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Das Generalauditoriat war die oberste Militargerichtsbehorde der Preussischen Armee Das Generalauditoriat wurde mit einer Dienstinstruktion vom 20 Oktober 1800 mit kollegialer Verfassung und bestimmten Befugnissen organisiert Nach der preussischen Militarstrafgerichtsordnung von 1845 hatte das Generalauditoriat die Geschaftsfuhrung der Militargerichte zu beaufsichtigen und Beschwerden in militarischen Angelegenheiten zu bearbeiten Ausserdem hatte die Behorde die Zustandigkeit und Kompetenz der Militargerichte bzw die Anwendung und Auslegung der Militargesetze zu klaren und bei Notwendigkeit zur Entscheidung vor den preussischen Konig zu bringen Gegen rechtliche Bescheide des Generalauditoriats blieb nur die Moglichkeit eines Rekurses an den Konig Das Generalauditoriat war selbst Rekursinstanz sowie begutachtende Behorde in gesetzlichen Fallen Es bildete die zweite Instanz in Strafsachen der Militarbeamten und war die vorgesetzte Dienstbehorde der Auditeure und Aktuare Die Behorde hatte ihren Sitz in Berlin und bestand aus dem Generalauditor der Armee als Prasident und sechs Raten die den Titel Geheimer Justizrat fuhrten Die Mitglieder des Generalauditoriats waren richterliche Beamte mit den Rechten und Pflichten von Zivilrichtern Das Generalauditoriat wurde mit Inkrafttretung der Reichsmilitarstrafgerichtsordnung am 1 Oktober 1900 durch das Reichsmilitargericht ersetzt Ahnliche Einrichtungen gab es unter anderem in der koniglich bayerischen Armee und in der kurhessischen Armee in der k u k osterreichischen Armee hiess die Behorde Militarappelationsgericht Literatur BearbeitenBernhard von Poten Hrsg Handworterbuch der gesamten Militarwissenschaften Band 4 Seite 66 Velhagen amp Klasing Leipzig Bielefeld 1878 Digitalisat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Generalauditoriat amp oldid 222301669