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Als Militarbeamte bezeichnete man Angehorige der Streitkrafte die vorwiegend auf administrativem Gebiet tatig waren Sie hatten einen militarischen Rang dessen rechtliche Stellung aber durch das Beamtenrecht geregelt war Die historischen Wurzeln des Militarbeamtentums reichen in die Zeit zuruck als die stehenden Heere aufkamen und sich die Notwendigkeit ergab standige militarische Einrichtungen besonders fur die administrative finanzielle und materiell technische Sicherstellung der Armeen zu schaffen und sie mit Kraften zu besetzen die die erforderlichen Spezialkenntnisse z B auf dem Gebiet der Verwaltung des Rechnungswesens der Magazinversorgung hatten Einen weiteren Schub erhielt ihre Zahl regelmassig wenn in einem Heer die Kompaniewirtschaft abgeschafft wurde Ihre Zahl Bedeutung und Verwendungsgebiete haben sich in der Folgezeit immer mehr erweitert Sie wurden vor allem im Verwaltungsdienst in Intendanturen im Justiz Bildungs und Veterinarwesen in technischen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie in der Militarseelsorge verwendet Je nach Dienststellung und Rang waren die Militarbeamten entweder dem militarischen Vorgesetzten oder diesem und gleichzeitig dem vorgesetzten Beamten unterstellt Neben den Militarbeamten gab es in den Armeen ausserdem Zivilbeamte der Militarverwaltung ohne militarischen Rang Militarbeamte in Deutschland BearbeitenStatus und rechtliche Stellung der Militarbeamten wurden durch gesetzliche Bestimmungen geregelt von denen fur die preussische Armee das Militarpensionsreglement fur Offiziere und Militarbeamte vom 13 Juni 1825 galt Ab der Reichseinigung galten fur Militarbeamte im Deutschen Heer und der Kaiserlichen Marine das Gesetz betreffend die Rechtsverhaltnisse der Reichsbeamten vom 31 Marz 1873 sowie die Verordnung betreffend die Klasseneintheilung der Militarbeamten des Reichsheeres und der Marine vom 29 Juni 1880 und die folgenden Anderungen derselben Diese Regelungen unterschieden Militarbeamte in obere Militarbeamte und untere Militarbeamte Als obere Militarbeamte wurden solche im Offiziersrang gezahlt wahrend die ubrigen zu den unteren Militarbeamten zahlenden im Feldwebelrang standen Literatur BearbeitenRudolf Absolon Die Wehrmacht im Dritten Reich Band II Harald Boldt Verlag Boppard am Rhein 1971 ISBN 3 7646 1548 6 S 101 152 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Themenseite Staatsdiener Quellen und Volltexte Normdaten Sachbegriff GND 4717872 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Militarbeamter amp oldid 225875122