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Das Finanztransfergeschaft ist ein Zahlungsdienst gemass dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG Gegenstand ist die Ubermittlung von Geldbetragen ohne kontenmassige Beziehung zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer Das Finanztransfergeschaft wird in 1 Abs 1 Satz 2 Nr 6 ZAG legaldefiniert Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Ubermittlung an den Zahlungsempfanger Alt 1 2 1 Keine Ubermittlung uber Zahlungskonten 2 2 Entgegennahme eines Geldbetrags 2 3 Entgegennahme ausschliesslich zur Weiterleitung 2 4 Tatsachlicher Geldfluss oder Verrechnung 3 Ubermittlung an den im Namen des Zahlungsempfangers handelnden Zahlungsdienstleister Alt 2 4 Verfugbar machen eines Geldbetrags Alt 3 5 Praxisbeispiele 6 Finanztransfergeschaft als Annex zur Haupttatigkeit 7 Abgrenzung zum Factoring 8 Erlaubnispflicht 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDanach sind drei Tatbestandsalternativen zu unterscheiden Dienste bei denen vom Dienstleister ein Geldbetrag des Zahlers ausschliesslich zur Ubermittlung an den Zahlungsempfanger entgegengenommen wird Dienste bei denen vom Dienstleister ein Geldbetrag des Zahlers ausschliesslich zur Ubermittlung an einen anderen im Namen des Zahlungsempfangers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird Dienste bei denen vom Dienstleister ein Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfangers entgegengenommen und diesem verfugbar gemacht wird Fur die Erbringung des Finanztransfergeschafts ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erforderlich Ubermittlung an den Zahlungsempfanger Alt 1 BearbeitenDie Alternative 1 des Finanztransfergeschafts ist erfullt wenn der Dienstleister ohne Zahlungskonto auf Seiten des Zahlers und des Zahlungsempfangers einen Geldbetrag des Zahlers ausschliesslich zur Ubermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfanger entgegennimmt Keine Ubermittlung uber Zahlungskonten Bearbeiten Wie bei der klassischen Uberweisung oder Lastschrift geht es auch beim Finanztransfergeschaft um die Ubermittlung von Geldbetragen Der Unterschied beim Finanztransfergeschaft besteht jedoch darin dass sich der Dienstleister fur die Ubermittlung keiner Zahlungskonten 1 Abs 17 ZAG bedient die er fur den Zahler oder den Zahlungsempfanger fuhrt Die Ubermittlung der Geldbetrage kann wohl uber Sammelkonten des Dienstleisters erfolgen Solche Konten sind jedoch gerade keine Zahlungskonten im Sinne des 1 Abs 1 Satz 2 Nr 6 ZAG Entgegennahme eines Geldbetrags Bearbeiten Voraussetzung ist dass der Dienstleister einen Geldbetrag entgegennimmt Dabei spielt es keine Rolle ob der Dienstleister den Betrag in bar per Uberweisung per Einzugsermachtigung oder in sonstiger Weise erhalt Entgegennahme ausschliesslich zur Weiterleitung Bearbeiten Die Definition des Finanztransfergeschafts gemass 1 Abs 1 Satz 2 Nr 6 ZAG sieht vor dass die Entgegennahme der Geldbetrage ausschliesslich zur Weiterleitung erfolgt Eine Entgegennahme zumindest auch aus sonstigen Grunden erfullt diese Voraussetzung also nicht Das Merkmal der Ausschliesslichkeit kann vor allem fur solche Dienstleister von Bedeutung sein die Geldbetrage lediglich als Annex zu ihrer eigentlichen Haupttatigkeit weiterleiten So nimmt z B ein Mittelverwendungstreuhander Geldbetrage entgegen um diese entsprechend den Vereinbarungen im Treuhandervertrag bei Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen an den Berechtigten weiterzuleiten und die Verwendung seinem Zweck entsprechend zu uberprufen Haupttatigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs ist damit nicht die Weiterleitung der Geldbetrage Diese stellt lediglich ein Annex zu seiner Haupttatigkeit der Mittelverwendungskontrolle dar Tatsachlicher Geldfluss oder Verrechnung Bearbeiten Eine Weiterleitung der Geldbetrage kann durch tatsachlichen Geldfluss Uberbringung von Bargeld oder Uberweisung mit Hilfe von Sammelkonten oder Verrechnung erfolgen Eine Verrechnung erfolgt z B dann wenn ein Dienstleister einen kooperierenden Dienstleister am Auszahlungsort anweist den zu ubermittelnden Betrag zulasten seines eigenen Vermogens auszuzahlen Ein Ausgleich erfolgt dann z B dadurch dass ein entsprechender Finanztransfer in umgekehrter Richtung durchgefuhrt wird Ubermittlung an den im Namen des Zahlungsempfangers handelnden Zahlungsdienstleister Alt 2 BearbeitenFur die zweite Alternative gilt grundsatzlich das zur ersten Alternative Gesagte Der Unterschied zur ersten Alternative besteht lediglich darin dass der Geldbetrag von einem Zahlungsdienstleister der im Namen des Zahlungsempfangers tatig ist entgegengenommen wird Verfugbar machen eines Geldbetrags Alt 3 BearbeitenDie dritte Alternative des Finanztransfergeschafts ist erfullt wenn der Dienstleister einen Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfangers entgegennimmt und dem Zahlungsempfanger verfugbar macht Im Gegensatz zu den Alternativen eins und zwei wird im Rahmen der Alternative drei der Dienstleister im Auftrag des Zahlungsempfangers tatig Ein Beispiel dafur ist der Einzug von Forderungen mit anschliessender Weiterleitung der erlangten Geldbetrage an den Glaubiger Praxisbeispiele BearbeitenDas Finanztransfergeschaft erbringen Money remittance agencies z B Western Union oder MoneyGram Vermittlungsportale im Internet die Geldbetrage von Kunden zur Weiterleitung entgegennehmen jedenfalls aus Sicht der Rechtsprechung gemass dem umstrittenen Lieferheld Urteil des Landgerichts Koln 1 Treuhander die lediglich Geldbetrage entgegennehmen und weiterleiten Tankstellen Kioske etc als Agenten 1 Abs 9 ZAG oder Auslagerungsunternehmen 25b KWG im Rahmen von bestimmten Geschaftsmodellen z B Barzahlen de Nicht das Finanztransfergeschaft erbringen indes laut BaFin und Gesetzesbegrundung zum ZAG Steuerberater die als Nebendienstleistung im Zusammenhang mit Lohnabrechnungen Zahlungen erbringen Inkassounternehmen die Forderungen im Rahmen einer ausgelagerten Debitorenbuchhaltung oder im Sinne einer Inkassovollmacht einziehen die Entgegennahme sog Nachnahmezahlungen durch den Paketboten im Versandverkauf der reine Bargeldtransport das sog Zahlscheingeschaft bei dem ein Zahlungsdienstleister Bargeld eines Nichtkunden mit der Weisung entgegennimmt den Geldbetrag auf ein Konto des Zahlungsempfangers bei einem anderen Zahlungsdienstleister zu uberweisen Finanztransfergeschaft als Annex zur Haupttatigkeit BearbeitenVerschiedene Geschaftsmodelle erfordern haufig oft als notwendiges Element die Entgegennahme und Weiterleitung von Geldbetragen Kontrovers wird diskutiert ob der dadurch erbrachte Finanztransfer lediglich ein Annex zur Haupttatigkeit darstellt und nicht der Regulierung der BaFin unterliegen soll Aus Erwagungsgrund 6 der Zahlungsdiensterichtlinie Richtlinie 2007 64 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 November 2007 uber Zahlungsdienste im Binnenmarkt zur Anderung der Richtlinien 97 7 EG 2002 65 EG 2005 60 EG und 2006 48 EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97 5 EG auf der das ZAG beruht ergibt sich dass die Richtlinie nur fur Zahlungsdienstleister gelten soll deren Haupttatigkeit darin besteht Zahlungsdienste zu erbringen Bei Onlinevermittlungsportalen z B besteht die Haupttatigkeit regelmassig in der Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen Die Abrechnung zwischen Kunde und Handler stellt lediglich eine Erganzung ein Annex zur Vermittlungstatigkeit dar Damit wurde auch das Onlineportal Lieferheld entgegen der Ansicht des Landgerichts Koln nicht in den Anwendungsbereich des ZAG fallen Gleiches wurde fur sogenannte Mittelverwendungstreuhander gelten deren Hauptaufgabe darin besteht das Ob und das Wie der Verwendung von zur Verfugung gestellten Geldbetragen zu prufen Die mit dieser Aufgabe einhergehende Entgegennahme und Weiterleitung von Geldern ware wiederum lediglich ein notwendiges Annex zur Haupttatigkeit Abgrenzung zum Factoring BearbeitenBei Factoring handelt es sich um den laufenden Ankauf von Forderungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags zu Finanzierungszwecken Das Factoringgeschaft ist eine Finanzdienstleistung und gemass dem Kreditwesengesetz KWG erlaubnispflichtig Gemass der BaFin liegt jedoch in der Regel kein Factoring sondern das Finanztransfergeschaft vor wenn das Factoringunternehmen den Kaufpreis fur die Forderung erst dann bezahlt wenn die Forderung beim Schuldner erfolgreich eingezogen worden ist Die Dienstleistung ziele dann nach wirtschaftlicher Betrachtung auf eine Zahlungsabwicklung und gerade nicht mehr auf eine Finanzierung ab Dabei steht laut BaFin dem Vorliegen des Finanztransfergeschafts auch nicht entgegen dass das Factoringunternehmen eine eigene Forderung geltend macht und gegenuber dem Forderungsverkaufer eine eigene Verbindlichkeit erfullt Erlaubnispflicht BearbeitenGemass 10 Abs 1 ZAG muss eine Erlaubnis bei der BaFin beantragen wer das Finanztransfergeschaft gewerbsmassig oder in einem Umfang der einen in kaufmannischer Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb erfordert im Inland als Zahlungsinstitut 1 Abs 1 Satz 1 Nr 1 ZAG erbringen will CRR Kreditinstitute 1 Abs 3d S 1 KWG oder E Geld Institute 1 Abs 1 Satz 1 Nr 2 ZAG konnen das Finanztransfergeschaft aufgrund ihrer Erlaubnis gemass 32 Abs 1 KWG bzw 11 Abs 1 ZAG erbringen Siehe auch ZahlungsdiensteLiteratur BearbeitenGustav Meyer zu Schwabedissen Dr Barbara Dorner Benedict Schenkel Die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsdiensten RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH Koln 2014 ISBN 978 3 8145 0381 3 Dr Christopher Danwerth LL M Das Finanztransfergeschaft als Zahlungsdienst Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 154895 6 Weblinks BearbeitenDr Barbara Dorner im experten Report Ausgabe 06 14 S 66 Achtung Treuhander in Anlagemodellen lizenzpflichtig BaFinJournal Ausgabe April 2014 Text des Gesetzes uber die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG Richtlinie 2007 64 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 13 November 2007 uber Zahlungsdienste im Binnenmarkt zur Anderung der Richtlinien 97 7 EG 2002 65 EG 2005 60 EG und 2006 48 EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97 5 EG Merkblatt der BaFin Hinweise zum Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG vom 22 Dezember 2011Einzelnachweise Bearbeiten Landgericht Koln Urteil vom 29 September 2011 Az 81 O 91 11 WM 2012 405Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Finanztransfergeschaft amp oldid 230462160