vermogen in eigenen Besitz nehmen Doch auch sie waren gezwungen das Land zu bebauen und Abgaben tributum zu entrichten Kaiser Anastasius auf einer Munze die zwischen 498 und 507 in Konstantinopel gepragt wurde Im Unterschied zur spateren Gesetzgebung unter Kaiser Justinian I wird hierbei noch zwischen freien und unfreien Kolonen unterschieden Diese Unterscheidung verschwindet im Laufe des 6 Jahrhunderts so dass Kolone und Unfreier identisch gebraucht wurden um Ackerbauern zu beschreiben die an die Scholle gebunden waren und kein freies Eigentum mehr besassen Zugleich machte Anastasius eine Pacht von dreissig Jahren Dauer verbindlich In den Quellen erscheinen fur die schollengebundenen Bearbeiter des Bodens die Bezeichnungen coloni adscriptii oder coloni originarii Die Durchsetzung der Schollenbindung verscharfte Kaiser Konstantin der Grosse dadurch dass er den Herren erlaubte fluchtige Kolonen in Ketten zu legen allerdings nur dann wenn ihre Flucht weniger als 30 Jahre zurucklag Codex Theodosianus 5 18 1 Dennoch blieb die Mobilitat in der Gesellschaft wahrscheinlich sehr hoch 1 Seit 365 war es den Kolonen verboten uber ihren Besitz ihr peculium zu verfugen was vor allem Arbeitsgerate beinhaltet haben durfte 2 Seit 371 durften die Herren die Abgaben der Kolonen selbst eintreiben Schliesslich verloren die Ackerbauer 396 auch noch das Klagerecht gegen ihren Herrn 3 Damit hatten kaiserliche Gesetze vermutlich auf Initiative der grossen Landbesitzer die Voraussetzungen geschaffen beinahe unbeschrankte Verfugungs und Polizeigewalt an lokale Herren zu uberantworten deren wachsende Wirtschaftseinheiten sich dadurch gegenuber staatlichem Einfluss zunehmend abriegelten Sie waren in der Lage sich kraft ihrer Wirtschaftsmacht und Autarkie vor allem aber durch die Aneignung bis dahin staatlicher Rechte uber Land und Leute in einem bis dahin ungekannten Ausmass zu verselbststandigen Der Text des ursprunglich griechischen Edikts in lateinischer Ubersetzung lautet Imperator Anastasius Augustus Agricolarum alii adscripticii sunt quorum peculia ad dominos pertinent alii triginta annorum tempore coloni fiunt liberi tamen cum rebus suis manent at enim hi quoque et terram colere et tributum solvere coguntur hoc autem tam domino quam agricolis expedit 4 Kaiser Anastasius Augustus Von den Ackerbauern sind einige ans Land gefesselt adscripti ihre Habe gehort den Herren andere werden nach Verlauf von dreissig Jahren Kolonen und behalten ihr Vermogen in freier Verfugung doch werden auch sie sowohl zur Bebauung des Landes als auch zur Abgabenleistung gezwungen Dies ist ebenso fur den Herrn wie fur die Ackerbauer vorteilhaft Edition BearbeitenPaul Kruger Hrsg Corpus Iuris Civilis Bd 2 Codex Iustinianus Berlin 1906 S 441 Buch XI Titel 48 Nr 19 Digitalisat Literatur BearbeitenOliver Schipp Der westromische Kolonat von Konstantin bis zu den Karolingern 332 bis 861 Kovac Hamburg 2009 ISBN 978 3 8300 4575 5 Anmerkungen Bearbeiten Elisabeth Herrmann Otto Die Gesellschaftsstruktur der Spatantike in Alexander Demandt Josef Engemann Hrsg Konstantin der Grosse Imperator Caesar Flavius Constantinus Zabern Mainz 2007 S 188 Peter Sarris Empires of Faith The Fall of Rome to the Rise of Islam 500 700 Oxford University Press Oxford 2011 S 31 Hans Georg Beck Das byzantinische Jahrtausend C H Beck Munchen 1994 S 47 Zitiert nach Ludolf Kuchenbuch Grundherrschaft im fruheren Mittelalter Idstein 1991 S 63 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kolonenedikt des Anastasius amp oldid 222407644