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Grenzbaum ist ein Begriff aus dem deutschen Sachen bzw Nachbarrecht genauso wie der Grenzstrauch 1 Grenzbaume wurden bis ins 19 Jh 2 auch als Malbaum 3 bezeichnet Grenzbaume auf einer Karte der Limburger Mark 1782 Grenzbuche Hinterzinnwald 1930 Gesetzlich normiert ist dieser Begriff heute in 923 BGB Es handelt sich hier um einen Baum oder Strauch der auf der Grenze zwischen Grundstucken steht wobei es massgeblich auf den Stamm an der Stelle ankommt an der dieser aus der Erde austritt Da viele Baume bereits oberhalb der Bodenoberflache Ansatze des Wurzelwerks zeigen ist es nicht immer einfach zu entscheiden ob es sich um einen Grenzbaum handelt Wurzelanlaufe gehoren im Gegensatz zu Wurzelauslaufen noch zum Stammfuss bzw Stamm OLG Munchen Urteil vom 10 Juni 1992 AgrarR 1994 27 4 Solange der Baum Strauch steht gehoren die Fruchte des Baums Strauchs den Grundstuckseigentumern zu gleichen Teilen Wird der Baum Strauch gefallt gehoren seine Uberreste ebenfalls beiden Grundstuckseigentumern Jeder der Nachbarn hat das Recht die Beseitigung des Baums Strauchs zu verlangen Die Beseitigungskosten mussen beide Nachbarn zu gleichen Teilen tragen Verlangt ein Nachbar die Beseitigung und der andere Nachbar will sich nicht an den Beseitigungskosten beteiligen so verzichtet er auf sein Recht an dem Grenzbaum und der Nachbar der die Beseitigung will tragt alle Kosten Er erwirbt zugleich dann das Alleineigentum an dem gefallten Baum Ein Baum Strauch der als Grenzzeichen dient darf dann nicht beseitigt werden wenn dieses Grenzzeichen nicht durch ein anderes zweckmassiges Grenzzeichen ersetzt werden kann Die regelnde Norm 923 BGB zeichnet sich wahrscheinlich unfreiwillig durch eine gewisse literarische Qualitat aus da Abs 1 im Versmass des Hexameters verfasst ist Steht auf der Grenze ein Baum so gebuhren die Fruchte und wenn der Baum gefallt wird auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen Zusatzlich reimt sich Abs 3 Diese Vorschriften gelten auch fur einen auf der Grenze stehenden Strauch Eine besondere Form des Grenzbaums stellt der Markbaum 5 dar der als Grenzpunkt offiziell eine Grenze markiert und heute nur noch kulturhistorische Bedeutung hat Alte Grenzbaume stehen haufig unter Denkmalschutz 6 Siehe auch BearbeitenGrenzwand Hammerschlags und Leiterrecht Grenzbaum Carlsbuche Grenzbaum Kandelaberfichte ArriachEinzelnachweise Bearbeiten 923 3 BGB Hessisches Hauptstaatsarchiv 173 1098 Dr Oscar Mothes Illustrirtes Bau Lexikon Band 2 Verlag Otto Spamer Leipzig und Berlin 1866 Eintrag Grenzbaum Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive auf Baumkataster name Deutsches Rechtsworterbuch Markbaum Abgerufen am 5 Juni 2022 deutsch Lebende Grenzbaume VolmeTal com Memento vom 23 Februar 2015 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 7673093 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grenzbaum amp oldid 224095557