www.wikidata.de-de.nina.az
Unter einer Hausberufung versteht man die Berufung eines Hochschulbediensteten zum Professor an derselben Hochschule bzw Universitat an der er bislang fest beschaftigt ist In der Deutschen Demokratischen Republik DDR war die Hausberufung eine ubliche Vorgehensweise 1 In der Bundesrepublik Deutschland besteht hingegen landlaufig ein sogenanntes Hausberufungsverbot 2 worunter allerdings kein eigentliches Verbot sondern mehr oder weniger starke Einschrankungen fur die Moglichkeit einer Besetzung akademischer Stellen insbesondere permanenter Professuren mit Wissenschaftlern verstanden werden die bereits derselben Einrichtung angehoren so zum Beispiel in Baden Wurttemberg nach 48 Absatz 2 Satz 3 5 des LHG oder in Brandenburg z B nach 40 Abs 3 BbgHG 3 Ziel der Beschrankungen ist es eine ungebuhrliche wissenschaftliche Amterpatronage Nepotismus oder unlautere Bevorzugung aufgrund personlicher Beziehungen bei der Besetzung akademischer Stellen zu verhindern 4 Ist das nachgewiesenermassen nicht zu befurchten so ist auch ein Hausbewerber im Berufungsverfahren nach seiner Eignung Leistung und Befahigung die auch von externen Gutachtern zu prufen ist berucksichtigungsfahig Ein generelles und ausnahmsloses Hausberufungsverbot ware grundgesetzwidrig 4 es stunde im Widerspruch zum Prinzip der Bestenauslese 5 und somit zu Art 33 Abs 2 6 des Grundgesetzes 7 Privatdozenten die an einer Hochschule lediglich ihre unentgeltliche Titellehre anbieten sind daher meist zumindest de iure nicht von den Einschrankungen betroffen und Juniorprofessoren sind sogar ausdrucklich an ihrer eigenen Hochschule berufbar Die landesrechtlichen Beschrankungen fur Hausberufungen wurden daher mit Blick auf Art 33 Abs 2 GG mit Ausnahmeklauseln versehen die auf dem Hintergrund des Grundgesetzes grosszugig auszulegen sind 8 9 In jedem Fall sind Konkurrentenklagen auch von Hausbewerbern nicht ausgeschlossen 10 11 12 Faktisch allerdings stellen Hausberufungen in Deutschland sehr seltene Ausnahmen dar da sie normalerweise auch dann vermieden werden wenn sie rechtlich moglich waren Die meisten Berufungskommissionen wollen den Eindruck von Nepotismus vermeiden In Osterreich gibt es kein Hausberufungverbot und Professuren werden in einem offenen Verfahren ausgeschrieben 98 Universitatsgesetz 2002 bei dem es zumindest formal weder Vor noch Nachteile bringt an der betreffenden Hochschule bereits beschaftigt zu sein Einzelnachweise Bearbeiten Karin Zachmann Mobilisierung der Frauen Technik Geschlecht und kalter Krieg in der DDR Campus Verlag 2004 ISBN 3593376296 zugleich Darmstadt TU Habilitationsschrift 1 Hartmer Detmer Hg Hochschulrecht Ein Handbuch fur die Praxis 2 Aufl Heidelberg Muller 2011 S 146 Gesetz uber die Hochschulen des Landes Brandenburg Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG vom 28 April 2014 a b Wiltrud Christine Radau Deutscher Hochschulverband DHV Ist eine Hausberufung unzulassig In Forschung und Lehre 6 Februar 2018 Archivierte Kopie Memento vom 15 April 2015 im Internet Archive BayVGH Beschluss vom 29 September 2010 Az 7 CE 10 1827 Hartmer Detmer Hrsg Hochschulrecht Ein Handbuch fur die Praxis 2 Aufl Heidelberg Muller 2011 S 146 Jan Fassbender Deutscher Hochschulverband DHV Hausberufungsregelungen im Bund und in den Landern In Kurzinformation 12 Juni 2015 Christian Fonk Hochschullehrerbund Bundesvereinigung hlb Hausberufungsregelungen in den Landern In Infoblatt 28 Juni 2018 BayVGH Beschluss vom 29 September 2010 Az 7 CE 10 1827 OVG Sachsen Anhalt Beschluss vom 16 Januar 2013 Az 1 M 1 13 http www landesrecht sachsen anhalt de jportal quelle jlink amp docid MWRE130000475 amp psml bssahprod psml amp max trueBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hausberufung amp oldid 220095589 Hausberufungsverbot