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Als Fahnlilupf schweizerdeutsch fur Aufrichten der Fahne bezeichnete man eine bewaffnete Versammlung von Milizen in der Republik der Drei Bunde im heutigen Graubunden in der Schweiz Das Ziel einer solchen Versammlung war oftmals die Einsetzung eines Strafgerichts 1 Bei einem Fahnlilupf versammelten sich die Milizen von einer oder mehreren Gerichtsgemeinden um Druck auf die Regierenden auszuuben Inhaltsverzeichnis 1 Bekannte Fahnlilupfe 2 Hintergrund 3 Literatur 4 EinzelnachweiseBekannte Fahnlilupfe BearbeitenEin bekannter Fall war der Fahnlilupf 1572 bei Chur Die versammelten Milizionare setzten ein willkurliches Strafgericht ein welches die Gefangennahme von Johann von Planta anordnete und diesen zum Tode verurteilte 2 Als Konsequenz aus den Vorkommnissen verbot die Republik der Drei Bunde offiziell durch den Bundstag Dieta da las lias mit dem Dekret Dreisieglerbrief am 6 Februar 1574 den Fahnlilupf Trotzdem war ein Fahnlilupf Ausloser der Bundner Wirren 1618 namlich die Einsetzung des Thusner Strafgerichts 1618 durch die Milizen mehrerer Gerichtsgemeinden des Unterengadin Im Verlauf des Verfahrens wurde der katholische Priester Nicolo Rusca verhaftet und gefoltert Rusca verstarb wahrend eines Verhors Der Fahnlilupf fuhrte im Endeffekt zum Veltliner Mord 1620 und zu einem Burgerkrieg in der Republik Hintergrund BearbeitenDie Ilanzer Artikel die Verfassung der Republik der Drei Bunde sah kein oberstes Gericht vor Allein die Gerichtsgemeinden besassen das regulare Recht Prozesse zu fuhren War ein ubergeordnetes Gericht notwendig musste es jedes Mal neu zusammengestellt werden Die Entscheidung ob ein solches Gericht zusammengestellt werden sollte fallten die Abgesandten der Gerichtsgemeinden im Bundestag per Dekret Dies war ein langwieriger und ungewisser Prozess Diese Tatsache fuhrte oftmals dazu dass sich die Milizen von einer oder mehrerer Gemeinden spontan zusammenrauften um die Absetzung eines unliebsamen Widersachers zu verlangen Sie versammelten sich hinter den Fahnen der Gerichtsgemeinden oder eines Hochgerichts Oftmals setzen sie spontan ein eigentlich illegales Strafgericht ein Besonders haufig wurden solche Gerichte von Anhangern der Reformation unter Fuhrung ihrer Pfarrer eingesetzt um gegen den katholisch verbliebenen niederen Adel aber auch um gegen Korruption und Verrat im Bundner Land vorzugehen 3 Literatur BearbeitenHandbuch der Bundner Geschichte Band 2 Fruhe Neuzeit Verlag Bundner Monatsblatt Chur 2005 Istorgia Grischuna Adolf Collenberg Lia Rumantscha Chur 2003 ratoromanisch Einzelnachweise Bearbeiten Silvio Farber Strafgericht In Historisches Lexikon der Schweiz 2013 abgerufen am 7 Juni 2020 Martin Bundi Dreisieglerbrief In Historisches Lexikon der Schweiz 2015 abgerufen am 7 Juni 2020 Randolph C Head Verein fur Bundner Kulturforschung Demokratie im fruhneuzeitlichen Graubunden Gesellschaftsordnung und politische Sprache in einem alpinen Staatswesen 1470 1620 Chronos Zurich 2001 ISBN 3 0340 0529 6 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahnlilupf amp oldid 232970838