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Geschutzter Landschaftsteil ist eine der Schutzkategorien des Salzburger Naturschutzgesetzes 12 15 Die Kategorie umfasst kleinraumige Landschaftsteile oder Grunbestande insbesondere Wasserlaufe und Gewasserufer Teiche kleinflachige Moore Naturwaldreservate Fundorte von Mineralien und Fossilien Baumgruppen Parkanlagen Alleen sowie Schutzpflanzungen Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Unterschutzstellungsverfahren 3 Vorlaufiger Schutz und Eingriffe 4 Geschutzte Landschaftsteile nach Bezirken 5 WeblinksVoraussetzungen BearbeitenKleinraumige Landschaftsteile oder Grunbestande konnen zu geschutzten Landschaftsteilen erklart werden sofern sie wenigstens eine von sechs Voraussetzungen erfullen NSG 12 Sie sind fur das Landschaftsbild besonders pragend Sie enthalten besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen oder Tieren Sie haben besondere wissenschaftliche kulturelle oder kleinklimatische Bedeutung Sie haben besondere Bedeutung fur die Vernetzung einzelner Lebensraume untereinander Sie sind fur die Erholung bedeutsam Sie sind fur das Erscheinungsbild oder den Erhaltungszustand eines Naturdenkmals mitbestimmend Neben den eigentlich notwendigen Flachen konnen dabei auch jene Flachen in den Schutzbereich einbezogen werden die fur den Bestand des Schutzgebietes notwendig sind Unterschutzstellungsverfahren BearbeitenDas Unterschutzstellungsverfahren NSG 13 wird von der zustandigen Bezirksverwaltungsbehorde eingeleitet wobei die Unterschutzstellung per Verordnung durch die Bezirksverwaltungsbehorde erfolgt Vor der Erlassung einer Verordnung muss die beabsichtigte Erklarung des Landschaftsteiles oder Grunbestandes zum geschutzten Landschaftsteil von der Bezirksverwaltungsbehorde kundgemacht und in den betreffenden Gemeinden verlautbart werden Hierzu ist ein Ubersichtsplan durch sechs Wochen hindurch zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen Zusatzlich sind von der beabsichtigten Erklarung auch die Wirtschaftskammer Salzburg die Kammer fur Arbeiter und Angestellte fur Salzburg die Kammer fur Land und Forstwirtschaft in Salzburg die Landarbeiterkammer fur Salzburg die Salzburger Jagerschaft und der Landesfischereiverband Salzburg unter Anschluss eines Ubersichtsplanes zu verstandigen Innerhalb der sechs Wochen konnen Grundeigentumer und sonstigen Personen die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen bei der Gemeinde schriftliche Ausserungen zum Vorhaben vorbringen Daraufhin sind nach Ablauf der Verlautbarungsfrist die gesammelten Ausserungen zugleich mit der Bekanntgabe der Daten der Verlautbarung und einer allfalligen Stellungnahme der Gemeinde vom Burgermeister unverzuglich der Bezirksverwaltungsbehorde zu ubermitteln Die unterschiedlichen Kammern konnen ihre Stellungnahme zum Vorhaben unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehorde bekannt geben Vorlaufiger Schutz und Eingriffe BearbeitenMit der Kundmachung geniesst der fur den Schutz vorgesehene Landschaftsteil oder Grunbestand einen vorlaufigen Schutz 14 der dem des geschutzten Landschaftsteils entspricht Ausgenommen von diesen Einschrankungen sind Massnahmen die der ordnungsgemassen Bewirtschaftung von Liegenschaften insbesondere der land und forstwirtschaftlichen Nutzung und der weidgerechten Jagd und Fischerei im bisherigen Umfang dienen und den Wert des Landschaftsteiles nicht erheblich beeintrachtigen Der vorlaufige Schutz lauft mit Erlassung der Schutzverordnung spatestens jedoch nach sechs Monaten aus Jedoch kann diese Frist aus wichtigen Grunden um weitere sechs Monate verlangert werden In einem geschutzten Landschaftsteil sind alle Eingriffe untersagt die dem Schutzzweck zuwiderlaufen 15 Die Naturschutzbehorde kann in der Verordnung jedoch bestimmte Massnahmen gestatten oder die Moglichkeit einer Ausnahmebewilligung fur bestimmte Eingriffe vorsehen sofern diese nur unbedeutende Auswirkungen auf den Schutzzweck des geschutzten Landschaftsteiles erwarten lassen Geschutzte Landschaftsteile nach Bezirken BearbeitenBezirk Anzahl Flache ha FlachenanteilHallein 9 523 92 0 78 Salzburg 38 169 19 2 58 Salzburg Umgebung 27 196 22 0 20 St Johann im Pongau 16 140 90 0 08 Tamsweg 10 202 12 0 20 Zell am See 19 439 71 0 17 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Geschutzte Landschaftsteile im Land Salzburg Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Salzburger Naturschutzgesetz 1999 NSchG Land Salzburg Geschutzte Landschaftsteile 119 Eintrage mit Stand Janner 2018 Listen der geschutzten Landschaftsteile in Osterreich nach Bundesland Burgenland Karnten Niederosterreich Oberosterreich Salzburg Bezirke HA JO S SL TA ZE Steiermark Bezirke BM DL G GU HF LB LE LI MU MT SO VO WZ Tirol Vorarlberg Wien Die Kategorie fehlt in Karnten und Niederosterreich und wird dort uber die Kategorie Naturdenkmal abgedeckt Schutzgebiete in Natur und Landschaftsschutz im Land Salzburg EU Netzwerke Natura 2000 Europaschutzgebiete Naturwaldreservate Biogenetische Reservate Internationale Schutzgebiete Nationalparks Hohe Tauern Naturparke Untersberg Riedingtal Weissbach Buchberg 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