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Goden ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Zum deutschen Jazzmusiker und Instrumentalmusiklehrer siehe Peter Goden zum deutschen Fussballspieler siehe Kevin Goden Gode islandisch Godi fur Priester oder wohl auch ubertragen Konig war bis zur Einfuhrung der Jarnsida im Jahre 1271 der Trager der Regierungsgewalt in Island Inhaltsverzeichnis 1 Herkunft 2 Quellen 3 Ursprung 4 Funktionen 5 Entwicklung 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseHerkunft BearbeitenEtymologisch wird das Wort zu guth und goth Gott gestellt Der Begriff erscheint im Korpus der Runeninschriften fruh im 4 Jahrhundert in der Inschrift des sudwestnorwegischen Steins von Nordhuglo sowie auf zwei Inschriften der Wikingerzeit wie beispielsweise dem Runenstein von Helnaes aus der danischen Region Funen Das Wort godord ist hingegen nur auf Island belegt und zeigt dass dort eine Sonderentwicklung stattgefunden hat Daruber hinaus gibt es noch eine althochdeutsche Glosse im Abba Glossar die das Wort goting oder cotinc bzw goding mit lat tribunus Tribun Vorsteher ubersetzt ciliarcus uueraltkhraft tribunus cotinc qui mille uiros habet ther thusunt manno habet edho camano Gl I 88 15 Chiliarch Tribun der 1000 Manner hat 1 Quellen BearbeitenAls zuverlassigste Quellen uber das Godenamt werden die Gragas das Landnamabok und die Sturlunga saga angesehen Im 19 Jahrhundert sah man auch die Islandersagas als historische Quellen an Heute ist man nach der Sagakritik skeptischer und rechnet mit einer starken literarischen Uberarbeitung 2 Die Nachrichten uber das Godentum stammen aus dem 13 Jahrhundert Ursprung BearbeitenZu Beginn gab es 36 godar die auch hofdingar Hauptlinge genannt wurden Ihr Amt hiess godord und die damit verbundene Macht mannaforrad Herrschaft uber die Manner oder riki Macht Der Ursprung liegt im Dunkeln Am haufigsten wird angenommen dass sich die Macht der Goden von ihrem Tempelbesitz hergeleitet habe 3 Es wird auch vertreten dass das Godentum auf Island nur sehr lose mit dem Tempelpriestertum verknupft gewesen sei 4 In der altislandischen Literatur kommt das Wort hofgodi Tempelgode ofter vor Funktionen BearbeitenDie feste Ordnung der Godenherrschaft scheint mit der Grundung des Althings Althing 930 entstanden zu sein Man legte die Gesamtzahl der Godentumer Thingversammlungen auf 36 fest Im Jahre 965 wurde das Land geviertelt und man fugte drei Godentumer hinzu da der Bezirk im Norden aus vier Godentumern bestand In den Ost West und Sudvierteln gab es nun drei im Nordviertel vier Thingversammlungen Zu jeder Thingversammlung gehorten drei Goden und jeder Thingverband hatte einen Haupttempel Die zwolf Goden im Norden sollten aber keinen grosseren Einfluss haben als die neun Goden in den jeweiligen anderen Vierteln Also erhielt jedes der anderen Viertel je einen Goden hinzu Im 12 Jahrhundert gehorten etwa 100 Bauernhofe zu einem Godord Die Godengewalt godord war frei verausserlich vererbbar und auch teilbar indem jeweils einer der Berechtigten sein Godentum uber drei Thingversammlungen Fruhjahrsthing Herbstthing und Allthing innehaben sollte Es gab auch weibliche Goden die Gydjar In der Landnamabok der wichtigsten Quelle zur islandischen Besiedlungsgeschichte werden zwei Frauen mit Namen THuridr Gydja erwahnt In der Vatnsdoela Saga wird sogar von einer Frau mit Namen Steinvor berichtet die Tempelpriesterin hofgydja war und dem Haupttempel vorstand Im eddischen Hyndluljod wird eine Hledis Gydja erwahnt Das Recht am Hof auf dem der Tempel stand das Recht am Tempel und das darauf gestutzte Godord waren getrennt Das Godord war eine selbstandige und als reine Machtposition eine abstrakte verkehrsfahige Sache Bei der christlichen Zehntgesetzgebung wurde das Godord nicht als zehntpflichtig angesehen Die Rechte und Pflichten des Goden betrafen die Landesverwaltung auf dem Allthing und die Bezirksverwaltung Die Aufgabe der Landesverteidigung gab es auf Island nicht Jeder Gode hatte seine Thingleute Diese hatten aber das Recht den Goden innerhalb ihres Thingbezirks zu wechseln Die wichtigste Aufgabe des Goden war es die Interessen seiner Thingleute zu vertreten Die Goden hatten vor Sonnenuntergang des ersten Thingtages auf dem Thing zu erscheinen Sie hatten Sitz und Stimme in der gesetzgebenden Versammlung mussten die Richter fur das Gericht benennen und den Gesetzessprecher bestellen Sie nahmen an den Gerichtsverhandlungen als Geschworene teil und waren auch Friedensrichter im eigenen Bezirk Die Goden waren aber auch von ihren Bauern abhangig denn diese waren die einzigen mit denen Feinde von aussen abgewehrt werden konnten Die Bauern hatten ihrerseits zu den Thingversammlungen zu erscheinen Jeder neunte Bauer hatte seinen Goden auf der Thingfahrt zu begleiten Die Goden regelten auch den Handel Sie legten die Preise fest die Auslander fur ihre Waren verlangen durften 5 Entwicklung BearbeitenGegen Ende der Freistaatszeit setzte eine Konzentration ein Ein Gode ubernahm mehrere Godord so dass am Ende das gesamte Land von etwa 10 Mannern regiert wurde die den machtigsten Familien entstammten Die unmittelbare Beziehung zu den Bauern trat zuruck Es bildeten sich unter den Bauern Substrukturen der Macht Diese Entwicklung wurde abgebrochen als der norwegische Konig 1268 die Macht ubernahm Literatur BearbeitenElse Ebel Gode Godentum In Reallexikon der Germanischen Altertumskunde RGA 2 Auflage Band 12 Walter de Gruyter Berlin New York 1998 ISBN 3 11 016227 X S 260 263 Else Ebel Der regionale Handel am Beispiel Islands zur Sagazeit In Herbert Jankuhn Hrsg Untersuchungen zu Handel und Verkehr der vor und fruhgeschichtlichen Zeit in Mittel und Nordeuropa Gottingen 1985 Hans Kuhn Das alte Island Diederichs Dusseldorf 1971 olafur Larusson Godi og Godord In Kulturhistorisk leksikon for Nordisk Middelalder Band 5 Kopenhagen 1960 Sp 363 366 Konrad Maurer Das Staatsrecht des islandischen Freistaats Vorlesung uber altnordische Rechtsgeschichte Band IV Neudruck Osnabruck 1966 Herrmann Josef Seggewiss Godi und Hofdingi Die literarische Darstellung und die Funktion von Gode und Hauptling in den Islandersagas Frankfurt 1978 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Gode Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten goting 1 2 Vorlage Toter Link www cis uni muenchen de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis auf cis uni muenchen de Authentifizierung notig Herrmann Josef Seggewiss Godi und Hofdingi Kuhn Das alte Island S 109 olafur Larusson Godi og Godord Sp 363 f Konrad Maurer Das Staatsrecht des islandischen Freistaats S 213f von See Altnordische Rechtsworter S 107ff Else Ebel Der regionale Handel am Beispiel Islands zur Sagazeit Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Godentum amp oldid 227961880