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Das Gesetz zur Anderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens vom 24 April 1934 war ein Gesetz im NS Staat Das Gesetz auch Verratsnovelle genannt 1 trat am 2 Mai 1934 in Kraft Es verscharfte die strafrechtlichen Bestimmungen fur Hoch und Landesverrat anstelle der ehrenvollen Festungshaft lautete die Strafdrohung fast immer auf Zuchthaus oder Tod Zugleich wurde die Strafbarkeit auf Vorbereitungshandlungen erstreckt sowie Versuch und Vollendung weitgehend gleichgestellt Das Gesetz verlagerte die Zustandigkeit fur Hoch und Landesverrat von mit Berufsrichtern besetzten Reichsgericht auf den neugeschaffenen Volksgerichtshof mit Senaten aus je zwei Berufs und drei Laienrichtern Politische Straftaten wurden nunmehr durch ein Sondergericht abgeurteilt am 18 April 1936 2 wurde der Volksgerichtshof als ordentliches Gericht bezeichnet Das Gesetz wurde am 20 September 1945 mit dem alliierten Kontrollratsgesetz Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht aufgehoben Das Gesetz wird heute als typisch nationalsozialistisch und rechtsstaatswidrig eingeordnet 3 Literatur BearbeitenAmtliche Begrundung zum Gesetz zur Anderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahren vom 24 4 1934 In Deutsche Justiz 1934 S 595 ff Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz zur Anderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens Quellen und VolltexteEinzelnachweise Bearbeiten Christian Kassecker Straftheorie im Dritten Reich Entwicklung des Strafgedankens im Dritten Reich Berlin 2009 Diss Wurzburg 2009 S 80 ff Gesetz uber den Volksgerichtshof und uber die funfundzwanzigste Anderung des Besoldungsgesetzes vom 18 April 1936 RGBl I 1936 S 369 BT Drs 16 13654 S 4 PDF Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Anderung von Vorschriften des Strafrechts und des Strafverfahrens amp oldid 221763456