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Der Fall Gross ist ein bekannt gewordener Justizirrtum in der Schweiz Walter Gross 1922 oder 1923 wurde 1959 aufgrund eines Sachverstandigengutachtens wegen Raubmordes verurteilt und 1971 nach 12 Jahren Haft aufgrund neuer Gutachten freigesprochen Tathergang und Verurteilung BearbeitenAm 24 Mai 1958 wurde der 58 jahrige Nichtsesshafte Christian Batscher schwerverletzt neben einer Bank vor der St Niklaus Kapelle in Baden Kanton Aargau gefunden Das Opfer starb am Mittag desselben Tages bei einer Notoperation ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben Die Polizei fahndete nach einem Mann in rotlicher Jacke der zuletzt mit Batscher zusammen gesehen worden war Als dieser Mann wurde am Pfingstmontag Walter Gross ein Bekannter des Verstorbenen verhaftet 1 Seit dem 26 Mai 1958 war Gross in Haft Ermittlung Untersuchung und Strafverfolgung waren 1958 im Aargau personell unterbesetzt und ausserdem untereinander in verworrene Kompetenzverhaltnisse verstrickt 1 Der Zurcher Kriminologe Max Frei Sulzer erstellte ein Gutachten in welchem er befand dass anhand der Spurenanalysen eindeutig bewiesen wurde dass es sich bei den zwei aufgefundenen Brettstucken wirklich um das Tatinstrument handelt dass die Tatwaffe mit der Kleidung des Verdachtigen Gross in Beruhrung gekommen ist und dass Walter Gross den Mord an Bartscher begangen hat zumal da die Schuhe von Gross Blutspuren aufwiesen 2 Zudem kam der Psychiater Bressler 1959 zum Befund verwahrungsreifer Psychopathie 3 In einem Geschworenengerichtsprozess wurde Gross am 21 September 1959 wegen Raubmordes zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt Der Schuldspruch basierte vorwiegend auf dem Gutachten von Frei Sulzer und einigen Indizien Gross hatte die Tat immer bestritten Zeugen gab es keine 2 Freispruch BearbeitenNachdem Gross bereits zehn Jahre in Haft gesessen hatte wurde Frei Sulzers Expertise durch den Direktor des Gerichtsmedizinischen Institutes der Universitat Bern Eugen Lauppi und durch Hilmar Driesen vom Bundeskriminalamt Wiesbaden widerlegt In der Illustrierten Sie und Er erschien dazu eine Reportage die dank eines Herrn Dr Burren einen Brief von Walter Gross publizierte worauf sich ein Fraulein Elisabeth Meier seiner intensiv annahm und die Revision als Verlobte mitfinanzierte 4 Der Tod des involvierten Zurcher Gerichtsmediziners Ernst Hardmeier verzogerte wahrscheinlich die Revision 4 1971 wurde Gross schliesslich in einem Revisionsverfahren nach mehr als zwolf Jahren Haft aufgrund wissenschaftlicher Gutachten freigesprochen 2 Das Publikum im uberfullten Rathaussaal zu Wettingen applaudierte Der Freigesprochene erhalt 130 000 Franken Entschadigung und Genugtuung Verteidiger Dr Alphons Sinniger werden seine Bemuhungen mit 7360 60 Franken honoriert eine Erinnerung daran wie ernst es der Gesellschaft weiterhin um Helfer bei der Rettung ihrer unschuldigen Opfer zu tun ist Gerhard Mauz Unregelmassigkeite si passiert SPIEGEL Reporter Gerhard Mauz in der Wiederaufnahme des Mordprozesses Gross im Aargau In Der Spiegel Nr 48 22 November 1971 online Einzelnachweise Bearbeiten a b Gerhard Mauz Unregelmassigkeite si passiert SPIEGEL Reporter Gerhard Mauz in der Wiederaufnahme des Mordprozesses Gross im Aargau In Der Spiegel Nr 48 22 November 1971 a b c Brigitt Luscher Marcel Bosonnet Die Funktion der angeblichen Objektivitat von Gutachtern am Beispiel des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zurich Memento vom 9 Juni 2004 im Internet Archive In ID Archiv im IISG Herausgeber Bad Kleinen und die Erschiessung von Wolfgang Grams ISBN 3 89408 043 4 S 171 Gerhard Mauz Anzeichen ohne Krankheitswert SPIEGEL Reporter Gerhard Mauz zur strafrechtlichen Verantwortung des Morders Wittmann In Der Spiegel 49 1971 vom 29 November 1971 a b Hans Martin Sutermeister Summa Iniuria Ein Pitaval der Justizirrtumer Basel 1976 S 243 250 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fall Gross amp oldid 225341908