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Die Gerichtsorganisation im Saargebiet bestand 1919 bis 1935 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die Regierungskommission des Saargebietes 3 Der Oberste Gerichtshof 4 Landgericht 5 Amtsgerichte 6 Verwaltungsgerichtsbarkeit 7 Besondere Gerichte 8 Militargerichte 9 LiteraturAllgemeines BearbeitenNach dem Ersten Weltkrieg wurde das Saargebiet gegen den Willen der Bevolkerung vom Deutschen Reich abgetrennt und unter die Verwaltung des Volkerbundes gestellt In Bezug auf die saarlandischen Gerichten hiess es im Friedensvertrag von Versailles 1 Die im Saarbeckengebiet bestehenden Zivil und Strafgerichte werden beibehalten 2 Von dem Regierungsausschuss wird ein Gerichtshof fur Zivil und Strafsachen eingesetzt der die Berufungsinstanz fur die vorerwahnten Gerichte zu bilden und auf den sachlichen Gebieten zu entscheiden hat fur die diese Gerichte nicht zustandig sind 3 Innere Verfassung und Zustandigkeit dieses Gerichtshofes werden von dem Regierungsausschuss geregelt 4 Die gerichtlichen Entscheidungen ergehen im Namen des Regierungsausschusses 25 der Anlage zu den Artikel 45 bis 50 Die Gerichte blieben daher bestehen jedoch kam es durch die veranderte Grenzziehung zu einigen Verschiebungen Daneben wurde ein Oberster Gerichtshof fur das Saargebiet eingerichtet Die Regierungskommission des Saargebietes BearbeitenDie Regierungskommission des Saargebietes bildete die Regierung des Saargebietes Dort hatte die Abteilung des Mitglieds der Regierungskommission fur Justiz Kultus und Schulwesen die Funktion eines Justizministeriums und damit die Fachaufsicht uber die ordentlichen Gerichte des Saargebietes Der Oberste Gerichtshof BearbeitenDer Oberste Gerichtshof des Saargebietes Cour Supreme de Justice mit Sitz in Saarlouis ubernahm die Aufgaben die bisher von den Oberlandesgerichten und dem Reichsgericht wahrgenommen wurden Er wurde mit Verordnung vom 5 Januar 1921 eingerichtet und hatte zunachst je einen Senat fur Zivil und Strafsachen Spater wurde ein zweiter Zivilsenat eingerichtet Der Oberste Gerichtshof war zustandig fur die Berufung gegen Endurteile des Landgerichts in Zivilsache und der Strafkammern erster Instanz in Strafsachen sowie Beschwerden gegen Urteile des Landgerichtes Dies fuhrte dazu dass Zivilverfahren die das Landgericht in zweiter Instanz entschied in keiner dritten Instanz mehr uberpruft werden konnten Fur die Entscheidung in Fallen von Hochverrat und Landesverrat sowie in den Fallen die ihm durch besonderes Gesetz zugewiesen wurden war der Oberste Gerichtshof erste und letzte Instanz Landgericht BearbeitenDas Landgericht Saarbrucken blieb erhalten busste aber die Zustandigkeit fur die ausserhalb gelegenen Teile seines Gerichtsgebietes ein So gehorten die weiterhin preussischen Amtsgerichtsbezirke Baumholder und Grumbach nun zum Landgericht Koblenz das auch fur das ehemalige Furstentum Birkenfeld zustandig war Das Amtsgericht Homburg das Amtsgericht Blieskastel und das Amtsgericht Merzig wurden dem Landgericht Saarbrucken nachgeordnet Hinzu kamen jedoch das Amtsgericht Merzig aus dem Landgerichtsbezirk Trier und die drei bayerischen Amtsgerichte Blieskastel Homburg und St Ingbert Das Landgericht hatte acht Zivilkammern Ursprunglich waren zwei Strafkammern eingerichtet worden Eine weitere Strafkammer wurde spater errichtet Mit Verordnung vom 20 Mai 1933 wurden beim Landgericht Schnellgerichte zur sofortigen Abarbeitung politischer Straftaten geschaffen Mit Verordnung vom 15 Juli 1924 wurde eine Kammer fur Zollsachen errichtet Daneben bestand am Landgericht ein Schwurgericht dass aus drei Richtern und zwolf Geschworenen bestand Amtsgerichte BearbeitenIm Saargebiet bestanden die folgenden Amtsgerichte Amtsgericht Sitz Bisherige Zuordnung AnmerkungenAmtsgericht Saarbrucken Saarbrucken Preussen LG SaarbruckenAmtsgericht Sulzbach Sulzbach Preussen LG SaarbruckenAmtsgericht Volklingen Volklingen Preussen LG SaarbruckenAmtsgericht Lebach Lebach Preussen LG SaarbruckenAmtsgericht Saarlouis Saarlouis Preussen LG SaarbruckenAmtsgericht Neunkirchen Neunkirchen Preussen LG SaarbruckenAmtsgericht Ottweiler Ottweiler Preussen LG SaarbruckenAmtsgericht Tholey Tholey Preussen LG SaarbruckenAmtsgericht St Wendel St Wendel Preussen LG Saarbrucken mit verandertem SprengelAmtsgericht Merzig Merzig Preussen LG TrierAmtsgericht Homburg Homburg Bayern LG Zweibrucken mit verandertem SprengelAmtsgericht St Ingbert St Ingbert Bayern LG ZweibruckenAmtsgericht Blieskastel Blieskastel Bayern LG Zweibrucken mit verandertem SprengelDas Aufgabenfeld der Amtsgerichte entsprach dem bisherigen Stand Neu hinzu kamen die Aufwertungsstellen die Mieteinigungsamter und die Jugendgerichte die bei den Amtsgerichten eingerichtet wurden Aufgrund der Einfuhrung der Frankenwahrung wurden die Betrage bis zu denen die Amtsgerichte zustandig waren in Franc neu bestimmt In Zivilsachen urteilten die Amtsgerichte bei Streitwerten bis zu 3000 Franc Da dies wertmassig nur die Halfte des Betrags im Reich ausmachten war das Landgericht deutlich starker belastet Verwaltungsgerichtsbarkeit BearbeitenFur Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit war der Verwaltungsausschuss und das Oberverwaltungsgericht zustandig Der Verwaltungsausschuss ubernahm fur die preussischen Landesteile die Funktion des Bezirksaussusses in Trier und fur die bayerischen Landesteile die des Senates der Kammer des Inneren der Kreisregierung in Speyer Er teilte sich in zwei Abteilungen fur die ehemals preussischen und bayerischen Landesteile Als oberste Instanz in Verwaltungsfragen entschied das Oberverwaltungsgericht Es war organisatorisch mit dem Obersten Gericht verbunden und bestand aus dem Prasidenten sowie sechs Richtern des Obersten Gerichtes und funf hoheren Verwaltungsbeamten Es ersetzte das Preussische Oberverwaltungsgericht bzw den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Fur Fragen welches Gericht in Verwaltungssachen zustandig ist bestand der Kompetenzkonflikts Gerichtshof fur das Saargebiet Er bestand aus vier Richtern des Obersten Gerichtes und drei Mitgliedern des Oberverwaltungsgerichtes Die Mitglieder dieses selten zusammentretenden Gerichtes bestimmte der Prasident der Regierungskommission Besondere Gerichte BearbeitenAn besonderen Gerichten bestanden im Saargebiet das Bergwerksgericht und die Kaufmanns und Gewerbegerichte Zu einer Einrichtung von Arbeitsgerichten und Finanzgerichten wie im Reich kam es im Saargebiet nicht Militargerichte BearbeitenMit Verordnung vom 29 Juni 1921 wurde festgelegt dass die franzosischen Militargerichte Verfahren auch gegen Zivilisten an sich ziehen konnten Damit wurde die besatzungsrechtliche Regelung der Nachkriegszeit bestatigt Mit dem Abzug der franzosischen Besatzungstruppen wurde diese Regelung gegenstandslos Literatur BearbeitenHans Westhoff Recht und Verwaltung im Saargebiet Trier 1934 S 25 ff 92 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtsorganisation im Saargebiet amp oldid 231297858