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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Finanzmonopol bedeutet im deutschen Finanzverfassungsrecht die alleinige Befugnis des Staates zu Einnahmezwecken bestimmte Waren und Dienstleistungen als Monopolist herzustellen und oder zu vertreiben 1 Aus fiskalischen und oder wirtschaftspolitischen Grunden wird damit der freie Wettbewerb ausgeschlossen was die wissenschaftliche Literatur als systemfremde Uberbleibsel aus der Zeit des Unternehmerstaates kritisiert 2 Ziel des Finanzmonopols ist damit die Besteuerung der erzeugten Waren Die ausschliessliche Gesetzgebung uber die Finanzmonopole hat nach Art 105 Abs 1 GG der Bund Der Ertrag der Finanzmonopole steht dem Bund zu Art 106 Abs 1 GG Die Zuweisung von Gesetzgebungskompetenzen an den Bund durch Art 105 GG in Verbindung mit Art 106 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abschliessend Ein uber den Katalog der Steuertypen des Art 106 GG hinausgehendes allgemeines Steuererfindungsrecht lasst sich aus dem Grundgesetz nicht herleiten 3 In der Bundesrepublik Deutschland existierte bis Ende 2017 nur noch das Branntweinmonopol das mit Wirkung vom 1 Januar 2018 aufgehoben wurde 4 Die Bundesmonopolverwaltung fur Branntwein wurde mit Wirkung vom 31 Dezember 2018 aufgelost Geschichte BearbeitenIn Deutschland gab es zwei Finanzmonopole das Zundwarenmonopol und das Branntweinmonopol Nach der Abschaffung des Zundwarenmonopols 1983 war nur noch das mit Gesetz vom 26 Juli 1918 RGBl S 887 eingefuhrte Branntweinmonopol relevant 5 Allerdings beschrankte sich seine Funktion nach umfangreichen Anderungen auf die freiwillige Ubernahme und die Vermarktung von Agraralkohol Damit hatte es seine Funktion als Monopol verloren Zahlreiche kleine und mittelstandische landwirtschaftliche Brennereien wurden durch das Branntweinmonopol vor Wettbewerb auf dem Weltmarkt geschutzt was ihren wirtschaftlichen Betrieb uberhaupt erst ermoglichte Der Bundeshaushalt bezuschusste das Monopol seit 1976 Zunachst war in der Verordnung EG Nr 1234 2007 einheitliche GMO Verordnung eine Ausnahmeregelung fur Deutschland enthalten Am 1 Januar 2011 trat die Verordnung EU Nr 1234 2010 vom 15 Dezember 2010 EU Branntweinmonopol Verlangerungsverordnung zur Anderung des Artikels 182 Absatz 4 der Verordnung EG Nr 1234 2007 Verordnung uber die einheitliche GMO in Kraft Sie sah im Wesentlichen vor dass die zunachst bis zum 31 Dezember 2010 befristete und nur an Deutschland gerichtete Ausnahmeregelung zur Gewahrung produktionsbezogener Beihilfen nach dem Branntweinmonopol letztmals verlangert wird Mit dem Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols 6 wurden die europarechtlichen Vorgaben gegenuber der EU in nationales Recht umgesetzt Dazu wurden in das Branntweinmonopolrecht entsprechende Auslaufregelungen aufgenommen an deren Ende 31 Dezember 2017 die Abschaffung des Branntweinmonopols stand An seine Stelle trat das Alkoholsteuergesetz 7 Allgemein entfielen im Zuge des europaischen Binnenmarktes bereits seit 1976 die exklusiven Monopolgebiete samtlicher Finanzmonopole in der Europaischen Gemeinschaft Daher konnen diese seit dem nicht mehr als Monopole agieren 8 Fruher gab es umfassende Finanzmonopole in Italien Salzmonopol Tabakmonopol Frankreich u a Monopole fur Salz Tabak Branntwein aber auch ein Salz und Tabakmonopol in Osterreich Im Gegensatz zu diesen ehemaligen Monopolen findet sich in der Schweiz heute immer noch ein umfassendes kantonales Salzmonopol Literatur BearbeitenHelko Ueberschar Finanzmonopole in der EG unter besonderer Berucksichtigung des deutschen Branntweinmonopols wvb Wissenschaftlicher Verlag Berlin 2008 Otto Gandenberger Das Finanzmonopol Fiskal u ausserfiskal Wirkungen im Vergleich z Verbrauchsteuer Quelle u Meyer Heidelberg 1968 Einzelnachweise Bearbeiten Steffen Minter Finanzmonopol Gablers Wirtschaftslexikon abgerufen am 6 September 2023 Helko Ueberschar Finanzmonopole in der EG unter besonderer Berucksichtigung des deutschen Branntweinmonopols wvb Wissenschaftlicher Verlag Berlin 2008 Seite 4 BVerfG Beschluss vom 13 April 2017 2 BvL 6 13 Leitsatze Gesetz zur Abschaffung des Branntweinmonopols Branntweinmonopolabschaffungsgesetz vom 21 Juni 2013 BGBl I S 1650 vgl BVerfGE 14 105 Branntweinmonopol BGBl I S 1650 vgl BT Drs 17 12301 vom 6 Februar 2013 Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols Branntweinmonopolabschaffungsgesetz Helko Ueberschar Finanzmonopole in der EG unter besonderer Berucksichtigung des deutschen Branntweinmonopols wvb Wissenschaftlicher Verlag Berlin 2008 Seite 116 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Finanzmonopol amp oldid 237075869