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Die Gefahrstoffverordnung GefStoffV ist eine deutsche Verordnung zum Schutz vor gefahrlichen Stoffen im deutschen Arbeitsschutz Die Verordnungsermachtigung ist im Chemikaliengesetz ChemG enthalten Seit 2005 ist auch das Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Grundlage fur die GefStoffV BasisdatenTitel Verordnung zum Schutz vor GefahrstoffenKurztitel GefahrstoffverordnungAbkurzung GefStoffVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Arbeitsschutzrecht Besonderes VerwaltungsrechtFundstellennachweis 8053 6 34Ursprungliche Fassung vom 26 Oktober 1993 BGBl I S 1782 ber S 2049 Inkrafttreten am 1 November 1993Letzte Neufassung vom 26 November 2010 BGBl I S 1643 Inkrafttreten derNeufassung am 1 Dezember 2010Letzte Anderung durch Art 2 VO vom 21 Juli 2021 BGBl I S 3115 3116 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Oktober 2021 Art 4 VO vom 21 Juli 2021 Weblink Text der GefStoffVBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Die Massnahmenpakete 3 Inhalt der Gefahrstoffverordnung 3 1 Erster Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 3 1 1 Ziele der GefStoffV 1 Abs 1 GefStoffV 3 1 2 Anwendungsbereich 1 GefStoffV 3 1 3 Begriffsbestimmung 2 GefStoffV 3 2 Zweiter Abschnitt Gefahrstoffinformation 3 2 1 Gefahrlichkeitsmerkmale 3 GefStoffV 3 2 2 Einstufung Kennzeichnung und Verpackung 4 13 15 17 ChemG 4 GefStoffV 3 2 3 Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten 5 GefStoffV 3 3 Dritter Abschnitt Gefahrdungsbeurteilung und Grundpflichten 3 4 Vierter Abschnitt Schutzmassnahmen 3 5 Funfter Abschnitt 3 5 1 Verbote und Beschrankungen 3 6 Sechster Abschnitt 3 6 1 Vollzugsregelungen und Ausschuss fur Gefahrstoffe 3 7 Siebenter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 3 8 Anhange 3 8 1 I zu 8 Absatz 8 11 Absatz 3 15b Absatz 3 15c Absatz 2 und 3 15d Absatz 1 3 4 6 und 7 15f Absatz 2 15g Absatz 2 3 8 2 II zu 16 Abs 2 3 8 3 III zu 11 Abs 4 4 Kennzeichnung 4 1 Wer 4 2 Wie 4 3 Womit 5 Literatur 6 Einzelnachweise 7 WeblinksGeschichte BearbeitenDie Gefahrstoffverordnung wurde 1983 erarbeitet und 1986 erstmals erlassen Seitdem ist sie mehrmals geandert worden 1993 durch den Erlass einer eigenstandigen Chemikalien Verbotsverordnung 1999 durch die Einfuhrung der gleitenden Verweistechnik fur EG Binnenmarktrichtlinien 2005 trat mit der Gefahrstoffverordnung vom 29 Dezember 2004 eine grundlegend uberarbeitete Neufassung in Kraft mit der die EG Richtlinie 98 24 EG umgesetzt wurde 2010 Am 1 Dezember 2010 trat eine weitere Neufassung der GefStoffV in Kraft 1 2 mit der sie an die REACH und die CLP Verordnung angepasst wurde durch deren nach und nach in Kraft getretenen Bestimmungen mit unmittelbarer Wirkung fur die EU waren viele bisherige nationale Regelungen uberflussig geworden Auf die von der CLP Verordnung vorgesehenen Begriffe wie beispielsweise Gefahrenklasse Gefahrenkategorie oder Signalwort wurde noch nicht Bezug genommen 3 2016 Am 18 November 2016 ist die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014 27 EU und zur Anderung von Arbeitsschutzverordnungen im Bundesgesetzblatt verkundet worden Artikel 1 anderte die Gefahrstoffverordnung Diese Verordnung trat am 19 November 2016 in Kraft Bei der Gefahrdungsbeurteilung sind Gefahrdungen durch physikalisch chemische Eigenschaften insbesondere Brand und Explosionsgefahren durch toxische Eigenschaften und durch besondere Eigenschaften im Zusammenhang mit bestimmten Tatigkeitenunabhangig voneinander zu beurteilen Die Massnahmenpakete BearbeitenDas Herzstuck der Verordnung sind die 6 bis 10 Dort sind die Anforderungen an die Gefahrdungsbeurteilung Grundpflichten und Schutzmassnahmen in Abhangigkeit von der Gefahrdung beschrieben Die Paragraphen 7 bis 10 beschreiben konkrete Massnahmenpakete die in Abhangigkeit von den auftretenden Gefahrdungen bei Tatigkeiten mit Gefahrstoffen umzusetzen sind Diese Massnahmenpakete bauen aufeinander auf 7 Grundpflichten bei der Durchfuhrung von Schutzmassnahmen 8 allgemeine Schutzmassnahmen die bei geringer Gefahrdung und normaler Gefahrdung 9 zusatzliche Schutzmassnahmen bei erhohter Gefahrdung 10 besondere Schutzmassnahmen bei Tatigkeiten mit krebserzeugenden erbgutverandernden und fruchtbarkeitsgefahrdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 Inhalt der Gefahrstoffverordnung BearbeitenErster Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Bearbeiten Ziele der GefStoffV 1 Abs 1 GefStoffV Bearbeiten Schutz des Menschen und der Umwelt vor schadlichen stoffbedingten Einwirkungen Arbeitsschutz Beschaftigte Umweltschutz auch andere Personen als Beschaftigte Verbraucherschutz Inverkehrbringen Anwendungsbereich 1 GefStoffV Bearbeiten fur alle gefahrlichen Stoffe und Gemische im Sinne des 3a Abs 1 ChemG und fur die die sonstige chronisch schadigende Eigenschaften besitzen oder die explosionsfahig sind Stoffe Gemische und Erzeugnisse die nach den Richtlinien 76 769 EWG 96 59 EG oder Verordnung EG Nr 1272 2008 zusatzlich zu kennzeichnen waren Biozid Produkte die nicht die Gefahrlichkeitsmerkmale aufweisen und biologische Arbeitsstoffe die als Biozid in Verkehr gebracht werden Einschrankungen sind anhand 1 Abs 2 bis 5 GefStoffV im Einzelfall zu prufen z B GefStoffV gilt nicht fur biologische Arbeitsstoffe die Verbote fur bestimmte Chemikalien und die Regeln zum Umgang mit Gefahrstoffen gelten nicht Untertage und in Haushalten Im Zweifelsfalle gilt Ein Arbeitnehmer muss mit einem Gefahrstoff arbeiten oder ein Gefahrstoff muss gewerblich in Verkehr gebracht werden Ausnahmen Nach 20 Abs 1 GefStoffV durch die zustandige Behorde auf schriftlichen Antrag bei ebenso wirksamen Massnahmen oder bei einer nicht zumutbaren Harte Nach 20 Abs 2 GefStoffV keine Kennzeichnung fur das Inverkehrbringen bei geringer Menge ohne Gefahrdung und nicht hochentzundlich explosionsgefahrlich atzend Biozid oder CMR Stoff Begriffsbestimmung 2 GefStoffV Bearbeiten Tatigkeiten fruher Umgang sind allumfassend geregelt incl Bedien und Uberwachungstatigkeiten auch Beforderung hier allgemeine Schutzmassnahmen beachten Arbeitsplatzgrenzwert AGW zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum Er gibt an bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schadliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschaftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind Fachkundig ist wer zur Ausubung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe befahigt ist Sachkundig ist wer seine bestehende Fachkunde durch Teilnahme an einem behordlich anerkannten Sachkundelehrgang erweitert hat Arbeitgeber ihm steht der Unternehmer ohne Beschaftigte gleich Beschaftigte ihnen stehen die in Heimarbeit sowie Schuler Studenten und sonstige Personen insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen Tatige die Tatigkeiten mit Gefahrstoffen durchfuhren gleich Zweiter Abschnitt Gefahrstoffinformation Bearbeiten Gefahrlichkeitsmerkmale 3 GefStoffV Bearbeiten der Begriff Gefahrstoff aus 19 ChemG Ermachtigungsgrundlage gefahrliche Stoffe nach 3a des ChemG explosionsfahige Stoffe und Gemische Stoffe und Gemische bei deren Umgang gefahrliche Stoffe entstehen konnen sonstige gefahrliche chemische Arbeitsstoffe fur Stoffe Zubereitungen und Erzeugnisse die Krankheitserreger ubertragen Einstufung Kennzeichnung und Verpackung 4 13 15 17 ChemG 4 GefStoffV Bearbeiten Einstufen von Stoffen und Gemischen nach CLP Verordnung von Biozid Produkten biol Arbeitsstoffe nach 3 und 4 BiostoffV vorgeschriebene Kennzeichnung siehe dazu GHS richtige Verpackung ggf Sicherheitsdatenblatt nach dem Stand der Technik herstellen Herstellungs und Verwendungsverbote beachten AnmeldenSicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten 5 GefStoffV Bearbeiten Siehe Hauptartikel Sicherheitsdatenblatt Dritter Abschnitt Gefahrdungsbeurteilung und Grundpflichten Bearbeiten 6 Gefahrdungsbeurteilung 7 Grundpflichten bei der Durchfuhrung von SchutzmassnahmenVierter Abschnitt Schutzmassnahmen Bearbeiten Die Schutzmassnahmen Pakete werden mit steigender Gefahrdung Schritt fur Schritt umfangreicher Bei geringer und normaler Gefahrdung sind neben den in 7 festgelegten Grundpflichten zusatzlich die in 8 beschriebenen allgemeinen Schutzmassnahmen zu ergreifen Bei erhohter Gefahrdung kommen zusatzliche Massnahmen nach 9 hinzu Bei Tatigkeiten mit bestimmten chronisch schadigenden Stoffen sind ausserdem besondere Schutzmassnahmen nach 10 erforderlich 11 Besondere Schutzmassnahmen gegen physikalisch chemische Einwirkungen insbesondere gegen Brand und Explosionsgefahrdungen 12 Tatigkeiten mit explosionsgefahrlichen Stoffen und organischen Peroxiden 13 Betriebsstorungen Unfalle und Notfalle Sicherheitsubungen in regelmassigen Abstanden schnellstmogliche Wiederherstellung des Normalzustandes Schutzausrustung Bereitstellung von Warn und Kommunikationssystemen zur Anzeige einer erhohten Gefahrdung Information betriebsfremder Unfall und Notfalldienste uber innerbetriebliche Notfallmassnahmen 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschaftigten Hierzu gehort die schriftliche Betriebsanweisung in fur die Beschaftigten verstandlicher Form und Sprache Die Unterweisung muss mundlich vor Aufnahme der Beschaftigung und danach mindestens jahrlich arbeitsplatzbezogen erfolgen Sie wird erganzt durch eine Arbeitsmedizinisch toxikologische Beratung mit Hinweis auf Angebotsuntersuchungen Weiterhin ist hier die Pflicht verankert dass Arbeitgeber ein Verzeichnis uber die Beschaftigten zu fuhren haben die Tatigkeiten mit krebserzeugenden erbgutverandernden oder fruchtbarkeitsgefahrdenden Gefahrstoffen der Kategorien 1 und 2 nach neuer Klassifizierung gemass GHS Verordnung 1272 2008 1A und 1B ausuben und bei ihren Tatigkeiten gefahrdet sind Dokumentationspflicht Das Verzeichnis muss Angaben zur Dauer und Haufigkeit der Exposition sowie zu deren Hohe enthalten und nach Ende der Exposition 40 Jahre aufbewahrt werden Archivierungspflicht Den Beschaftigten ist der sie betreffende Teil des Verzeichnisses nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb auszuhandigen Aushandigungspflicht 4 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen Der Arbeitgeber ist verantwortlich dass nur Fremdfirmen herangezogen werden die uber die erforderliche Fachkenntnis und Erfahrung verfugen Funfter Abschnitt Bearbeiten Verbote und Beschrankungen Bearbeiten 16 Herstellungs und Verwendungsbeschrankungen durch Verweis auf die EU weiten nach Verordnung EG Nr 1907 2006 in Abs 1 auf weitere nationale Beschrankungen nach Anhang II in Abs 2 und in Abs 3 fur Biozide wobei Verwendungsbeschrankungen fur Biozide anders als die der GefStoffV sonst ausnahmsweise auch fur private Haushalte gelten 17 Nationale Ausnahmen von Beschrankungen nach der VO EG Nr 1907 2006 die sogen REACH VO Sechster Abschnitt Bearbeiten Vollzugsregelungen und Ausschuss fur Gefahrstoffe Bearbeiten 18 Unterrichtung der Behorde 19 Behordliche Ausnahmen Anordnungen und Befugnisse 20 Ausschuss fur Gefahrstoffe AGS Der AGS ermittelt Technische Regeln fur Gefahrstoffe TRGS und sonstige wissenschaftliche Erkenntnisse nach dem Stand der Technik Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene Siebenter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Bearbeiten Bussgeldbewehrt oder je nach Absatz 2 von 22 und 24 strafbar sind in Verbindung mit 26 und 27 Chemikaliengesetz bestimmte Verstosse gegen 21 Anzeigepflichten beispielsweise falsche oder fehlende Mitteilung an die Anmeldestelle nach ChemG oder bei Arbeiten mit Asbest bei Schadlingsbekampfung und Begasung oder bei Tatigkeiten mit bestimmten Mengen von Ammoniumnitrat 22 Handlungsgebote beispielsweise kein oder ein falsches Sicherheitsdatenblatt zu haben oder 24 bestimmte Herstellungs und Verwendungsbeschrankungen nach 8 Abs 8 oder 16 Anhange Bearbeiten I zu 8 Absatz 8 11 Absatz 3 15b Absatz 3 15c Absatz 2 und 3 15d Absatz 1 3 4 6 und 7 15f Absatz 2 15g Absatz 2 Bearbeiten Brand und Explosionsgefahrdungen Partikelformige Gefahrstoffe Biozid Produkte und Begasung mit Biozid Produkten oder Pflanzenschutzmitteln AmmoniumnitratII zu 16 Abs 2 Bearbeiten mit besonderen Vorschriften fur die Gefahrstoffe Nummer 1 Asbest Nummer 2 2 Naphthylamin 4 Aminobiphenyl Benzidin 4 Nitrobiphenyl Nummer 3 Pentachlorphenol und seine Verbindungen Nummer 4 Kuhlschmierstoffe und Korrosionsschutzmittel Nummer 5 Biopersistente Fasern Nummer 6 Besonders gefahrliche krebserzeugende Stoffe 6 Amino 2 ethoxynaphthalin Bis chlormethyl ether Cadmiumchlorid Chlormethyl methylether Dimethylcarbamoylchlorid Hexamethylphosphorsauretriamid 1 3 Propansulton N Nitrosaminverbindungen mit Ausnahmen Tetranitromethan 1 2 3 Trichlorpropan Dimethylsulfat und DiethylsulfatIII zu 11 Abs 4 Bearbeiten fur organische Peroxide Kennzeichnung BearbeitenWer Bearbeiten Lieferant 5 GefstoffV Arbeitgeber 8 Abs 4 GefStoffV Wie Bearbeiten deutlich und formatgerecht haltbar in Deutsch vollstandigWomit Bearbeiten Bezeichnung Produktidentifikator Handelsname Menge ggf gefahrliche Inhaltsstoffe Gefahrenpiktogramme und Signalwort Gefahrenhinweise Sicherheitshinweise Name Anschrift und Telefonnummer des LieferantenLiteratur BearbeitenThomas Schendler Die neue Gefahrstoffverordnung Brand und Explosionsschutz Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft 65 1 2 S 37 40 2005 ISSN 0949 8036 Klaus Frohlich Ralf Oesterreicher Das Konzept der vier Stufen wlb Wasser Luft und Boden 49 7 8 S 44 45 2005 ISSN 0938 8303 Rolf Packroff Anke Kahl Mentschel Martin Henn Die neue Gefahrstoffverordnung Praxistipps Handlungshilfen Hintergrunde Bundesanzeiger Verlag 2005 ISBN 3 89817 429 8 Gabriele Janssen monothematisches Supplement Die neue Gefahrstoffverordnung Beilage zur Ausgabe 02 2011 des Informationsdienstes Gefahrstoff amp Gefahrgut aktuell ISSN 1865 231XEinzelnachweise Bearbeiten BMAS Pressemitteilung 2010 Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Anderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen Heiner Wahl Gefahrstoffverordnung 2010 In Gefahrstoffe Reinhalt Luft 71 Nr 4 2011 ISSN 0949 8036 S 121 122 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Dokumentationspflicht beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz abgerufen am 22 Oktober 2023Weblinks BearbeitenText und Historie der Gefahrstoffverordnung GefStoffV Online Werkzeuge fur das Gefahrstoffmanagement Einfaches Massnahmenkonzept Gefahrstoffe und Schutzleitfaden fur haufige Tatigkeiten Landesamt fur Arbeitsschutz Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin LAGetSi Neufassung der Gefahrstoffverordnung Erlauterungen zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung sowie einen Vergleich zur alten Gefahrstoffverordnung von der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin In Deutschland akkreditierte Messstellen fur Gefahrstoffe veroffentlicht vom Bundesverband der Messstellen fur Umwelt und Arbeitsschutz e V kumulierte Liste der Zentralstelle der Lander fur Sicherheitstechnik der Deutschen Akkreditierungsstelle Chemie GmbH und des Deutschen Akkreditierungssystems Prufwesen GmbH Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4125046 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gefahrstoffverordnung amp oldid 238406220