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Dieser Artikel nennt die Gerichte in Reuss alterer Linie Reuss alterer Linie war einer der kleinsten Staaten in Deutschland entsprechend kleinteilig war die dortige Gerichtsorganisation Inhaltsverzeichnis 1 Gerichtsorganisation bis 1868 2 Gerichtsorganisation vor 1868 3 Ab 1878 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGerichtsorganisation bis 1868 BearbeitenEingangsgerichte waren die Stadtrate von Greiz und Zeulenroda die 5 furstlichen Justizamter 14 Patrimonialgerichte und einige Gerichte fur einzelne Gruppen Geistliche Militars u a Daruber stand die furstliche Regierung als zweite Instanz Die letzte Instanz bildete das Oberappellationsgericht Jena Es bestanden folgende 5 Justizamter Ort Gericht Hohe GerichtsbarkeitGreiz Justizamt Obergreiz jaGreiz Justizamt Untergreiz jaGreiz Justizamt Dolau jaBurgk Justizamt Burgk jaZeulenroda Justizamt Zeulenroda Stadtvogteigericht Zeulenroda neinEs bestanden 1836 folgende 14 Patrimonialgerichte Ort Gericht Hohe GerichtsbarkeitBernsgrun Rittergut Bernsgrun neinCrispendorf Rittergut Crispendorf jaDorflas Rittergut Dorflas jaFrobersgrun Rittergut Frobersgrun neinGoschitz Rittergut Goschitz jaHerrmannsgrun Rittergut Herrmannsgrun jaHohenolsen Rittergut Hohenolsen jaKuhdorf Rittergut Kuhdorf jaHohenleuben Pfarrgericht Markt Hohenleuben neinReudnitz Rittergut Oberreudnitz jaSchonfeld Rittergut Oberschonfeld jaTrunzig Rittergut Trunzig jaReudnitz Rittergut Unterreudnitz jaSchonfeld Rittergut Unterschonfeld jaSonstige Gerichte waren das Konsistorium in Greiz das Hofmarschall Amt die Forstamter im Zusammenwirken mit den Justizamtern und die Militargerichte Das Konsistorium war fur alle Sachen zustandig die ausschliesslich die Kirche bzw die Kleriker betrafen sowie fur Strafsachen innerhalb von kirchlichen Gebauden bzw auf kirchlichem Eigentum Daneben war es Gericht erster und zweiter Instanz fur Ehesachen und Nachlassgericht Das Hofmarschall Amt war zustandig fur Falle der Hofchargen und Jager Die Forstamter dienten als Forstgericht Zum 1 Januar 1865 wurden die Handelsgerichte Greiz Zeulenroda und Burgk eingerichtet 1 Gerichtsorganisation vor 1868 BearbeitenZeitnah zur Verfassung wurden 1868 die Gerichte und die Verwaltung neu organisiert Erstmals wurde die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt Die letzte Instanz bildete weiter das Oberappellationsgericht Jena Als Mittelinstanz wurde mit Staatsvertrag das gemeinsame Appellationsgericht Eisenach ins Leben gerufen und mit Veroffentlichung vom 18 August 1868 bekannt gemacht 2 Mit der 6 Landesherrlichen Verordnung die Vereinigung der Justizamter Untergreiz Obergreiz und Dolau und die Einrichtung eines Criminalgerichts betreffend 3 wurden 1855 die Justizamter Untergreiz Obergreiz und Dolau zum Justizamt Greiz vereinigt Gleichzeitig wurde die Strafgerichtsbarkeit im Kriminalgericht Greiz zusammengefasst Das Justizamt Zeulenroda wurde zum Kreisgericht Zeulenroda Die Patrimonialgerichtsbarkeit wurde 1868 mit dem 27 Gesetz die Abschaffung der Patrimonialgerichtsbarkeit betreffend vom 28 Marz 1868 endgultig abgeschafft 4 Ab 1878 BearbeitenMit den Reichsjustizgesetzen wurde im Deutschen Reich reichsweit eine einheitliche Gerichtsorganisation geschaffen Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27 Januar 1877 legte als Instanzenzug Amtsgerichte Landgerichte und Oberlandesgerichte fest Die Umsetzung in Reuss alterer Linie fuhrte aufgrund der geringen Grosse und der Zersplitterung der Landesteile zu sehr kleinen Gerichten Auf Obergerichtsebene hatte es bereits vorher das gemeinschaftliche Oberappellationsgericht Jena gegeben da Reuss a L um ein Vielfaches zu klein fur ein eigenes Obergericht gewesen war Dieses wurde nun zum Oberlandesgericht Jena In Bezug auf das Landgericht bestand Reuss a L auf der Bildung eines eigenen Landgerichtes Das Landgericht Greiz war fur das ganze Furstentum zustandig Dies war aber lediglich 316 39 Quadratkilometer gross und umfasste 1880 nur etwa 47 000 Einwohner Das Landgericht Greiz war damit eines der kleinsten Landgerichte im Reich Der Greizer Landtag hatte sich 1878 zwei Mal geweigert der Bildung eines eigenen Landgerichtes zuzustimmen da dieses zu klein sei Der Furst loste daher am 29 Juli 1878 den Landtag auf Der 1878 neu gewahlte Landtag stimmte am 18 November 1878 der Regierungsvorlage zu 5 Dem Landgericht waren die drei Amtsgerichte Burgk Greiz und Zeulenroda nachgeordnet Auch diese waren sehr klein In Burgk und Zeulenroda war jeweils eine Amtsrichterstelle vorgesehen in Greiz drei Rechtsgrundlage fur die Bildung der Gerichte war das 32 Gesetz vom 21 November 1878 Aenderungen der bestehenden Gerichtsorganisation betreffend 6 Das Landgericht hatte danach mindestens 7 Richter darunter einem Prasidenten und einem Direktor Der Staatsanwalt am Landgericht war in Personalunion Staatsanwalt beim Amtsgericht Greiz Nach der Novemberrevolution 1918 wurde die Auflosung der thuringischen Kleinstaaten und die Bildung eines neuen Landes Thuringen betrieben Damit verbunden war eine vollige Neuordnung der Gerichte In einem ersten Schritt wurden Reuss a L und Reuss jungere Linie im Volksstaat Reuss zusammengefasst Nach der Grundung des Volksstaates Reuss wurde mit Erlass vom 11 Juli 1919 betreffend die Abanderung des Staatsvertrags uber die Fortdauer der Landgerichtsgemeinschaft in Gera das bis dahin bestehende Landgericht Greiz des Furstentums Reuss altere Linie aufgelost und der Landgerichtsbezirk mit den Amtsgerichten Burgk Greiz und Zeulenroda dem Landgerichtsbezirk Gera zugewiesen Damit wurde die Neuordnung umgesetzt die der Arbeiter und Soldatenrat bereits mit dem Gemeinschaftsnotgesetz betr den Zusammenschluss der beiden Freistaaten Reuss auf dem Gebiete der Gesetzgebung Verwaltung und Rechtspflege vom 21 Dezember 1918 verordnet hatte 7 Literatur BearbeitenJohann Friedrich Kratzsch Tabellarische Ubersicht des Justiz Organismus der samtlichen Deutschen Bundesstaaten 1836 S 228 online Carl Pfaffenroth Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung 1880 S 434 onlineEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz die Einrichtung von Handelsgerichten betreffend vom 28 September 1864 in Gesetzsammlung fur das Furtsentum Reuss alterer Line Nr 10 vom 4 Oktober 1864 S 123 ff Digitalisat Gesetzsammlung des Furstenthums Reuss alterer Linie 1868 Nr 19 vom 25 August 1868 S 243 ff Digitalisat Gesetzsammlung des Furstentums Reuss alterer Linie Nr 3 vom 7 Februar 1855 online Gesetzsammlung des Furstenthums Reuss alterer Linie 1868 S 136 ff Digitalisat Reyk Seela Landtage und Gebietsvertretungen in den reussischen Staaten 1848 67 1923 Biographisches Handbuch Parlamente in Thuringen 1809 1952 Tl 2 G Fischer Jena u a 1996 ISBN 3 437 35046 3 S 72 Gesetzsammlung fur das Furstenthum Reuss Aelterer Linie Nr 14 vom 30 November 1878 Digitalisat Gesetzsammlung fur Reuss Alterer Linie Nr 13 vom 21 Dezember 1918 S 101 102 abgedruckt in Michael Kotulla Thuringische Verfassungsurkunden Vom Beginn des 19 Jahrhunderts bis heute 2014 ISBN 9783662436028 S 1018 ff Digitalisat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichte in Reuss alterer Linie amp oldid 207939258