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Ein Feststellungsvertrag bedeutet das Anerkenntnis einer vertraglichen Verpflichtung ohne dass neben einer bereits bestehenden Verbindlichkeit ein neuer Schuldgrund geschaffen werden soll Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Literatur 4 AnmerkungenAllgemeines BearbeitenIm Rahmen der durch 311 Abs 1 BGB gewahrten Vertragsfreiheit werden durch diesen Vertragstyp Schuldanerkenntnisse erfasst die im Gegensatz zu den konstitutiven Schuldanerkenntnissen nach 780 bis 782 BGB rein deklaratorischer also bestatigender Natur sind 1 Rechtsfragen BearbeitenDie Rechtsliteratur spricht in diesem Zusammenhang haufig von kausalen beziehungsweise einseitig abstrakten Schuldanerkenntnissen Die Rechtsprechung hat dem Konstrukt bisher kaum Raum geboten 2 Zumeist fehlt es am Rechtsbindungswillen der durch Auslegung zu ermitteln ist Meist sind in Rede stehende Anerkenntnisse lediglich Indizien fur eine Beweislastumkehr oder einen Einwendungsverzicht sofern das Konstrukt nicht uberhaupt abgelehnt wird 3 4 Beispiel Der alkoholisierte A ist verschuldet in einen Verkehrsunfall mit B verwickelt Aus Sorge dass die von B moglicherweise hinzugezogene Polizei gegen ihn wegen Trunkenheit im Strassenverkehr ermitteln wurde raumt er gegenuber B seine Alleinschuld ein Er beteuert dass er fur den gesamten Schaden aufkame Lage der Fall so dass neben den Schadensersatzanspruch ein zusatzlicher Schuldgrund treten soll handelte es sich um einen Fall des Schuldanerkenntnisses wenn dieses im Sinne des 781 BGB schriftlich erteilt ist Ob B sich auf die Angaben des A in der Situation uberhaupt verlassen kann und mit der blossen Erklarung uberhaupt volle Rechtsbindung erzeugt werden soll durfte in den meisten Fallen fraglich sein Der Bundesgerichtshof leitet daraus ab dass regelmassig allein beweisrechtliche Folgen beabsichtigt sind 5 6 Fehlt bei einem Schuldversprechen oder anerkenntnis die causa so ist es als abstraktes Rechtsgeschaft gemass 812 Abs 2 BGB ausdrucklich kondizierbar Das deklaratorische schuldbestatigende Anerkenntnis ist hingegen kausal bedarf daher keiner weiteren causa mehr um kondiktionsfest zu sein 7 Literatur BearbeitenHans Tagert Beitrage zur Theorie des Feststellungsvertrages Studien zur Erlauterung des Burgerlichen Rechts Heft 53 Breslau 1934 Dissertation Anmerkungen Bearbeiten Dieter Medicus Burgerliches Recht Eine nach Anspruchsgrundlagen geordnete Darstellung zur Examensvorbereitung Heymanns Koln 1968 23 neu bearbeitete Auflage mit Jens Petersen Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 3908 3 Rnr 772 775b BGHZ 98 160 Friedrich Kubler Feststellung und Garantie Eine rechtsvergleichende und dogmatische Abhandlung wider die Lehre vom abstrakten Schuldvertrag im burgerlichen und Handelsrecht Tubingen Mohr 1967 Habilitationsschrift 1965 66 Einen auf Abstraktion gerichteten Willen konne es nicht geben Gegen das Rechtsinstitut gewandt bereits Friedrich Karl Neubecker Der abstrakte Vertrag in seinen historischen und dogmatischen Grundzugen Carl Heymanns Verlag Berlin 1903 online BGH NJW 1984 799 f 1986 2571 BGH NJW 1980 1158 zur Abgrenzung zwischen deklaratorischem und konstitutivem Schuldanerkenntnis Julia Haas Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis 2010 S 170 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Feststellungsvertrag amp oldid 233226368