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Der Heidelberger Sukzessionsvertrag war ein Vertrag im Hause Wittelsbach der am 2 November 1553 in Heidelberg zwischen den pfalzischen Wittelsbachern als Prasumptiv Erben der Kurpfalz und der Kurfurstenwurde geschlossen wurde Er war innerhalb dieser Familie der letzte von mehreren Vertragen in dem die Erbfolge und das Erbe nach dem zu erwartenden Aussterben der Heidelberger Linie der Pfalzgrafen bei Rhein geregelt wurden Ziel war der Erhalt der Kurwurde bei den pfalzischen Wittelsbachern und die Abwehr der Anspruche der bayerischen Wittelsbacher auf die pfalzische Kurwurde Der Hausvertrag von Pavia von 1329 bestimmte fur das Haus der Wittelsbacher dass die pfalzischen und bayerischen Wittelsbacher in der Kurwurde alternieren sollten was jedoch bisher nicht der Fall gewesen war Die Goldene Bulle von 1356 bestimmte den Pfalzgrafen bei Rhein zum Erztruchsess des Heiligen Romischen Reiches Die weltlichen Kurfurstenwurden vererbten sich gemass der Primogenitur somit konnte nur genau ein mannlicher Erbe Nachfolger in einer Kurfurstenwurde werden Inhaltsverzeichnis 1 Beteiligte 2 Vertragsinhalt 3 Literatur 4 Belege 5 Siehe auchBeteiligte BearbeitenVertragspartner waren alle damals lebenden pfalzischen Wittelsbacher Kurfurst Friedrich II von der Pfalz dessen Ehe kinderlos geblieben war dessen unverheirateter Bruder Herzog Wolfgang von Pfalz Neumarkt und beider Neffe Herzog Ottheinrich von Pfalz Neuburg dessen Ehe gleichfalls kinderlos geblieben war Sie vertraten die Heidelberger Linie der Pfalzgrafen deren Aussterben abzusehen war Als Prasumptiv Erben traten die ubrigen pfalzischen Wittelsbacher dem Vertrag bei Von der Linie Pfalz Simmern der alte Herzog Hans und seine drei Sohne die Herzoge Friedrich Georg und Reichard von der Linie Pfalz Zweibrucken Herzog Wolfgang fur sich selbst und als Vormund seines minderjahrigen Vetters Herzog Georg Hans von Pfalz Veldenz Den minderjahrigen Georg Hans vertraten weiter seine beiden Untervormunder Ludwig von Eschenau kurpfalzischer Grosshofmeister und Job Weidenkopf von Okenheim Landschreiber zu Lichtenberg 1 Georg Hans glaubte sich spater ubervorteilt Der Historiker Bachmann wies dies zuruck denn es gedenkt sich gar nicht dass der einzige minderjahrige Prinz von so vielen vortreflichen Fursten habe wollen vervortheilet werden oder dass sein Herr Obervormund der gleiches Interesse mit ihm hatte oder seine Untervormunder solches wurden haben geschehen lassen 2 Vertragsinhalt BearbeitenBeide Linien Pfalz Simmern und Pfalz Zweibrucken hatten zuvor in geheimen Vertragen dem Disibodenberger Vertrag von 1541 und dessen Erneuerung von 1546 unter sich vereinbart danach zu streben bei dem Aussterben der Kurlinie die Kurwurde mit vereinter Kraft fur sich zu erhalten und die Kurpfalz unter sich aufzuteilen 3 1545 und 1551 hatten sich die Pfalzgrafen gegen die Anspruche der bayerischen Linien verbundet 4 Am Tag des Vertrages von 1551 dem 18 Marz 1551 wurden dem Kurfurst die Geheimvertrage bekannt gemacht worauf der sogleich am Folgetag dem 19 Marz 1551 einen neuen Vergleich zuwege brachte mit dem Inhalt dass der Herzog von Pfalz Simmern ihm sukzedieren und die Kurlande ungeteilt erhalten sollte 5 Dies wurde nun 1553 zwischen allen Pfalzgrafen in feierlicher Form wiederholt und bekraftigt Herzog Hans von Pfalz Simmern oder falls er beim Aussterben der Kurlinie bereits verstorben sein wurde dessen altester Sohn im Laienstand sollten in Kurpfalz sukzedieren und die Kurlande ungeteilt erhalten Herzog Wolfgang und Herzog Georg Hans sollten mit anderen Territorien abgefunden werden 1559 starb die Kurlinie aus und die Erbfolge wurde so geregelt wie es im Heidelberger Sukzessionsvertrag sechs Jahre zuvor bestimmt worden war Herzog Friedrich von Pfalz Simmern erhielt die Kurwurde und die Kurpfalz Herzog Wolfgang von Pfalz Zweibrucken erhielt das eine Generation zuvor neu entstandene Furstentum Pfalz Neuburg die sogenannte Junge Pfalz Herzog Georg Hans von Pfalz Veldenz erhielt die Grafschaft Lutzelstein Literatur BearbeitenJohann Heinrich Bachmann Betrachtungen uber die Grundfeste des Hauses Pfalzbaiern namlich das allgemeine Familienfideicommiss in Verbindung mit dem Rechte der Erstgeburt Mannheim 1780Belege Bearbeiten Bachmann 1780 S 49 Bachmann 1780 S 50 f Bachmann 1780 S 37 Bachmann 1780 S 37 f Bachmann 1780 S 38 ff Siehe auch BearbeitenStammliste des Hauses Wittelsbach Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Heidelberger Sukzessionsvertrag amp oldid 150919996