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Das objektive Jagdrecht in Osterreich umfasst alle Rechtsnormen die sich mit der Jagd befassen Das subjektive Recht zur Jagd ist untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden wahrend das praktische Jagdausubungsrecht dem Prinzip des Revierjagdsystems folgend ein Jagdgebiet Eigen oder Genossenschaftsjagdgebiet mit einer festgelegten Mindestflache voraussetzt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Jagdgesetze 2 Umsetzung 3 Jagdflachen 4 Voraussetzung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseJagdgesetze BearbeitenJagdgesetze werden auf Landesebene beschlossen Es gibt demnach neun verschiedene Jagdgesetze die sich aber grosstenteils gleichen Naturschutzrecht ist ebenfalls Landesrecht Andere in Beziehung mit dem Jagdrecht stehende Gesetze wie das Waffengesetz oder das Tierschutzgesetz sind hingegen Bundesgesetze Mit Ausnahme von Flachen zur landwirtschaftlichen Wildtierhaltung sind alle Gebiete bejagbare Flachen Es sind jedoch auch Flachen vorhanden auf denen die Jagd ruht zum Beispiel in Umgebung von Hausern auf Friedhofen offentlichen Strassen usw Umsetzung BearbeitenMit der Vollziehung des jeweiligen Jagdgesetzes sind die Bezirksverwaltungsbehorden gesetzlich betraut diverse Aufgaben sind auf die Landesjagdverbande unter Aufsicht der Behorde ubertragen Fur jedes Bundesland existiert ein eigener Landesjagdverband welcher eine Korperschaft des offentlichen Rechts ist Im Burgenland wurde im Marz 2021 eine Novelle zum Jagdgesetz beschlossen die ein Ende der Pflichtmitgliedschaft im Landesjagdverband mit 31 Dezember 2022 vorsieht 2 3 Jagdflachen BearbeitenBejagbare Flachen teilen sich in Eigenjagden in den meisten Bundeslandern mindestens 115 ha Flache im Burgenland und in Tirol 300 ha Flache zusammenhangende Gemeindejagden mindestens 500 ha Flache von der Behorde zwingend zusammengesetzt aus diversen Kleinflachen verschiedener Grundeigentumer und Sonderjagdgebiete Gemeindejagden unter 500 ha Flache In Eigenjagden ist der Eigentumer von Grund und Boden Jagdausubungsberechtigter sofern dieser eine Jagdkarte besitzt Traditionellerweise werden nicht vom Grundeigentumer genutzte Jagden an Dritte verpachtet was eine Ubernahme samtlicher jagdlicher Rechte und Pflichten fur die jeweilige Jagdperiode 10 Jahre im Revier zur Folge hat und mit besonderen rechtlichen Bestimmungen einhergeht z B fixierte Pachtperiode Verpflichtung zur Kompensation von Wildschaden durch den Pachter etc Eine Alternative zur Pacht stellt der Abschussvertrag dar der vor allem von grosseren Forstverwaltungen immer mehr bevorzugt wird und als einfacher Vertrag beiden Seiten mehr Handlungsspielraum gibt Im Falle der Pacht ist der Pachter Ansprechpartner der Behorde in jagdlichen Angelegenheiten im Falle eines Abschussvertrages ist der Abschussnehmer der Behorde nicht bekannt Gemeindejagden werden meist durch offentliche Versteigerung an Jagdgenossenschaften oder Jagdgesellschaften Verein zum Zwecke der Ausubung der Jagd vergeben auch eine Vergabe an Einzelpersonen oder sonstige juristische Personen ist moglich aber selten Voraussetzung BearbeitenDie Jagd kann nur von Inhabern einer Jagdkarte ausgeubt werden Voraussetzung zur Erlangung einer Jagdkarte ist die erfolgreiche Absolvierung der Jungjagerprufung welche im Anschluss an einen mehrmonatigen Kurs erfolgt Die Prufung umfasst diverse Fachgebiete z B Wildtierkunde Recht Brauchtum Waffenkunde Schiesspraxis uvm und erfolgt kommissionell Die Prufung ist am Wohnort zu absolvieren und hat bundeslanderweise teils stark unterschiedliche Inhalte und Prufmodi Fur jedes Bundesland ist eine eigene Jagdkarte zu losen wobei jedoch der Besitz einer osterreichischen Jagdkarte oder einer vergleichbaren auslandischen Bescheinigung ausreicht um in jedem Bundesland eine Jagd gast karte losen zu durfen Literatur BearbeitenRudolf Gurtler und Peter Lebersorger Niederosterreichisches Jagdrecht Kommentar 7 Auflage 2010 ISBN 978 3 7046 5363 5 Martin P Schennach Jagdrecht Wilderei und gute Policey Namen und ihre Durchsetzung im fruhneuzeitlichen Tirol Vittorio Klostermann Frankfurt am Main 2007 ISBN 978 3 465 04023 1 Hans Schlager Strukturelle Probleme des Salzburger Jagdrechts Historische Entwicklung sowie verfassungsrechtliche Probleme des Jagdrechts und Wildokologie Verlag Dr Muller 2008 ISBN 978 3 639 01425 9 Weblinks BearbeitenWiener Landesjagdverband JagdkulturEinzelnachweise Bearbeiten Das Jagdsystem In jagd oesterreich at Archiviert vom Original am 13 Februar 2019 abgerufen am 13 Februar 2019 Jagdverband bereitet Verfassungsklage vor In ORF at 23 Marz 2021 abgerufen am 6 Oktober 2021 Andreas Troscher Landesjagdverband Burgenland wird aufgelost In Salzburger Nachrichten 1 Oktober 2021 abgerufen am 6 Oktober 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jagdrecht Osterreich amp oldid 236980137