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Teile dieses Artikels scheinen seit 2009 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2009 Die Fusionsrichtlinie ist eine EG Richtlinie Sie regelt die Besteuerung des grenzuberschreitenden Eigentumerwechsels von Unternehmen und Kapitalbeteiligungen innerhalb der Europaischen Gemeinschaft Richtlinie 90 434 EWGTitel Richtlinie 90 434 EWG des Rates vom 23 Juli 1990 uber das gemeinsame Steuersystem fur Fusionen Spaltungen die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffenBezeichnung nicht amtlich FusionsrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie SteuerrechtGrundlage EWGV insbesondere Artikel 100Ersetzt durch Richtlinie 2009 133 EGAusserkrafttreten 14 Dezember 2009Fundstelle ABl L 225 vom 20 8 1990 S 1 5Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Voraussetzungen 2 Ziele und Rechtsfolgen 3 Umsetzung in deutsches Recht 4 Weblinks 5 Einzelnachweise QuellenVoraussetzungen BearbeitenDas ubertragende und das ubernehmende Unternehmen mussen in zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europaischen Union ansassige Kapitalgesellschaften sein mittlerweile wird auch die zwischenzeitlich neu eingefuhrte SE begunstigt Um einen Aufschub der Besteuerung zu erhalten muss der Zugriff des Fiskus dessen Bereich verlassen wird auf die endgultig aus den stillen Reserven erzielten Ertrage sichergestellt sein Eine weitere Voraussetzung sind weiterhin gesicherte Rechte im Rahmen der Mitbestimmung der Arbeitnehmer Ziele und Rechtsfolgen BearbeitenGrundsatzlich soll ein Zwang zur Auflosung stiller Reserven bei grenzuberschreitendem Eigentumerwechsel vermieden werden 1 Eine Besteuerung soll erst zu dem Zeitpunkt erfolgen zu dem durch eine tatsachliche Verausserung aus dem Unternehmen heraus eine Gewinnrealisierung erzielt wird Ursprungliche Anwendungsfalle sind Fusionen Einbringungen Spaltungen und der Anteilstausch zwischen Unternehmen Durch Anderungen sind die Regelungen auch auf Abspaltungen die grenzuberschreitende Sitzverlegung und die Umwandlung von Betriebsstatten in Tochtergesellschaften anwendbar Ziel der Richtlinie ist eine Vereinfachung der grenzuberschreitenden Umstrukturierung vor allem innerhalb von Konzernen und Holdingstrukturen Die Sicherung der Besteuerungsrechte erfolgt durch Buchwertverknupfung auch die erhaltenen Anteile werden zum Buchwert angesetzt Umsetzung in deutsches Recht BearbeitenIn Deutschland wurden zunachst im Rahmen des Umwandlungssteuergesetzes 20 und 23 die Einbringung und der Anteilstausch umgesetzt da diese im Wege der Einzelrechtsnachfolge abgewickelt werden Fur die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durchgefuhrten Umstrukturierungen durch Fusion und Spaltung ist die Umsetzung dann am 12 Dezember 2006 im Rahmen des SEStEG erfolgt Weblinks BearbeitenRichtlinie 90 434 EWGEinzelnachweise Quellen Bearbeiten Zum Inhalt Skript Memento des Originals vom 1 August 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www steuerlehre wiso uni erlangen de dort S 80 ff Universitat Erlangen Lehrstuhl Wolfram SchefflerIm Dreierpaket von 1990 verabschiedete EG Richtlinien zur Harmonisierung direkter Steuern Mutter Tochter Richtlinie Fusionsrichtlinie Schiedsverfahrenkonvention Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 90 434 EWG Fusionsrichtlinie amp oldid 228803467