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Das Freiwillige Schutzkorps war eine Mitte 1933 in Osterreich geschaffene bewaffnete Formation welche die staatliche Exekutive Polizei Gendarmerie bei ihren Aufgaben unterstutzen sollte Geschichte BearbeitenDie Diskussion uber die Aufstellung von sog Freiwilligen Assistenzkorpern begann im Osterreichischen Ministerrat am 3 Marz 1933 Dabei war an die getrennte Aufstellung von Assistenzverbanden fur das Bundesheer und eines freiwilligen Schutzkorps fur Polizei und Gendarmerie gedacht 1 Ihre Mitglieder sollten aus den Reihen der Schutzkorpsverbande rekrutiert werden wobei als zu den Schutzkorpsverbande gezahlt wurden Der Osterreichische Heimatschutz die Ostmarkischen Sturmscharen die Wehrzuge der Christlich deutschen Turnerschaft der Freiheitsbund und die Burgenlandischen Landesschutzen Diese Verbande konnen auch ganze Abteilungen die sie fur den Dienst im freiwilligen Schutzkorps fur geeignet hielten fur das Schutzkorps melden Der Zweck des Schutzkorps war die Unterstutzung der Polizei oder Gendarmerie in Fallen in denen die bestehenden Sicherheitskrafte nicht mehr ausreichen 2 In der Verordnung zur Aufstellung eines freiwilligen Schutzkorps als Reserve fur die Staatsexekutive vom 7 Juli 1933 regelte dass die Aufbietung auf Antrag des Bundesministers fur das Sicherheitswesen durch die Bundesregierung erfolgt und die Abteilungen des Schutzkoprs den Sicherheitsdirektoren der einzelnen Bundeslander unterstellt werden einzelne Abteilungen konnten auch den ortlichen Sicherheitsdienststellen des Bundes zugewiesen und unterstellt werden 3 Im September 1933 wurden aufgebotene Schutzkorpsabteilungen per Gesetzesnovelle zum Waffengebrauch ermachtigt Waffen werden nur im Falle einer tatsachlichen Aufbietung ausgegeben Fur diesen Fall war auch eine Bezahlung vorgesehen 2 00 Schilling Taggeld und 1 50 Schilling Verpflegungszuschuss 2 4 Es waren im Wesentlichen finanzielle Grunde welche zur Aufstellung dieser Assistenzkorper fuhrten eine regulare Aufstockung des Bundesheeres die aufgrund des Vertrages von St Germain auf 30 000 Soldaten moglich gewesen ware oder der Exekutive konnte der Staat okonomisch nicht verkraften Die Westmachte Frankreich Grossbritannien und Italien stimmten der Bildung dieser Hilfstruppen zu 5 Die Verordnung fur die Aufstellung des freiwilligen Schutzkorps war zuerst bis zum 31 Dezember 1933 befristet wurde aber dann bis Ende 1934 verlangert Den Hochststand erreichte das Schutzkorps wahrend der Februarkampfe 1934 mit mehr als 42 000 Mann 2 Am 11 Juni 1934 wurden an den Orten in denen es zu Terroranschlagen gekommen war sog Ortswehren aufgestellt Diese hatten die Aufgabe der Uberwachung von fur die Allgemeinheit wichtigen Objekten wie Bahnen Wasserleitungen Gas und elektrische Leitungen Post und Telegraphenanlagen Ortsschutzmanner konnten Personen die bei der Begehung von Straftaten ertappt wurden festnehmen und mussten diese umgehend zur nachsten Gendarmeriedienststelle bringen 6 Aus der Perspektive eines einfachen Schutzkorpsmann stellte sich dies viel pragmatischer dar wie aus folgender Schilderung hervorgeht Zufallig las ich in der Tagespost ein Inserat womit Manner fur eine Art Hilfspolizei zur Bewachung von Brucken und anderen wichtigen Objekten gesucht wurden Denn es gab gar viele Sprengstoffanschlage meist von Nationalsozialisten um das Land in eine steigende Unruhe zu versetzen Irgendeine Parteipolitik interessierte mich damals wenig Ich meldete mich und wurde ins Schutzkorps aufgenommen Einige Wochen erhielten wir in der Schlosskaserne in Linz Waffenausbildung dann gings in die Sudbahnhofhalle wo etwa 100 Manner untergebracht waren Dort erfolgte die Einteilung der Wachmannschaften fur die zu schutzenden Objekte Wir erhielten 3 Schilling pro Tag ohne Verpflegung Eine Halbe Bier kostete damals 50 g eine Semmel 7 8 die billigste Flirt Zigarette 1 und die Sport 3 Groschen 7 Nach Einfuhrung der standischen Verfassung am 1 Mai 1934 und der Schaffung der Vaterlandischen Front wurde die Einbindung aller Wehrverbande zur Unterstutzung des Bundesheeres und der Exekutive angestrebt wobei vor allem die Heimwehrfuhrer schrittweise entmachtet wurden Durch eine Verordnung im Juni 1935 wurden Wehrverbande die nicht zu Schutzkorpsverbanden erklart worden sind aufgelost 8 Innerhalb der Vaterlandischen Front wurde im Mai 1936 eine uniformierte und nach militarischem Muster ausgerichtete Formation die sogenannte Frontmiliz gebildet Diese sollte im Bedarfsfall fur die Unterstutzung des Bundesheeres und der Exekutive aufgeboten werden Schutzkorpsmanner konnten durch freiwillige Meldung in die Frontmiliz der Vaterlandischen Front ubernommen werden 9 Als eine Folge des Deutsch Osterreichischen Verstandigungsabkommens vom 11 Juli 1936 wurde beschlossen dass Schutzkorpsangehorige nicht mehr fur Aufgaben der Sicherheitsbehorden verwendet werden durften und bis 25 September 1936 ausser Dienst zu stellen sind Durch das Bundesgesetz zur Auflosung der freiwilligen Wehrverbande wurden ab 15 Oktober 1936 auch die verbleibenden Wehrverbande liquidiert und nur mehr die Frontmiliz konnte militarische Verbande fuhren 10 Dabei sollten die arbeitslosen abgerusteten Schutzkorpsangehorige bevorzugt bei offentlichen Arbeiten oder in staatlichen Betrieben berucksichtigt werden und auch private Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern mussten eine gewisse Anzahl ehemaliger Schutzkorpsangehoriger einstellen 11 Siehe auch BearbeitenEinwohnerwehr Deutschland Ortswehr Schweiz Schutzkorps Finnland Einzelnachweise Bearbeiten Rudolf Neck Adam Wandruszka Protokolle des Ministerrates der Ersten Republik 1918 1938 Bd 3 Osterreichische Staatsdruckerei Wien 1983 S 341 a b c Emmerich Talos Das austrofaschistische Herrschaftssystem Osterreich 1933 1938 Politik und Zeitgeschichte Band 8 2 Auflage LIT Verlag Munster 2013 ISBN 978 3 643 50494 4 S 224 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Verordnung der Bundesregierung vom 7 Juli 1933 betreffend die Aufstellung eines freiwilligen Schutzkorps Schutzkorpsverordnung In BGBl Nr 292 1933 Wien 12 Juli 1933 Online auf ALEX Rudolf Neck Adam Wandruszka Protokolle des Ministerrates der Ersten Republik 1918 1938 Bd 4 Osterreichische Staatsdruckerei Wien 1983 S 151 Ludwig Reichhold Kampf um Osterreich Die Vaterlandische Front und ihr Widerstand gegen den Anschluss 1933 1938 Herausgegeben vom DOW Osterreichischer Bundesverlag Wien 1984 S 115 Ludwig Reichhold Kampf um Osterreich Die Vaterlandische Front und ihr Widerstand gegen den Anschluss 1933 1938 Herausgegeben vom DOW Osterreichischer Bundesverlag Wien 1984 S 116 f Leopold Reisetbauer Wie ich den Juliputsch 1934 in Kollerschlag erlebte In Franz Saxinger Hrsg Kollerschlag 27 Juli 1934 Dokumentation zum Einfall der Osterreichischen Legion S 27 Rohrbach OVP Bezirksparteisekretariat Bundesgesetz betreffend die Abanderung der Schutzkorpsverordnung Schutzkorpsgesetz In BGBl Nr 254 1935 Wien 27 Juni 1935 Online auf ALEX Verordnung des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministern betreffend die Uberleitung der in Dienst gestellten Schutzkorpsangehorigen in die Frontmiliz und die Anwendbarkeit der fur das Schutzkorps erlassenen Gesetze und Verordnungen auf die Frontmiliz und die Milizangehorigen In BGBl Nr 248 1936 Wien 27 Juli 1936 Online auf ALEX Bundesgesetz uber die Auflosung der freiwilligen Wehrverbande In BGBl Nr 335 1936 Wien 15 Oktober 1936 Online auf ALEX Bundesgesetz betreffend die Abanderung der Bestimmungen uber die begunstigte Einstellung von arbeitslosen abgerusteten Angehorigen des freiwilligen Schutzkorps und des Militarassistenzkorps in den Betrieben In BGBl Nr 172 1936 Wien 30 Mai 1936 Online auf ALEX Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freiwilliges Schutzkorps amp oldid 219415570