www.wikidata.de-de.nina.az
Geding ist ein umfassender Rechtsbegriff aus dem germanischen Recht und bezeichnete sowohl verschiedene Gerichtsversammlungen und Prozesse an einer Dingstatte als auch Vertrage unterschiedlichen Inhalts sowie allgemeine Rechtssatze wie Gesetze und Satzungen 1 Ausserdem gab es eine Vielzahl von Komposita und Ableitungen wie beispielsweise das Verb gedingen fur verhandeln oder einen Prozess fuhren die Gedingarbeit Akkordarbeit die mit dem Gedinggeld entlohnt wurde oder den Gedingbrief als schriftlichen Vertrag beim Gutskauf Im Sachsenspiegel ist illustriert wie zwei Vasallen mit demselben Gut belehnt werden indem der eine den Lehnsbesitz der andere das Gedinge d h eine Anwartschaft fur den Fall erhalt dass der Lehnsbesitzer ohne Lehnserben stirbt 2 Die niederlandische Sprache kennt das Wort geding als ein Synonym von Prozess Das Strafgeding wurde spater Konventionalstrafe genannt Noch heute bekannt ist das Leibgedinge im Burgerlichen Gesetzbuch und die bis 2002 so bezeichnete Verdingungsordnung fur Bauleistungen VOB Im Bergbau wird die Akkordarbeit bis heute Gedinge genannt 3 Literatur BearbeitenJakob Grimm Deutsche Rechtsalterthumer 4 Ausg Leipzig 1899 4 Buch Gedinge Digitalisat Weblinks BearbeitenGerichtswesen Mein Biebern Gemeinde Chronik Hunsrucker Justizgeschichte Das Gedinge Thomas Witzke Gedinge und Vortriebszeichen Jahrestafeln Vortriebstafeln Grubenarchaologische Gesellschaft GAG ohne Jahr Einzelnachweise Bearbeiten Geding e im Deutschen Rechtsworterbuch Sachsenspiegel deutschland und polen de ABC des Bergmanns Buchstabe GBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geding amp oldid 224439542